Rechtsprechung
OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts
- Judicialis
StPO § 270
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 270
Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 117
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 561/10 Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (Senatsentscheidungen vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08 = NStZ-RR 2009, 117 = StraFo 2009, 112, 05.12.2008 - 2 Ws 612/08, 21.07.2006 - 2 Ws 345/06, 09.12.05 - 2 Ws 595/05, 30.05.1995 - 2 Ws 215/95 - und 28.11.2000 - 2 Ws 631/00 - BGH NStZ 1999, 524 ff.; Hanseatisches OLG Bremen, StV 1998, 558 S.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1927 311, StV 1996, 533; OLG Düsseldorf JMBl. NW.
Dabei ist insbesondere der Gesichtspunkt von Bedeutung, ob sich das verweisende Gericht so weit von dem durch Artikel 101 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz vorgegebenen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen ist (Senat vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08 = NStZ-RR 2009, 117 = StraFo 2009, 112, 05.12.2008 - 2 Ws 612/08, 21.07.2006 - 2 Ws 345/06; BGH NJW 1980, 1586; OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 377; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 280; OLG Hamm, MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 338 = StV 1996, 553; OLG Karlsruhe, JR 1991, 36; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426;… Gollwitzer, aaO, § 270 Rz. 37).
- OLG Köln, 31.03.2012 - 2 Ws 235/12
Begriff der besonderen Bedeutung und des besonderen Umfangs i.S. von § 24 Abs.1 …
a) Von "besonderem Umfang" ist nach der Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn die Sache wegen einer Vielzahl von Angeklagten und/oder einer Vielzahl von Zeugen, wegen besonderer Schwierigkeiten bei der Beweiswürdigung oder wegen absehbar langer Verfahrensdauer in einem Maße umfangreich ist, das auch durch die Zuziehung eines weiteren Richters am Amtsgericht gem. § 29 Abs. 2 GVG nicht sachgerecht bewältigt werden kann (Senat vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08 - m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 08.11.2010 - 2 Ws 405/10
Strafverfahren: Zuständigkeit der Großen Strafkammer wegen des besonderen Umfangs …
Von "besonderem Umfang" im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG ist auszugehen, wenn die Sache von den üblicherweise von den Amtsgerichten zu verhandelnden Fällen abweicht und sich deutlich aus der großen Masse der Verfahren, die den gleichen Tatbestand betreffen, heraushebt (KK-Hannich StPO 6.Aufl. § 24 GVG Rn 6b;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 24 GVG Rn 7), wenn sie mithin wegen einer Vielzahl von Angeklagten und/oder einer Vielzahl von Zeugen, wegen besonderer Schwierigkeiten bei der Beweiswürdigung oder wegen absehbar langer Verfahrensdauer so umfangreich ist, dass sie auch durch die Zuziehung eines weiteren Richters am Amtsgericht gem. § 29 Abs. 2 GVG nicht sachgerecht bewältigt werden kann (OLG Köln NStZ-RR 2009, 117f).
- KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere …
Dies gilt jedoch ausnahmsweise bei solchen Entscheidungen nicht, die an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen; das ist etwa bei auf Willkür beruhenden oder offensichtlich unhaltbaren Entscheidungen der Fall (vgl. BGHSt 45, 58, 61;… KG a.a.O. und Beschlüsse vom 25. Juni 2003 - 3 ARs 5/03 - , vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/01 - und 6. April 2000 - 5 ARs 12/00 - OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 Ws 488/08 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdnr. 20). - LG Köln, 21.10.2020 - 116 KLs 12/19 Die Schwelle einer die Zuständigkeit des Landgerichts begründenden langen Verfahrensdauer ist bei einer Dauer von 6 Hauptverhandlungstagen überschritten (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2011, 614 f.; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08, NStZ-RR 2009, 117).
- LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs 41/18 Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens und erfolgtem Beginn der Hauptverhandlung darf die Sache wegen unzureichender Strafgewalt erst dann an eine Gericht höherer Ordnung verwiesen werden, wenn das untere Gericht durch den Gang der Hauptverhandlung zu der sicheren Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte schuldig ist, und der dem Gericht zur Verfügung stehende Strafrahmen nicht ausreicht, um die Straftat angemessen zu ahnden (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.09.2011, 3 Ws 912/11, BeckRS 2013, 22725; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008, 2 Ws 488/08, NStZ-RR 2009, 117, 118).