Rechtsprechung
KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansatz fiktiver Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft als Kosten des Verfahrens
- Judicialis
StPO § 464a Abs. 1; ; StPO § 465; ; GKVerz Nr. 9005; ; GKVerz Nr. 9015; ; GKG § 66
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansatz der Kosten des Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Referentenhonorar als Verfahrenskosten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.09.2006 - 536 Qs 182/06
- KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 190
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16
Kosten im Strafprozess: Auswertung beschlagnahmter Datenträgern durch externe …
Ebenso sind für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft deren Kosten als fiktive Sachverständigenkosten lediglich dann angesetzt worden, wenn ihre Aufgabe nicht in der bloßen Sichtung der sichergestellten Unterlagen oder im Geben von Hinweisen für die weitere Ermittlungstätigkeit lag, sondern sie selbständig und eigenverantwortlich eine gutachterliche Stellungnahme zu umschriebenen Beweisthemen abgegeben hatten (KG Berlin, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ws 1/07 -, NStZ-RR 2009, 190 ff., bei Juris Rn. 8; ähnlich bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ws 353/03 -, NStZ-RR 2004, 298 f.). - OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und …
Voraussetzung für die Berücksichtigung im Kostenansatz ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des JVEG bzw. des ZSEG demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (Senat, NStZ-RR 1998, 127; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -, juris; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).Er ist dann Sachverständiger und nicht lediglich Ermittlungsgehilfe, wenn ihm persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Auftrag erteilt wird, eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung ein Gutachten zu einem bestimmten Beweisthema, etwa zur Frage der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, zu erstatten (BGH NStZ 1984, 215; BGHSt 28, 381 ;… Senat a.a.O.; KG NStZ-RR 2009, 190).
Eine nachträgliche Korrektur im Kostenansatzverfahren ist ausgeschlossen (KG NStZ-RR 2009, 190).
- OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18
Strafverurteilung wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer …
Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (…vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5;… NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.;… Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17;… Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191;… OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6;… NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22).
- OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19
Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend …
Dazu gehören auch grundsätzlich die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359; OLG Schleswig NStZ-RR 2017, 127; KG NStZ-RR 2009, 190;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 464a, Rn. 2). - OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10
Berücksichtigung von im Ermittlungsverfahren veranlassten Gutachterkosten; …
Voraussetzung ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des Justizvergütungsgesetzes (JVEG) bzw. im vorliegenden Fall nach dem gemäß § 25 JVEG anzuwendenden Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZVEG) demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.). - KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der …
Dazu zählen auch die fiktiven Kosten für Gutachten eines Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft, wenn er nicht nur als Ermittlungsgehilfe, sondern - wie hier - selbständig und eigenverantwortlich tätig geworden ist und als Sachverständiger eine Stellungnahme zu bestimmten Beweisthemen abgegeben hat (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 190; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127). - OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
Kostentragungspflicht, Angeklagter, Ermittlungsmaßnahmen
Die Beschränkung der Beschwerde allein auf die Frage, ob der Angeklagte die durch das Mantrailing entstanden Kosten und Auslagen als Verfahrenskosten zu tragen hat, ist zulässig, weil die Auferlegung der durch einzelne Untersuchungen entstandenen Auslagen auf die Staatskasse nach Billigkeitserwägungen gemäß § 465 Abs. 2 StPO grundsätzlich mit der Kostengrundentscheidung im Urteil zu erfolgen hat und der Angeklagte die Auferlegung einzelner Auslagen nicht erst im Kostenansatzverfahren rügen kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2010, 1 Ws 189/10; KG, Beschluss vom 23.12.2008, 1 Ws 1/07 - beide zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 26.05.2020 - 2 Ws 89/19
Abrechnung von IT-Sachverständigenkosten im Ermittlungsverfahren
Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 9005, 9015 KV-GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für die nach dem JVEG zu zahlenden Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (OLG Koblenz, NStZ-RR 2010, 359; Schleswig-Holsteinisches OLG, NStZ-RR 2017, 127; KG NStZ-RR 2009, 190;… Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Auflage, § 464a StPO Rdnr. 2.). - LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18 Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG, Beschl. v. 23.12.2008 - 1 Ws 1/07 = NStZ-RR 2009, 190, 191).
Rechtsprechung
BGH, 17.12.2008 - 2 StR 563/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 1 Satz 1 StPO
Fortwirkende Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand der Nebenklage - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein über die erfolgte Bestellung als Beistand hinausgehendes Adhäsionsverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 2
Erfordernis einer Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein über die erfolgte Bestellung als Beistand hinausgehendes Adhäsionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 190
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.02.2018 - 5 StR 347/17
Gesonderte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug; Darlegung der …
Zwar kann eine Bezugnahme auf die vor dem Landgericht dargelegten wirtschaftlichen Voraussetzungen verbunden mit der Versicherung, dass sich die Verhältnisse nicht verändert haben, ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 563/08, NStZ-RR 2009, 190). - BGH, 21.03.2012 - 4 StR 635/11
Ablehnung eines Zeugen wegen Bedeutungslosigkeit bei Nichtdarstellung eines …
Der Antrag des Nebenklägers vom 23. Februar 2012 ist gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 563/08).
Rechtsprechung
OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Strafvollzug: Genehmigungsfähigkeit eines eigenen Flachbildfernsehers mit Festplatte im Haftraum
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 66 Abs. 2 NJVollzG; § 67 Abs. 1 NJVollzG; § 19 Abs. 2 StVollzG
Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr unkontrollierter Informationsübermittlung [DVBT Empfänger] und wegen der Übersichtlichkeit des Haftraums [Flachbildschirm Fernsehgerät] - Wolters Kluwer
Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr unkontrollierter Informationsübermittlung [DVBT Empfänger] und wegen der Übersichtlichkeit des Haftraums [Flachbildschirm Fernsehgerät]
- Judicialis
NJVollzG § 66 Abs. 2; ; NJVollzG § 67 Abs. 1; ; StVollzG § 19 Abs. 2
- rechtsportal.de
Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr unkontrollierter Informationsübermittlung [DVBT-Empfänger] und wegen der Übersichtlichkeit des Haftraums [Flachbildschirm- Fernsehgerät]
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 190 (Ls.)
- MMR 2009, 290 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11
Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines …
Eine Versagung ist danach grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt-generell geeignet ist, die Sicherheit der Vollzugsanstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG, 31.03.2003, 2 BvR 1848/02, NJW 2003, 2447; OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 1 Ws 42/09 - mit weiteren Nachweisen, nach juris). - OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)
aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184). - OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
Sicherungsverwahrung: Versagung des Besitzes eines eigenen Fernsehgeräts
Eine Versagung ist danach grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt-generell geeignet ist, die Sicherheit der Vollzugsanstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann ( vgl. BVerfG, 31.03.2003, 2 BvR 1848/02, NJW 2003, 2447; OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 1 Ws 42/09 - mit weiteren Nachweisen, nach juris).Darüber hinaus kommt hier § 19 Abs. 2 StVollzG zum tragen ( OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 - ; KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - nach juris ).
- OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11
Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk- …
Eine Versagung zur Nutzung eines Fernsehgerätes ist zwar gerechtfertigt, wenn die von dem Fernsehgerät ausgehende abstrakt-generelle Gefahr für die Sicherheit der Anstalt nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2447, 2448; OLG Celle, NStZ-RR 2009, 190). - OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14
Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine …
Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Celle StraFo 2009, 172 f. - Rn. 10 nach juris;… OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.7.2011 - 1 Ws 70/11, Rn. 26 nach juris).