Rechtsprechung
BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der unbilligen Härte: vollständige Entreicherung und Unterhaltsverpflichtungen; Behandlung von Vermögen, das zweifelsfrei in keinem denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Straftaten steht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
"Unbillige Härte" i.S. der Härtevorschrift des § 73c Strafgesetzbuch (StGB) i.R. der Anordnung des Verfalls eines Geldbetrages; Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls eines Geldbetrages und Kriterien für die Bestimmung von dessen Höhe; Revisibilität der tatrichterlichen ...
- Judicialis
StGB § 73; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 a Satz 1; ; StGB § 73 c; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.09.2008 - 4 StR 153/08
- BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08 (1)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 234
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 27.01.2015 - 1 StR 142/14
Steuerhinterziehung (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Berücksichtigung …
Die Auswirkungen müssen im konkreten Einzelfall außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber mit der Maßnahme angestrebten Zweck stehen; es müssen besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer mit der Vollstreckung des Verfalls eine außerhalb des Verfallszwecks liegende zusätzliche Härte verbunden wäre, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfalls nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, wistra 2009, 23). - BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; …
Während der im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB in Fällen der vorliegenden Art abzuschöpfende Sondervorteil regelmäßig berechenbar ist und das Erlangte daher beziffert werden kann, ist für den unbestimmten Rechtsbegriff der unbilligen Härte nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB20nach ständiger Rechtsprechung maßgebend, ob die Anordnung den Betroffenen empfindlich treffen und Grundsätze der Billigkeit sowie das Übermaßverbot verletzen und damit "schlechthin ungerecht" erscheinen würde (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, BGHR StGB § 73c Härte 13). - LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13
Ante Šapina
Maßgebend für die nach § 73 c Abs. 1 S. 2 Alt.1 StGB vorzunehmende Ermessensentscheidung ist neben der Gesamthöhe des Erlangten und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere der Grund, aus welchem das Erlangte bzw. dessen Wert sich nicht mehr im Vermögen des Angeklagten befindet (BGH, NStZ-RR 2009, 234 m.w.N.).Dies setzt voraus, dass die Anordnung Grundsätze der Billigkeit und das Übermaßverbot verletzen würde, so dass diese als vom Zweck des Verfalls nicht mehr getragen und schlechthin ungerecht erscheint (Fischer, StGB, 60. Auflage, § 73 c Rn. 3, BGH, NStZ-RR 2009, 234 m.w.N.).
Die Auswirkungen müssen im konkreten Einzelfall außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber mit der Maßnahme angestrebten Zweck stehen, es müssen besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer mit der Vollstreckung des Verfalls eine außerhalb des Verfallszwecks liegende zusätzliche Härte verbunden wäre, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfalls nicht zugemutet werden kann (BGH, NStZ-RR 2009, 234).
- BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09
Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines …
Die Prüfung von § 73c Abs. 1 StGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, NStZ-RR 2009, 234) hat die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer nachzuholen, wobei es einer Aufhebung der hierfür bedeutsamen, im angefochtenen Urteil bereits getroffenen Feststellungen nicht bedarf. - BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08
Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als …
Eine solche ist etwa gegeben, wenn die Bejahung dieses Merkmals auf Umstände gestützt wird, die bei seiner Prüfung nicht zum Tragen kommen können (vgl. BGH wistra 2003, 424, 425 ; 2009, 23, 24).Dies setzt konkrete tatrichterliche Feststellungen dazu voraus, in welchem Umfang und zu welchem Zweck das Erlangte ausgegeben wurde (vgl. BGH wistra 2009, 23, 25;… Schmidt aaO Rdn. 12).
- BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des …
Insoweit verweist der Senat auf die Grundsätze im Senatsurteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, NStZ-RR 2009, 234). - KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16
Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; …
Der Umstand, dass der Betroffenen eigenen Angaben zufolge nur ein geringes Restvermögen verbliebe, reicht hierfür nicht aus; denn selbst die - auch vollständige - Entreicherung des Verfallsadressaten stellt als solche keine Härte dar, die (zwingend) den Ausschluss der Verfallsanordnung nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB zur Folge hat, sondern führt zur Anwendung des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, der die Anordnung des Verfalls in das Ermessen des Gerichts stellt (zum Ganzen vgl. BGH NStZ-RR 2009, 234; NStZ 2000, 589;… Fischer, a.a.O., § 73c Rdn. 3 m.w.N.). - BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11
Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht …
a) Allerdings scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB regelmäßig dann aus, wenn der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem verfallbaren Betrag zurückbleibt (BGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, NStZ-RR 2009, 234, 235; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 42).Steht zweifelsfrei fest, dass der fragliche Vermögenswert ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Straftaten erworben wurde, ist eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB nicht ausgeschlossen (BGH aaO, NStZ-RR 2009, 234, 235; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105).
- BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter …
Dem tritt der Senat bei, weil er nicht ausschließen kann, dass der Tatrichter bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung nicht auf den vollen Verfallsbetrag erkannt hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08). - BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08
Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel …
Insoweit verweist der Senat auf die Grundsätze im Senatsurteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08. - OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13
Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als …
- BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung …
- BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09
Wertersatzverfall (Voraussetzungen der unbillige Härten beim Verfall und …
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 187/15
Auffangrechtserwerb (Berücksichtigung der Härtefallklausel); Absehen von der …
- BGH, 18.09.2013 - 5 StR 237/13
Verfall (Ermittlung der Höhe des erlangten Etwas; Schätzung des Wertes eines dem …
- BGH, 11.04.2013 - 4 StR 39/13
Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zu Zwecken des Verfalls (Erörterung von …
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer …
- BGH, 14.10.2014 - 2 StR 134/14
Verfall (Vorliegen einer unbilligen Härte; nicht mehr im Vermögen des Täters …
- BGH, 21.03.2013 - 3 StR 52/13
Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (keine hinreichenden …
- BGH, 17.07.2013 - 4 StR 208/13
Feststellung über das Absehen von der Anordnung des Verfalls (gleichzeitiges …
- BGH, 22.07.2010 - 3 StR 147/10
Verfall (Unterbleiben der Anordnung; Entreicherung; tatrichterliches Ermessen; …
- BGH, 25.05.2011 - 5 StR 63/11
Strafzumessung (revisionsgerichtliche Kontrolle; Dauer der Untersuchungshaft); …
- LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
- BGH, 21.12.2016 - 2 StR 313/16
Verfall (Absehen von der Anordnung, weil das Erlangte nicht mehr im Vermögen des …
- BGH, 14.01.2015 - 5 StR 582/14
Verfall (Härtevorschrift; Ermessen; Absehen von der Erkenntnis auf den gesamten …
Rechtsprechung
BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 250 StGB; § 51 StGB; § 67 StGB
Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Betäubungsmittelabhängigkeit (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung suchtbedingter Vortaten); Vorwegvollzug (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung teils einschlägiger Vorverurteilungen des Angeklagten wegen Taten zur Finanzierung der Heroinbeschaffung im Strafausspruch; Verpflichtung zur Einrechnung der auf die Strafe anzurechnenden Untersuchungshaft in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs
- Judicialis
BtMG § 29 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
Berücksichtigung teils einschlägiger Vorverurteilungen des Angeklagten wegen Taten zur Finanzierung der Heroinbeschaffung im Strafausspruch; Verpflichtung zur Einrechnung der auf die Strafe anzurechnenden Untersuchungshaft in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 234
- StV 2009, 358
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09
Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug …
In diesen Vorwegvollzug ist die erlittene Untersuchungshaft einzurechnen (BGH NStZ-RR 2009, 234); Gleiches gilt für die Anrechnung nach § 56 f Abs. 3 StGB. - BGH, 09.11.2011 - 2 StR 444/11
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Vorwegvollzug (Halbstrafenaussetzung; …
Der Senat kann die Dauer des Vorwegvollzuges in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08; NStZ-RR 2009, 234). - BGH, 09.12.2010 - 3 StR 407/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (Beschränkung der …
Bei dieser Sachlage bedarf es weder der Abänderung noch der Aufhebung der Anordnung über den Vorwegvollzug der Strafe (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09, NStZ-RR 2009, 234). - BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10
Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzuges (Halbstrafenzeitpunkt)
In diesen Vorwegvollzug ist die erlittene Untersuchungshaft einzurechnen (BGH NStZ-RR 2009, 234).". - BGH, 20.05.2010 - 1 StR 186/10
Erforderlichkeit einer Aufhebung einer Anordnung des Vorwegvollzugs im Fall der …
Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09 in NStZ-RR 2009, 233 und BGH, Beschl. vom 10. März 2009 - 5 StR 56/09 in NStZ-RR 2009, 234 jeweils m.w.N.).