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   BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07   

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https://dejure.org/2007,3365
BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07 (https://dejure.org/2007,3365)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - 4 StR 246/07 (https://dejure.org/2007,3365)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07 (https://dejure.org/2007,3365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Maßstab der Prognoseentscheidung i.R.d. nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung; Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ...

  • Judicialis

    StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StGB § 68 f Abs. 1; ; StPO § 275 a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 2
    Verbal aggressives Verhalten als neuer Umstand; "hohe Wahrscheinlichkeit" weiterer Straftaten

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 2
    Verbal aggressives Verhalten als neuer Umstand; "hohe Wahrscheinlichkeit" weiterer Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Magdeburg rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 40
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07
    Bei einem wegen Gewaltdelikten Vorbestraften kann auch verbal aggressives Verhalten gegen Vollzugsbeamte ein prognoserelevanter Umstand sein (BTDrucks. 15/2887, S. 12), wenn es seine Ursachen nicht überwiegend in den besonderen Bedingungen des Vollzugs hat (BVerfG-Kammer-Beschluss vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 = NJW 2006, 3483, 3486; BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 = BGHSt 50, 284, 297).

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit entschieden, dass eine bloß abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht ausreiche, sondern dass es sich um eine konkrete, auf den Einzelfall bezogene hohe Wahrscheinlichkeit handeln müsse; zudem genüge es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne des § 66 b StGB bereits dann anzunehmen, wenn überwiegende Umstände auf eine künftige Delinquenz des Verurteilten hindeuten würden, vielmehr müsse von diesem eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgehen (BVerfG aaO = NJW 2006, 3483 f., 3485, 3486).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07
    Bei einem wegen Gewaltdelikten Vorbestraften kann auch verbal aggressives Verhalten gegen Vollzugsbeamte ein prognoserelevanter Umstand sein (BTDrucks. 15/2887, S. 12), wenn es seine Ursachen nicht überwiegend in den besonderen Bedingungen des Vollzugs hat (BVerfG-Kammer-Beschluss vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06 = NJW 2006, 3483, 3486; BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 = BGHSt 50, 284, 297).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07
    Auch seine Bewertung, dass es sich bei den im Einzelnen geschilderten Vorfällen während des Strafvollzugs um neue Tatsachen im Sinne des § 66 b StGB handelt, die eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2005 - 4 StR 483/05 = BGHSt 50, 275, 278 f. und vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 = NStZ 2006, 276, 278), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07
    Auch seine Bewertung, dass es sich bei den im Einzelnen geschilderten Vorfällen während des Strafvollzugs um neue Tatsachen im Sinne des § 66 b StGB handelt, die eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2005 - 4 StR 483/05 = BGHSt 50, 275, 278 f. und vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 = NStZ 2006, 276, 278), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05

    Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07
    Auf die Revision des Verurteilten wurde dieses Urteil durch Senatsurteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 - mit den Feststellungen aufgehoben, weil das Vorliegen "neuer Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB nicht belegt war.
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07
    Erst nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 - zum Unterbringungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die ein "Schlüsselerlebnis" für den Verurteilten darstellte, zeigte die psychotherapeutische Behandlung durch einen externen Therapeuten erste Fortschritte.
  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Seine Prognoseentscheidung, die sich ohnehin einer generell abstrakten Beurteilung entzieht und deshalb für das Revisionsgericht nur in begrenztem Umfang nachprüfbar ist (vgl. BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; BGH NStZ-RR 2008, 40, 41; Ullenbruch in MüKo-StGB § 66 Rdn. 137, § 66b Rdn. 89), weist entgegen dem Vorbringen der Revision keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

    b) Die Feststellung der Gefährlichkeit des Verurteilten begegnet selbst eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 40, 41) durchgreifenden Bedenken.

    Durch den Aspekt ihrer Gegenwärtigkeit hebt sich die zu prognostizierende Gefährlichkeit von einer allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit ab (BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3485; vgl. auch BGH NStZ-RR 2008, 40, 41).

  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

    Dem Tatgericht kommt insofern ein Beurteilungsspielraum zu; seine Entscheidung unterliegt der revisionsgerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt (BGH NStZ-RR 2008, 40, 41).

    aa) Insbesondere hat das Landgericht ausführlich und sorgfältig die gebotene Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs vorgenommen und dabei einen zutreffenden Prüfungsmaßstab angelegt (BGH NStZ 2007, 92; BGH, Urt. vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07).

    Ausgehend von dem (auch) durch die beiden Sachverständigen vermittelten wissenschaftlichen Kenntnisstand, namentlich den empirischen RückfallBasisraten, hat sie vor allem anhand tatspezifischer, biographischer und psychiatrischer Kriterien eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung durchgeführt (vgl. BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH, Urt. vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07).

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

    Während für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (BGH NStZ 1986, 572; 91, 528; NStZ-RR 2006, 265) erforderlich, aber auch ausreichend ist, bedarf es im Rahmen der §§ 66b Abs. 1, Abs. 2 StGB des Nachweise einer "hohen Wahrscheinlichkeit" (Fischer, a.a.O., § 66b Rdn. 37a; LK-Rissing-van-Saan/Peglau, § 66b Rdn. 137); es genügt insoweit nicht, dass überwiegende Umstände auf eine künftige Delinquenz des Verurteilten hindeuten, sondern es muss eine gegenwärtige erhebliche Gefahr vom Verurteilten ausgehen (BGH NStZ-RR 2008, 40; BVerfG, NJW 2006, 3485 ).
  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 21/09

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (positive Feststellung

    c) Indes begegnet die Feststellung der Gefährlichkeit des Verurteilten - selbst eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 40, 41) - durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

    b) Auch die Prognoseentscheidung der Strafkammer, wonach der Verurteilte nicht im Sinne des § 66b Abs. 2 StGB zukünftig gefährlich sei, weist - eingedenk der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07, NStZ-RR 2008, 40, 41) - keinen Rechtsfehler auf.
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