Rechtsprechung
BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 78 StGB; § 46 StGB; § 46a StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich bei Sexualdelikten; verfassungskonforme Anwendung des § 354 Abs. 1a StPO - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund von Verfolgungsverjährung; Überprüfung des ernsthaften Bestrebens des Angeklagten zur Wiedergutmachung der Tat durch die Strafkammer mit Blick auf die Strafzumessung; Kriterien für ...
- Judicialis
StGB § 46a; ; StGB § 78 Abs. 3; ; StGB § 78b Abs. 1; ; StGB § 184; ; StPO § 354 Abs. 1a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund von Verfolgungsverjährung; Überprüfung des ernsthaften Bestrebens des Angeklagten zur Wiedergutmachung der Tat durch die Strafkammer mit Blick auf die Strafzumessung; Kriterien für ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 369
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01
Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten; …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09
Voraussetzung dafür ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung, dass die Straftaten zu diesem Zeitpunkt - anders als im vorliegenden Fall - noch nicht verjährt waren (vgl. BGHSt 47, 245, 246 f.; Senat, Beschluss v. 25.3.2009 - 2 StR 58/09). - BGH, 25.03.2009 - 2 StR 58/09
Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09
Voraussetzung dafür ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung, dass die Straftaten zu diesem Zeitpunkt - anders als im vorliegenden Fall - noch nicht verjährt waren (vgl. BGHSt 47, 245, 246 f.; Senat, Beschluss v. 25.3.2009 - 2 StR 58/09). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09
Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts liegen vor (vgl. BVerfG NStZ 2007, 598).
- BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die …
aa) Obgleich § 46a StGB nach seinem Wortlaut in beiden Varianten für alle Delikte gilt (BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 2 StR 244/09, NStZ-RR 2009, 369), können sich aus den verschiedenen tatbestandlichen Voraussetzungen, die in den Nummern 1 und 2 der Bestimmung festgeschrieben sind, Anwendungsbeschränkungen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 5 StR 156/95, NStZ 1995, 492).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlerhafte Annahme einer Fortsetzungstat [hier: Betrug]
- Judicialis
- rechtsportal.de
StGB § 47; StGB § 52; StGB § 53; StGB § 263
Fehlerhafte Annahme einer Fortsetzungstat [hier: Betrug] - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 369
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
Strafzumessung: (Un-)Verhältnismäßigkeit von kurzen Freiheitsstrafen auf Grund …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Nach dieser Vorschrift dürfen kurze Freiheitsstrafen statt möglicher Geldstrafen nur dann verhängt werden, wenn besondere Umstände entweder in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters gegeben sind, die einen solchen Strafausspruch zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (zur Anwendung des § 47 StGB wird auf die umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen; vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 - 1 Ss 99/08 - m.w.N.).Allein täterbezogene Umstände wie einschlägige Vorstrafen und Bewährungsversagen sind, für sich genommen, ungeeignet, eine solche Sanktion zu legitimieren (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 a.a.O. m.w.N., Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 Ss 79/07 - bei juris).
- BGH, 24.10.1996 - 5 StR 478/96
Teilaufhebung einer Verurteilung
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Zwar ist der Angeklagte in der Regel durch die unzutreffende Annahme einer (fortgesetzten) Tat anstelle von Tatmehrheit nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 478/96 - Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 34). - OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07
Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Allein täterbezogene Umstände wie einschlägige Vorstrafen und Bewährungsversagen sind, für sich genommen, ungeeignet, eine solche Sanktion zu legitimieren (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 a.a.O. m.w.N., Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 Ss 79/07 - bei juris).
- BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Eine Beschwer des Angeklagten ist jedoch dann ausnahmsweise zu bejahen, wenn nicht sicher auszuschließen ist, dass er bei Annahme tatmehrheitlich begangener Betrugshandlungen durch Einzelstrafenfestsetzungen und Gesamtstrafenbildung milder beurteilt werden könnte (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Auswirkung, nachteilige 13; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 476/94 - bei juris). - BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Die Strafkammer hätte - unter Berücksichtigung der Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung in der Rechtsprechung (vgl. GrSen BGHSt 40, 138 ff.) - den Angeklagten nicht wegen fortgesetzten Betruges verurteilen dürfen. - BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91
Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Wegen des Verschlechterungsverbotes dürfen zwar weder die neu zu bildende Gesamtstrafe noch die Einzelstrafen die bisherige Strafe übersteigen (vgl. BGHR StPO § 358 Nachteil 5 m.w.N.). - BGH, 13.10.1994 - 5 StR 476/94
Beschwer des Angeklagten - Fortgesetzte Handlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Eine Beschwer des Angeklagten ist jedoch dann ausnahmsweise zu bejahen, wenn nicht sicher auszuschließen ist, dass er bei Annahme tatmehrheitlich begangener Betrugshandlungen durch Einzelstrafenfestsetzungen und Gesamtstrafenbildung milder beurteilt werden könnte (…vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Auswirkung, nachteilige 13; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 476/94 - bei juris). - BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09
Da allerdings im Rahmen der Einzelstrafenfestsetzungen die Verhängung von Einzelgeldstrafen in Betracht kommen kann, ist es aber denkbar, dass auch die Gesamtstrafe milder ausfallen könnte (vgl. insoweit auch BayObLG, wistra 1996, 236f.).