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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08   

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https://dejure.org/2008,6227
BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08 (https://dejure.org/2008,6227)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 StR 481/08 (https://dejure.org/2008,6227)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08 (https://dejure.org/2008,6227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 137
  • StV 2009, 406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf aber nur dann angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führenden Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StBG zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

  • BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91

    Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf aber nur dann angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führenden Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StBG zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 486/07

    Bestellung eines Beistands für die Nebenklage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Ob die dort geforderten Voraussetzungen gegeben sind, bedarf keiner Entscheidung, da das Revisionsgericht die dem Tatrichter nach diesen Vorschriften obliegende Ermessensentscheidung nicht ersetzen kann (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 486/07).
  • BGH, 04.09.2008 - 4 StR 378/08

    Anforderungen an das Urteil bezüglich der Darstellung der Vortrafen

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat-Urteil-Tat-Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschl. vom 4. September 2008 - 4 StR 378/08; Rissing-van Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 49).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4.5.2011

    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat - Urteil - Tat - Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 4 StR 378/08 und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137).

    Ob die dort geforderten Voraussetzungen gegeben sind, bedarf keiner Entscheidung, da das Revisionsgericht die dem Tatrichter nach diesen Vorschriften obliegende Ermessensentscheidung nicht ersetzen kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 87/20

    Auch in Corona-Zeiten ist mündliche - nicht nur fernmündliche - Anhörung vor der

    Mit Beschluss vom 27. März 2020 hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam die Fortdauer der mit Urteil des Landgerichts Bonn am 22. Mai 2009 (23 KLs 220 Js 944/07-6/09) i.V.m. mit dem Beschluss des BGH vom 17. Dezember 2008 (2 StR 481/08) i.V.m. dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. Juni 2008 (21 KLs 10/08) angeordneten Sicherungsverwahrung beschlossen.
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 11 f. und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137 mwN; BGH Beschluss vom 31.7.2012 - 3 StR 192/12, BeckRS 2012, 17865 Rn. 2, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer

    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam vom 9. Dezember 2020, mit dem die Fortdauer der durch das Landgericht Bonn mit Urteil vom 22. Mai 2009 (23 KLs 220 Js 944/07-6/09) i.V.m. dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2008 (2 StR 481/08) i.V.m. dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. Juni 2008 (21 Kls 10/08) erkannten Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
  • BGH, 31.07.2012 - 3 StR 192/12

    Sicherungsverwahrung (zeitliches Verhältnis von Vortaten, Vorverurteilungen und

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 11 f. und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137 mwN; MüKo StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 2. Aufl., § 66 Rn. 77; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 66 Rn. 9).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat-Urteil-Tat-Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 StR 481/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08   

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https://dejure.org/2009,7193
BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08 (https://dejure.org/2009,7193)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2009 - 5 StR 586/08 (https://dejure.org/2009,7193)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 5 StR 586/08 (https://dejure.org/2009,7193)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08
    Dies wäre nicht zutreffend (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137 und vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Denn es kann genügen, was hier angesichts des für den Angeklagten festgestellten Rauschmittelkonsums naheliegt, dass der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Verkehrsunfall, Angeklagte, Mieter,

    Jedoch ist ein täglicher oder häufig wiederholter Konsum von Alkohol für das Vorliegen eines Hanges gerade nicht erforderlich, es genügt, wenn der Angeklagte von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit dem Hang folgt (BGH, Beschluss vom 20.12.2018, Az. 1 StR 600/18; BGH, Beschluss vom 07.01.2009, Az. 5 StR 586/08).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17, juris Rn. 8).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Ein täglicher Konsum oder häufig wiederholter Konsum ist nicht erforderlich, es genügt, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit dem Hang folgt (BGH NStZ-RR 2009, 137; BGH NStZ-RR 2019, 76; BGH NStZ-RR 2019, 202; BGH NStZ-RR 2019, 275; BGH NStZ 2019, 265).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Es ist nicht Voraussetzung des Hanges, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr ist es auch ausreichend, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz bloß gelegentlichen

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08 -, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10

    Totschlag (unbenannter minder schwerer Fall; Beweiswürdigung); Unterbringung in

    Kurzfristige Phasen der Abstinenz, auf die das angefochtene Urteil seine gegenteilige Auffassung maßgebend stützt, stehen der Feststellung des Hangs dabei nicht entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 137; Fischer aaO § 64 Rdn. 7).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Der Kammer ist insofern bewusst gewesen, dass ein täglicher Konsum nicht erforderlich ist, sondern dass es genügt, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit dem Hang folgt (BGH NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: physische Abhängigkeit,

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 ? 3 StR 645/17, juris Rn. 8; Beschluss vom 7. Januar 2009 ? 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - 1 StR 654/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10274
BGH, 03.12.2008 - 1 StR 654/08 (https://dejure.org/2008,10274)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - 1 StR 654/08 (https://dejure.org/2008,10274)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 1 StR 654/08 (https://dejure.org/2008,10274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - 1 StR 654/08
    Eine solche Bemessung des teilweisen Vorwegvollzugs ist dem Tatrichter im Erkenntnisverfahren nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers versagt (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07 in NStZ-RR 2008, 142).
  • BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei Anordnung der Unterbringung in

    Für Erwägungen, warum die Anordnung eines längeren Vorwegvollzugs angemessen sein könnte, etwa um beim Angeklagten den Motivationsdruck für die Maßregel zu erhöhen, sei kein Raum (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, juris Rn. 6; vom 3. Dezember 2008 - 1 StR 654/08, NStZ-RR 2009, 137).
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