Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 30.03.2009 | BGH, 19.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 2 Ss-OWi 582/08, 2 Ss OWi 582/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10179
OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 2 Ss-OWi 582/08, 2 Ss OWi 582/08 (https://dejure.org/2008,10179)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 Ss-OWi 582/08, 2 Ss OWi 582/08 (https://dejure.org/2008,10179)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 Ss-OWi 582/08, 2 Ss OWi 582/08 (https://dejure.org/2008,10179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29a Abs 2 OWiG, § 29a Abs 4 OWiG, § 46 Abs 1 OWiG, § 47 OWiG, § 72 OWiG
    Voraussetzungen einer Verfallanordnung im selbständigen Verfallsverfahren; Entscheidung im Bußgeldverfahren als Verfahrenshindernis

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung im selbständigen Verfallsverfahren; Entscheidung im Bußgeldverfahren als Verfahrenshindernis

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Täterkreis des § 29a Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 24
  • NStZ-RR 2009, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 2 Ss OWi 582/08
    Täter im Sinne dieser Vorschrift kann nämlich nicht nur der Geschäftsführer der Verfahrensbeteiligten, sondern auch ein anderer Angestellter von ihr sein (vgl. Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl., Rdnr. 36 zu § 29 a; BGHSt 45, 235, 245 zu § 73 StGB).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09

    Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen

    Das Oberlandesgericht Frankfurt setzt sich in seinem im Jahr 2008 erlassenen Beschluss (OLG Frankfurt DAR 2009, 97) mit der vorausgegangenen Entscheidung des OLG Koblenz ausdrücklich auseinander, sieht aber den Unterschied der Sachverhalte darin, dass das OLG Koblenz gerade den Geschäftsführer als Täter angesehen habe; im Verfahren des OLG Frankfurt dagegen wurde offenbar nur eine Ordnungswidrigkeit des Fahrers in Betracht gezogen.
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09

    Verfahrenshindernis für selbständiges Verfallsverfahren bei möglicher

    Das Oberlandesgericht Frankfurt setzt sich in seinem im Jahr 2008 erlassenen Beschluss (OLG Frankfurt DAR 2009, 97) mit der vorausgegangenen Entscheidung des OLG Koblenz ausdrücklich auseinander, sieht aber den Unterschied der Sachverhalte darin, dass das OLG Koblenz gerade den Geschäftsführer als Täter angesehen habe; im Verfahren des OLG Frankfurt dagegen wurde offenbar nur eine Ordnungswidrigkeit des Fahrers in Betracht gezogen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5960
OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09 (https://dejure.org/2009,5960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2009 - 2 Ss 139/09 (https://dejure.org/2009,5960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2009 - 2 Ss 139/09 (https://dejure.org/2009,5960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zustellung an den Betroffenen trotz erbetener Zustellung an den Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Direktzustellung an den Betroffenen trotz Bitte des Verteidigers um Zustellung an ihn

  • Judicialis

    OWiG § 51 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 51 Abs. 3
    Wirksamkeit der Direktzustellung an den Betroffenen trotz Bitte des Verteidigers um Zustellung an ihn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Zustellung des Bußgeldbescheides

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 254 (Ls.)
  • AnwBl 2009, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62

    Zustellung des Kartellbußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09
    Insoweit ist die Rechtslage nicht anders als im Strafverfahren nach dem gleichlautenden § 145 a StPO (BGHSt 18, 352, 354; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 145 a Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09
    Dies ist anerkannt für die Verletzung der Pflicht nach den §§ 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, 51 Abs. 3 Satz 3 OWiG, bei der Zustellung an den Betroffenen formlos den Verteidiger zu unterrichten (BVerfG NJW 2002, 1640).
  • AG Jena, 21.12.2004 - 560 Js 205009/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09
    Die vom Verteidiger außerdem zitierten Entscheidungen des Amtsgerichts Jena (ZfS 2005, 313, 314) und des Amtsgerichts Bayreuth - Zweigstelle Pegnitz (ZfS 2006, 174) betreffen andere Fragestellungen.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2009 - 4 StR 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7567
BGH, 19.03.2009 - 4 StR 20/09 (https://dejure.org/2009,7567)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2009 - 4 StR 20/09 (https://dejure.org/2009,7567)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2009 - 4 StR 20/09 (https://dejure.org/2009,7567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 29 BtMG
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel beim Kurier (entscheidende Bedeutung für das Gesamtgeschäft; Beihilfe; Mittäterschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf eine Revision hin

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf eine Revision hin

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 254
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - 4 StR 20/09
    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 51, 219 f.; Senat, Beschluss vom 25.6.2008 - 4 StR 230/08) ist für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transports zu bewerten.

    Dass der Angeklagte eine erhebliche Honorierung erwartete, ist für die Bewertung der Kuriertätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben ohne Bedeutung (BGHSt 51, 219, 223).

  • BGH, 25.06.2008 - 4 StR 230/08

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - 4 StR 20/09
    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 51, 219 f.; Senat, Beschluss vom 25.6.2008 - 4 StR 230/08) ist für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transports zu bewerten.
  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit bzw, der Einfuhr

    Mittäterschaftliches Handeltreiben wird daher vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12 mwN, und Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 20/09, NStZ-RR 2009, 254).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Der Alleinbesitz an den Betäubungsmitteln ist bei einem ohne Begleitung fahrenden Kurier die Regel (BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - 4 StR 20/09 -).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Dass der Angeklagte dabei eine nicht unerhebliche Honorierung erhalten sollte, steht der Bewertung der Kuriertätigkeit als Beihilfe nicht entgegen (vgl. BGHSt 51, 219, 223; BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - 4 StR 20/09, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Urt. v. 29.04.2015 - 15 KLs 5/15 zu einem Kurierlohn von 5.000,00 EUR, bestätigt durch BGH, Beschl. v. 13.10.2015 - 3 StR 333/15, juris: BGH, Beschl. v. 09.09.2015 - 4 StR 347/15, juris zu einem Kurierlohn von 10.000,00 EUR).
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