Rechtsprechung
BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 184f StGB a.F.; § 184g Nr. 1 StGB).
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind: Live-Übertragung im Internet; exhibitionistische Handlungen); Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Teledienste - lexetius.com
StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- aufrecht.de
Verbreitung pornografischer Darbietungen via Internet
- Wolters Kluwer
Vorliegen des Tatbestands eines sexuellen Missbrauchs von Kindern bei zeitgleicher Wahrnehmung am Bildschirm der über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters durch das Opfer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176 Abs. 4
Vorliegen des Tatbestands eines sexuellen Missbrauchs von Kindern bei zeitgleicher Wahrnehmung am Bildschirm der über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters durch das Opfer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Sexueller Missbrauch von Kindern mittels Webcam - Die Verwirklichung des Tatbestands von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB setzt keine unmmittelbare räumliche Nähe des Täters zu den betroffenen Kindern voraus. Maßgeblich ist die unmittelbare Wahrnehmbarkeit sexueller Handlungen des ...
- beck-blog (Kurzinformation)
Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sexueller Missbrauch von Kindern per Webcam
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Sexuelle Handlung vor einem Kind" ist auch dann strafbar, wenn der Täter sie über das Internet übertragen hat
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Sexueller Kindesmissbrauch via Webcam und Internet
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Sexueller Mißbrauch v. Kindern
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kindesmissbrauch übers Internet strafbar
- 123recht.net (Pressemeldung, 14.5.2009)
BGH bestätigt Strafe wegen Kindesmissbrauchs per Internet // "Räumliche Nähe" zum Opfer keine Voraussetzung
Verfahrensgang
- LG München I, 15.12.2008 - 12 KLs 468 Js 310758/07
- BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
Papierfundstellen
- BGHSt 53, 283
- NJW 2009, 1892
- NStZ 2009, 500
- NStZ-RR 2009, 361
- StV 2009, 466
- MMR 2009, 533
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.10.2014 - 1 StR 79/14
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …
aa) Auf eine körperliche Nähe zwischen dem Täter und dem wahrnehmenden Kind kommt es dabei nicht an (BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 286;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 176 Rn. 9;… Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 176 Rn. 12;… ders. aaO § 184g Rn. 20;… Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 74;… Renzikowski in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 176 Rn. 32;… Wolters in Satzger/Schluckebier/Widmaier, 2. Aufl., § 176 Rn. 16).Nichts anderes gilt deshalb für die von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfassten sexuellen Handlungen (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283).
Die abweichenden Entscheidungen erfolgten damit zum alten Recht und sind hinfällig (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283).
Gesetzeswortlaut, Materialien und Sinn und Zweck der Vorschrift lassen aber deutlich werden, dass in Abgrenzung zu den Begehungsvarianten des § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB nur eine zeitgleiche Wahrnehmung genügen kann (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283: unmittelbare Wahrnehmung im Sinne einer simultanen Übertragung).
- BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen …
Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34;… Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19;… Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9;… a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76). - BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
Denn schon ohne Gewaltanwendung ist die durch die Vorschrift geschützte sexuelle Entwicklung verletzt (vgl. BT-Drucks. 6/3521, S. 35; BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 285). - BGH, 18.07.2018 - 4 StR 59/18
Anfechtung von Entscheidungen (Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis)
Durch die Strafvorschrift des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB werden vor einem Kind vorgenommene exhibitionistische Handlungen tatbestandlich erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 285; Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98, NStZ 1998, 408 f.; zur Gesetzgebungsgeschichte vgl. BTDrucks. VI/1552 S. 17 und VI/3521 S. 37).
