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   BGH, 29.01.2009 - 3 StR 474/08   

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https://dejure.org/2009,8671
BGH, 29.01.2009 - 3 StR 474/08 (https://dejure.org/2009,8671)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - 3 StR 474/08 (https://dejure.org/2009,8671)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 3 StR 474/08 (https://dejure.org/2009,8671)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Mitverantwortung für ein strafbares Geschehen durch die Zusammenlegung in einer Zelle

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Mitverantwortung für ein strafbares Geschehen durch die Zusammenlegung in einer Zelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - 3 StR 474/08
    Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach dieser Vorschrift (vgl. dazu BVerfG NStZ 2007, 598) liegen vor.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Die strafmildernde Berücksichtigung setzt allerdings voraus, dass das den staatlichen Stellen vorwerfbare Verhalten unmittelbar auf das Handeln des Täters Einfluss genommen hat, etwa weil dieser bislang nicht tatgeneigt war oder ihm wenigstens durch das Verhalten der Finanzbehörden die Tat erleichtert wurde und den staatlichen Stellen die Tatgenese vorgeworfen werden kann (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14 Rn. 42, NStZ 2015, 466, 468 mwN; vgl. zur staatlichen Mitverantwortung in Form einer vorwerfbaren Tatgenese als bestimmenden Strafzumessungsgrund auch BGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 StR 474/08, NStZ-RR 2009, 167).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Dies gilt jedoch allenfalls dann, wenn das staatlichen Stellen vorwerfbare Verhalten unmittelbar auf das Handeln des Angeklagten Einfluss genommen hat (etwa weil er bislang nicht tatgeneigt war oder ihm wenigstens die Tat erleichtert wurde) und den staatlichen Entscheidungsträgern die Tatgenese vorgeworfen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 StR 474/08, NStZ-RR 2009, 167).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Voraussetzung für eine Milderung der Schuld eines Angeklagten ist, dass den staatlichen Stellen die Tatgenese vorwerfbar ist, sie also nicht lediglich einen Kausalbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 167).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 142/14

    Steuerhinterziehung (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Berücksichtigung

    Die bloße kausale Mitverursachung eines Taterfolgs durch staatliche Stellen genügt demgegenüber nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 StR 474/08, NStZ-RR 2009, 167).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12

    Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel

    Umstände, die einen über eine bloße Mitursächlichkeit hinausgehenden konkreten Einfluss auf die Tatausführung gehabt (hierzu vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 StR 474/08, NStZ-RR 2009, 167) oder ein Einschreiten der Finanz- und Ermittlungsbehörden unabweisbar geboten hätten (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04, NJW 2005, 763) und die daher Einfluss auf die Strafzumessung hätten haben können (zum Ganzen auch Miebach in MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 46 Rn. 142 ff.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1847, 1860; Meyberg PStR 2011, 58, 59), hat die Verteidigung nicht unter Beweis gestellt.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Die strafmildernde Berücksichtigung setzt allerdings voraus, dass das den staatlichen Stellen vorwerfbare Verhalten unmittelbar auf das Handeln des Täters Einfluss genommen hat, etwa weil dieser bislang nicht tatgeneigt war oder ihm wenigstens durch das Verhalten der Finanzbehörden die Tat erleichtert wurde und den staatlichen Stellen die Tatgenese vorgeworfen werden kann (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14 Rn. 42, NStZ 2015, 466, 468 mwN; vgl. zur staatlichen Mitverantwortung in Form einer vorwerfbaren Tatgenese als bestimmenden Strafzumessungsgrund auch BGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 StR 474/08, NStZ-RR 2009, 167).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Voraussetzung für eine Milderung der Schuld eines Angeklagten ist, dass den staatlichen Stellen die Tatgenese vorwerfbar ist, sie also nicht lediglich einen Kausalbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 167).
  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 5 RVs 103/22

    Strafmilderung wegen staatlicher Mitverantwortung; Nachlässigkeit der

    Die staatliche Mitverantwortung für Straftaten kann ein bestimmender Strafzumessungrund sein, wenn sie über eine bloße kausale Mitverursachung hinausgeht (BGH NStZ-RR 2009, 167).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2009 - 2 StR 593/08   

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https://dejure.org/2009,8816
BGH, 18.02.2009 - 2 StR 593/08 (https://dejure.org/2009,8816)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - 2 StR 593/08 (https://dejure.org/2009,8816)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 2 StR 593/08 (https://dejure.org/2009,8816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - 2 StR 593/08
    Ergänzend bemerkt der Senat: Der Gesamtstrafenausspruch bedarf einer eingehenden Begründung, wenn die Gesamtstrafe sich auffallend von der Einsatzstrafe entfernt (vgl. u. a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 289/21

    Strafzumessung (Bildung der Gesamtstrafe: Gesamtschau des Unrechtsgehalts und des

    Allerdings bedarf eine starke Erhöhung der Einsatzstrafe besonderer Begründung, wenn sich diese nicht aus den Feststellungen von selbst ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21, Rn. 5 mwN; s.a. Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 StR 593/08; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1205 mwN).
  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot

    Die Bemessung der Gesamtstrafe bedarf einer eingehenden Begründung, wenn sie sich - wie hier - auffallend von der Einsatzstrafe entfernt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 StR 593/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9419
BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08 (https://dejure.org/2009,9419)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - 2 StR 603/08 (https://dejure.org/2009,9419)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 2 StR 603/08 (https://dejure.org/2009,9419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Gesamtstrafenausspruchs bei einer auffallenden Abweichung einer hohen Gesamtstrafe von der Einsatzstrafe

  • Judicialis

    StGB § 54 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 54 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung eines Gesamtstrafenausspruchs bei einer auffallenden Abweichung einer hohen Gesamtstrafe von der Einsatzstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08
    Dies entspricht grundsätzlich nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Gesamtstrafenausspruch eingehend zu begründen ist, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe - hier ein Jahr acht Monate - entfernt (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH wistra 2004, 383; StV 2006, 402; 2007, 633 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08
    Dies entspricht grundsätzlich nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Gesamtstrafenausspruch eingehend zu begründen ist, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe - hier ein Jahr acht Monate - entfernt (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH wistra 2004, 383; StV 2006, 402; 2007, 633 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 285/07

    Strafzumessung (kurze Freiheitsstrafe; Cannabis-Joint; Schuldprinzip);

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08
    Dies entspricht grundsätzlich nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Gesamtstrafenausspruch eingehend zu begründen ist, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe - hier ein Jahr acht Monate - entfernt (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH wistra 2004, 383; StV 2006, 402; 2007, 633 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2004 - 2 StR 163/04

    Strafzumessung; Bildung der Gesamtstrafe (Erfordernis einer eigenen

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - 2 StR 603/08
    Dies entspricht grundsätzlich nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Gesamtstrafenausspruch eingehend zu begründen ist, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe - hier ein Jahr acht Monate - entfernt (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH wistra 2004, 383; StV 2006, 402; 2007, 633 jeweils m.w.N.).
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