Weitere Entscheidung unten: AG Eggenfelden, 12.01.2009

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2008 - 3 StR 484/08   

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https://dejure.org/2008,7529
BGH, 25.11.2008 - 3 StR 484/08 (https://dejure.org/2008,7529)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2008 - 3 StR 484/08 (https://dejure.org/2008,7529)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08 (https://dejure.org/2008,7529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlages i.S.v. § 213 Alt. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 212; ; StGB § 213

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StGB § 213; StPO § 349 Abs. 2
    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlages i.S.v. § 213 Alt. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 139
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Ob dies der Fall ist, ist durch die Gesamtbewertung aller be- und entlastenden Umstände zu ermitteln (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 139).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Bei Annahme oder Ablehnung eines sonst minder schweren Falles im Sinne von § 213 Alt. 2 StGB kommt es auf eine Gesamtbewertung aller bedeutsamen Umstände an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; Fischer, aaO, § 213 Rn. 12 ff. mwN).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des

    Für die Prüfung der Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, BGHR StGB § 213 Alternative 2 Gesamtwürdigung 3; vgl. auch Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140 f.; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139).

    Die Nichtberücksichtigung dieses zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Gesichtspunktes ist umso gewichtiger, als das Landgericht auch im Übrigen bei seiner Abwägung allein strafmildernde Gesichtspunkte, hingegen keine strafschärfenden Umstände angeführt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2000 - 2 StR 249/00, BGHR StGB § 213 Alternative 2 Verneinung 2; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139).

  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

    Zur Begründung der Annahme eines minder schweren Falles hat das Landgericht eine Gesamtbewertung aller bedeutsamen Umstände vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2008 -3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; S/S/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 213 Rn.13f. mwN).
  • LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage des Vorliegens eines hier allein denkbaren unbenannten minder schweren Falles auf eine Gesamtbewertung sämtlicher Tatumstände an (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 139).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 311/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung aller Umstände;

    Die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorzunehmende Gesamtwürdigung bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139 und vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 471/07, NStZ 2008, 338; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 85 mwN).
  • BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den

    Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall - hier im Sinne des § 244a Abs. 2 StGB - vorliegt, erfordert eine Gesamtbewertung aller strafzumessungsrelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 471/07, NStZ 2008, 338; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139; zur Prüfungsreihenfolge, falls auch ein gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 168/14, juris Rn. 7).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    Ob dies der Fall ist, ist durch die Gesamtbewertung aller be- und entlastender Umstände zu ermitteln (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 139).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19

    Tötung eines Stiefkindes

    Die Entscheidung, ob hier von einem minder schweren Fall ausgegangen werden kann, erfordert - wie auch bei anderen im Gesetz vorgesehenen minder schweren Fällen - eine Gesamtbetrachtung, vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2008, Az. 3 StR 484/08.
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Rechtsprechung
   AG Eggenfelden, 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33965
AG Eggenfelden, 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06 (https://dejure.org/2009,33965)
AG Eggenfelden, Entscheidung vom 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06 (https://dejure.org/2009,33965)
AG Eggenfelden, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06 (https://dejure.org/2009,33965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Missbräuchliche Nutzung einer Tankkarte zum Nachteil des Arbeitgebers: Strafrechtliche Einordnung; Ansetzung der Hauptverhandlung als Hinderungsgrund für Ablehnung eines Strafbefehlsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 139
  • NZV 2009, 408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Dies zugrunde gelegt kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein (vgl. Schönke/Schröder-Perron, § 266 StGB, Rn. 26 a.E.; AG Eggenfelden, NStZ-RR 2009, 139; a.A. LG Dresden, NStZ 2006, 633 [die hiergegen erhobene Revision wurde vom OLG Dresden durch Beschluss vom 21. Juni 2005, Az 1 Ss 790/05, nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen]).
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