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BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO
Überzeugungsbildung (Wahrunterstellung; weitere Schlussfolgerungen); nachträgliche Bedeutungslosigkeit einer als wahr unterstellten Beweistatsache (ausdrückliche Erörterung; Hinweis vor Urteilsverkündung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung; Kriterien zur Annahme einer gemeinsamen Nutzung nur eines Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Vorliegen der Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung; Kriterien zur Annahme einer gemeinsamen Nutzung nur eines Fahrzeugs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 557
- NStZ-RR 2009, 179
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.08.2019 - 4 StR 199/19 Das Landgericht war indes nicht genötigt, aus den als wahr unterstellten Tatsachen die von der Verteidigung gewünschten Schlüsse zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 539).
- BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und …
a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357;… vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37;… Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179). - OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des …
Das Tatgericht ist aber nicht gehalten, eine zuvor als entscheidungserheblich angesehene und daher als wahr unterstellte Tatsache - sei es aufgrund weiterer in der Hauptverhandlung gewonnener Erkenntnisse, sei es, weil es die Unerheblichkeit erst später erkannt hat - auch noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und in seine Abwägung einzustellen (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.03.2012 - 3 StR 31/12 = StraFo 2012, 230 und BGH, Beschl. v. 24.02.2009 - 5 StR 605/08 = NStZ-RR 2009, 179).
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