Rechtsprechung
BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 174a StGB; § 179 StGB; § 174c StGB
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch eines Hilfsbedürftigen in einer Einrichtung für hilfsbedürftige Menschen; sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person; Voraussetzungen eines sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Berufsverbots
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 324
- NStZ-RR 2009, 361
- NStZ-RR 2009, 365
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines …
Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob der Begriff "Krankheit" über die Untersuchungen zur Erstellung einer (Erst-)Diagnose hinaus (vgl. BT-Drucks. 13/8267 Anlage 3) auch solche Fälle erfasst, in denen eine Person lediglich aufgrund eines eingebildeten Zustandes professionelle Hilfe aufsucht (…so SSW-StGB/Wolters § 174c Rn. 3; Renzikowski, NStZ 2010, 694, 695;… derselbe in MünchKomm StGB, § 174c Rn. 13 jeweils mwN;… für nicht-körperliche Erkrankungen auch NK-StGB-Frommel, 3. Aufl., § 174c Rn. 9;… aA Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 174c Rn. 2;… ersichtlich auch Hörnle in LK, 12. Aufl., § 174c Rn. 5 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).Liegen aber Hinweise dafür vor, dass der Angeklagte ausnahmsweise nicht seine auf das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis gegründete Vertrauensstellung zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat, so muss er diesen Hinweisen nachgehen und im Falle einer Verurteilung darlegen, dass ein solches Ausnutzen in dem von ihm zu beurteilenden Fall gegeben war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).
- BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit); …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Opfer einer Tat nach § 179 StGB nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325; vom 18. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150 f.).Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150 f.).
Das Landgericht hat seine Überzeugungsbildung zutreffend darauf bezogen, ob sich feststellen lässt, dass die Nebenklägerin zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150 f.).
- BGH, 10.08.2011 - 4 StR 338/11
Schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begriff der …
a) Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).
- LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12
Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier: …
Bloße Einschränkungen der Widerstandsfähigkeit reichen nicht aus (BGH, Beschluss vom 28.10.2008 - 3 StR 88/08 - zitiert nach juris). - BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung: …
Die sexuelle Handlung muss dem Täter gerade erst aufgrund der besonderen Situation des Opfers gelingen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324). - OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der …
Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 179 Rdnr. 4b); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).
Rechtsprechung
BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 StGB; § 176 Abs. 1 StGB
Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere Handlungsmöglichkeiten außerhalb des ursprünglichen Tatplans); sexueller Missbrauch von Kindern - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs aufgrund einer rechtsfehlerhaften Verurteilung wegen versuchter Nötigung i.R.e. Revision; Versuch einer sexuellen Nötigung im Zusammenhang mit einem strafbefreienden Rücktritt von einem Versuch der Nötigung; Möglichkeit eines strafbefreienden ...
- rechtsportal.de
Änderung des Schuldspruchs aufgrund einer rechtsfehlerhaften Verurteilung wegen versuchter Nötigung i.R.e. Revision; Versuch einer sexuellen Nötigung im Zusammenhang mit einem strafbefreienden Rücktritt von einem Versuch der Nötigung; Möglichkeit eines strafbefreienden ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 230
- NStZ-RR 2009, 361
- NStZ-RR 2009, 362
- NStZ-RR 2009, 363
- StV 2009, 465
Wird zitiert von ...
- LG Frankenthal, 31.07.2019 - 7 KLs 5221 Js 5826/16 Anders als in anderen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof einen strafbefreienden Rücktritt mangels Fehlgeschlagenheit des Versuchs bejaht hat (beispielhaft BGH, Beschluss vom 08.12.1995, Az. 2 StR 595/95 in NStZ-RR 1996, 161; Beschluss vom 05.05.2009, Az. 5 StR 132/09 in NStZ-RR 2009, 230-231), stand dem Angeklagten daher nach seiner Vorstellung, nachdem er bereits mehrfach und wiederholt versucht hatte, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das Kind zu überzeugen, und das Kind dennoch seine Aufforderung konsequent und nach eigenen Angaben "ganz deutlich" abgelehnt hat, kein weiteres Tatmittel mehr zur Verfügung, um die Tat zu vollenden.
Rechtsprechung
BGH, 14.07.2009 - 3 StR 239/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 174 StGB; § 176 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bei passiver Entgegennahme sexueller Handlungen an sich selbst durch ein drittes Kind in Anwesenheit eines schutzbefohlenen Kindes
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 32
- NStZ-RR 2009, 361
- StV 2010, 21
Rechtsprechung
BGH, 18.06.2009 - 4 StR 55/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB
Prüfung des Gebots der Anwendung des milderen Gesetzes (konkreter Vergleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zur Tatzeit geltender Strafrahmen als Grundlage der Strafzumessung
- rechtsportal.de
Zur Tatzeit geltender Strafrahmen als Grundlage der Strafzumessung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 361