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   BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07   

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BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07 (https://dejure.org/2007,3782)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 StR 415/07 (https://dejure.org/2007,3782)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07 (https://dejure.org/2007,3782)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung; Vollstreckungssituation zur Zeit der ersten tatrichterlichen Verhandlung); Verschlechterungsverbot

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Einbeziehung früher verhängter Freiheitsstrafen; Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 b; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StGB § 69 a; ; StGB § 53; ; StGB § 54; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Gesamtstrafe trotz Vollstreckung nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 72
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2000 - 5 StR 280/00

    Bildung von mehreren Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07
    Soweit indessen das Landgericht beim Angeklagten K. die Einbeziehung der mit Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 11. Februar 2003 verhängten Freiheitsstrafe von zehn Monaten - zwar nicht ausdrücklich, aber nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe wegen der zwischenzeitlichen Vollstreckung - unterlassen hat, kann wegen der nicht festgestellten Tatzeit, die zur Beurteilung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung notwendig ist (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juli 2000 - 5 StR 280/00; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 55 Rdn. 3), deren Gesamtstrafenfähigkeit und damit eine auf dem aufgezeigten Rechtsfehler beruhende Benachteiligung des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass für die Beurteilung des Vollstreckungsstands der Vorverurteilung auf die Sachlage zum Zeitpunkt der ersten Hauptverhandlung im vorliegenden Verfahren abzustellen wäre (BGH, NStZ-RR 2008, 72).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht

    Ob diese Strafen im Rahmen der Gesamtstrafenbildung einzubeziehen waren, kann der Senat anhand der Urteilsgründe nicht feststellen, weil die Strafkammer weder den Zeitpunkt der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Taten noch denjenigen ihrer Erledigung mitgeteilt hat, was zu einer Beurteilung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung notwendig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 5 StR 280/00 und vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72).

    Eine nach Erlass des ersten Urteils erfolgte Erledigung stünde - wie das Landgericht möglicherweise rechtsirrig angenommen hat - einer Einbeziehung der Strafen nicht entgegen, zumal im Falle einer Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die Gesamtstrafenbildung in der neuen Verhandlung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Verhandlung - hier also am 12. Oktober 2009 - vorzunehmen ist (st. Rspr. - etwa BGH, Beschluss vom 2. Mai 1989 - 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; Beschluss vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72 f.; Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, NStZ-RR 2010, 106 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10, Rdnr. 2; Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, Rdnr. 6).

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Sollte sich die Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Leer vom 1. September 2010 als grundsätzlich gesamtstrafenfähig erweisen - nach den Gründen des angefochtenen Urteils ist dies unklar geblieben, da der Zeitpunkt des letzten tatrichterlichen Urteils nicht mitgeteilt worden ist (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 55 Rn. 2 mwN) - so wird er dabei zu bedenken haben, dass bei Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht in der neuen Verhandlung die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung im hiesigen Verfahren (24. September 2013) vorzunehmen ist, weil dem Beschwerdeführer ein früher erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei

    Daran hat sich durch die Neufassung des § 64 StGB nichts geändert (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 72).
  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in der neuen Verhandlung die Prüfung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen ist (BGH NStZ-RR 2008, 72; Fischer aaO Rn. 37 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme);

    Dabei wird er zu beachten haben, dass nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72); sie entscheidet über die Zäsurwirkung.
  • BGH, 16.09.2010 - 3 StR 331/10

    Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Im Nachverfahren wird sich die Gesamtstrafenbildung an der Vollstreckungssituation auszurichten haben, die im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils vorlag (BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72).
  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die neuen Gesamtstrafenbildungen nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 72; Fischer aaO Rdn. 37).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

    Der Senat weist darauf hin, dass für die Frage, ob erneut eine Gesamtstrafe zu bilden ist, der jeweilige Vollstreckungsstand der früheren Verurteilungen zum Zeitpunkt des angegriffenen Urteils (21. Februar 2018) maßgeblich ist (BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72 und vom 10.04.2018 - 5 StR 71/18, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2009 - 3 StR 427/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Das Landgericht hat verkannt, dass bei Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht in der neuen Verhandlung die Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen ist, weil dem Beschwerdeführer ein früher erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen werden darf (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2008, 72; Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 37 m. w. N.).
  • BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Aufhebung des Strafausspruchs

  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 312/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Erörterung bei Vorliegen der

  • BGH, 08.10.2010 - 3 StR 368/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (maßgeblicher Zeitpunkt für die Erledigung

  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 321/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung der Vollstreckung: Zeitpunkt)

  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 428/11

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Vollstreckungsstand)

  • BGH, 16.03.2016 - 5 StR 78/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung nicht vollstreckter Strafe;

  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

  • KG, 21.10.2021 - 121 Ss 61/21

    Vorliegen und Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums; Unerlässlichkeit der

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 2 Ws 684/18
  • KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

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