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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09   

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https://dejure.org/2009,5406
BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09 (https://dejure.org/2009,5406)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1 StR 37/09 (https://dejure.org/2009,5406)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09 (https://dejure.org/2009,5406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verbot einer Schlechterstellung bei Nachholung der Festsetzung von zeitlichen Freiheitsstrafen; Festsetzung des gesetzlichen Mindestmaßes einer zeitlichen Freiheitsstrafe von einem Monat in jedem Einzelfall

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 38 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot einer Schlechterstellung bei Nachholung der Festsetzung von zeitlichen Freiheitsstrafen; Festsetzung des gesetzlichen Mindestmaßes einer zeitlichen Freiheitsstrafe von einem Monat in jedem Einzelfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 233
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09
    Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH NStZ 2008, 213, 214; NStZ 2003, 257; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8).
  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09
    Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH NStZ 2008, 213, 214; NStZ 2003, 257; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8).
  • BGH, 24.06.2008 - 4 StR 204/08

    Anwendungsbereich von § 67 Abs. 2 S. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09
    Der diesbezügliche Teilaufhebungsantrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung des Senats im Beschlusswege nicht entgegen (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Juni 2008 - 4 StR 204/08).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02

    Teilweiser Vorwegvollzug der Strafhaft vor der Maßregel (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09
    Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH NStZ 2008, 213, 214; NStZ 2003, 257; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8).
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 186/10

    Erforderlichkeit einer Aufhebung einer Anordnung des Vorwegvollzugs im Fall der

    Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09 in NStZ-RR 2009, 233 und BGH, Beschl. vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09 in NStZ-RR 2009, 234 jeweils m.w.N.).

    Der diesbezügliche Teilaufhebungsantrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung des Senats im Beschlusswege nicht entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 233 m.w.N.).

  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 292/09

    Festlegung der Dauer des Vorwegvollzugs vor der sich anschließenden Unterbringung

    Dies ist nicht angezeigt, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (Senat, Beschl. vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09; Beschl. vom 13. Mai 2009 - 1 StR 208/09 jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2019 - 2 StR 200/19

    Rechtmäßige Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bemessung

    Der diesbezügliche Teilaufhebungsantrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung des Senats im Beschlusswege nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09).
  • BGH, 16.08.2011 - 5 StR 304/11

    Kostenentscheidung (Reduzierung der Strafe; Kostenteilung)

    Der Angeklagte wird hierdurch nicht benachteiligt, weil die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233 mwN).
  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 407/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (Beschränkung der

    Bei dieser Sachlage bedarf es weder der Abänderung noch der Aufhebung der Anordnung über den Vorwegvollzug der Strafe (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09, NStZ-RR 2009, 234).
  • BGH, 27.07.2020 - 2 StR 609/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Berechnung des

    Der Senat ist durch dessen Änderungsantrag nicht an einer Verwerfung der Revision durch Beschluss gehindert (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 StR 204/08, BeckRS 2008, 14105; Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233; s.a. Senge in Festschrift für Riess, 2002, S. 547, 559 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2009 - 2 StR 102/09   

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https://dejure.org/2009,8340
BGH, 22.04.2009 - 2 StR 102/09 (https://dejure.org/2009,8340)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - 2 StR 102/09 (https://dejure.org/2009,8340)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - 2 StR 102/09 (https://dejure.org/2009,8340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Absehens von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen angeblichen Fehlens eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen der Sucht und den Straftaten; Auswirkungen des Begehens der Straftaten zur Finanzierung des Drogenkonsums

  • Judicialis

    StGB § 64

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Zulässigkeit des Absehens von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen angeblichen Fehlens eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen der Sucht und den Straftaten; Auswirkungen des Begehens der Straftaten zur Finanzierung des Drogenkonsums

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 102/09
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 102/09
    Dies würde für die Annahme einer Symptomtat im Sinne von § 64 StGB ausreichen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 78).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 102/09
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5, 7; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 102/09
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5, 7; BGH NStZ-RR 2008, 107).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9101
BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08 (https://dejure.org/2008,9101)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 StR 551/08 (https://dejure.org/2008,9101)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08 (https://dejure.org/2008,9101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08
    Im Hinblick auf die bisher verbüßte und auf den Vorwegvollzug anzurechnende Untersuchungshaft von inzwischen mehr als neun Monaten würde daher jede weitere Haft der Möglichkeit einer Halbstrafenentlassung zuwiderlaufen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 142).".
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,

    Der Senat sieht davon ab auszusprechen, dass der Vorwegvollzug entfällt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - 3 StR 37/16; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

    Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall:

    Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 318/11

    Erledigung der unterbliebenen Anordnung des Vorwegvollzugs

    Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten Sch. erlittene Untersuchungshaft von inzwischen über einem Jahr bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09).
  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer

    Im Falle der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sind die Bestimmungen des § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB zu beachten; dazu hat das neue Tatgericht die voraussichtliche Dauer der Behandlung zu ermitteln und gegebenenfalls den Umfang der vollzogenen Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08, juris Rn. 2 f.).
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