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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08 (1)   

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BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08 (1) (https://dejure.org/2008,6684)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2008 - 3 StR 229/08 (1) (https://dejure.org/2008,6684)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 (1) (https://dejure.org/2008,6684)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines Revisionsverwerfungsbeschlusses; unausgeführte Sachrüge; in Erwiderung zum Verwerfungsantrag nachgeschobene Begründung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beschwerdeführers auf Darlegung der Gründe für die Erachtung seiner Darlegungen als nicht durchgreifend i.F.d. Nachschiebens von Ausführungen nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 356 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2, Abs. 3
    Begründung der Revisionsentscheidung bei nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 385
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08
    In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH NJW 2002, 3266; BGH, Beschl. vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06).
  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06

    Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der

    Auszug aus BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08
    In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH NJW 2002, 3266; BGH, Beschl. vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06).
  • BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche

    Auch eine Mitteilung des Gerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH NStZ 09, 52; NStZ-RR 08, 385; 09, 119).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22

    Verwerfung der Revision durch Beschluss (Mitteilung der Gründe für die Revision

    In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385 mwN).
  • BGH, 28.11.2023 - 1 StR 311/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge eines Verurteilten

    In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3; vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3).
  • BGH, 02.03.2021 - 2 StR 267/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung

    Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht auch seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft, nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04, NStZ-RR 2005, 14, 15; vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 21. Oktober 2015 - 4 StR 241/15 je mwN).

    Ebenso wenig ist es geboten, wegen nachträglicher Ausführungen zur Sachrüge die Akten an den Generalbundesanwalt zurückzugeben, damit dieser seine Antragsschrift ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385).

  • BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 13.01.2009 - 4 StR 196/08

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Es ist nicht geboten, wegen der nachträglichen Ausführungen des Beschwerdeführers die Akten an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, damit diese ihre Antragsschrift ergänzt (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

    Soweit die Sachrüge erst nach Ablauf der Revisionsbegründungfrist durch weitere Einzelbeanstandungen begründet wurde, hat der Senat diese zwar im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigt; Ausführungen hierzu sind jedoch nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschl. vom 21. August 2008, 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; Beschl. vom 14. November 2014, 3 StR 391/14, juris).
  • BGH, 21.10.2015 - 4 StR 241/15

    Anhörungsrüge

    Er kann indes nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen nicht für durchgreifend erachtet wurden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 107/22

    Anhörungsrüge (Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss; keine

    Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht auch seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft, nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 ? 2 StR 277/06 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 ? 1 StR 124/04, NStZ-RR 2005, 14, 15; vom 21. August 2008 ? 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 21. Oktober 2015 ? 4 StR 241/15; Beschluss vom 2. März 2021 - 2 StR 267/20, Rn. 19, juris: jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2009 - 4 StR 79/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Es ist nicht geboten, wegen der nachträglichen Ausführungen des Beschwerdeführers die Akten an den Generalbundesanwalt zurückzugeben, damit dieser seine Antragsschrift ergänzt (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08).
  • BGH, 14.11.2014 - 3 StR 391/14

    Zurückweisung des Antrags auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 94/08

    Gehörsverstoß: Revisionsverwerfung ohne Begründung im Beschlussverfahren

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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08   

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https://dejure.org/2008,9683
BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08 (https://dejure.org/2008,9683)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2008 - 4 StR 330/08 (https://dejure.org/2008,9683)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08 (https://dejure.org/2008,9683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08
    Denn beim Erwerb und Besitz einer zum gewinnbringenden Weiterverkauf bereitgehaltenen Rauschgiftmenge - hier der Ecstasy-Tabletten - stellen einzelne Veräußerungsgeschäfte, die dasselbe Rauschgift betreffen, lediglich unselbständige Teilakte in Bezug auf den Handel mit der Gesamtmenge dar (vgl. BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 421/11

    Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist bei dieser Sachlage eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 501 ff., 511 ff.).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - 5 StR 423/08   

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https://dejure.org/2008,12167
BGH, 17.09.2008 - 5 StR 423/08 (https://dejure.org/2008,12167)
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BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - 5 StR 423/08 (https://dejure.org/2008,12167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92

    Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 423/08
    Der insoweit gestellte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hindert den Senat nicht an einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO im Beschlusswege (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Ungeachtet des Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Nichtverhängung der Maßregel nach § 64 StGB kann der Senat nach § 349 Abs. 2 StPO durch Beschluss entscheiden und die Revision insgesamt verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 423/08).
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