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   BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08   

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https://dejure.org/2008,6282
BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08 (https://dejure.org/2008,6282)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2008 - 1 StR 568/08 (https://dejure.org/2008,6282)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08 (https://dejure.org/2008,6282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten; Zulässigkeit einer Rüge wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Menschenrechtskonvention (MRK)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 283b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283b Abs. 3; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 92
  • NStZ-RR 2011, 230
  • StV 2009, 118
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08
    Von einem Beschwerdeführer ist aber zu erwarten, dass er einen realistischen Überblick über den tatsächlichen Ablauf des Strafverfahrens gibt (BGH NJW 2008, 2451, 2452).

    Dass der gesamte Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlungsbeginn als konventionswidrig angesehen worden ist, lässt besorgen, dass dem Angeklagten jedenfalls auch prozessual vorgesehene Handlungen und Fristen - z. B. Mitteilung der Anklageschrift mit Erklärungsfrist, § 201 StPO, Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens, § 203 StPO, die der eingehenden Vorbereitung bedarf (BGH NJW 2008, 2451, 2453), Terminierung in Abstimmung möglichst mit der Verteidigung unter Einhaltung der Ladungsfrist, §§ 217, 218 StPO - zu Unrecht zugute gehalten worden sind.

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08
    Die Nichtanwendung der Vollstreckungslösung (BGH - GS - NJW 2008, 860) führt ebenfalls nicht zu einer Aufhebung des Strafausspruchs.

    Denn wenn die Kammer ihrem Urteil die Vollstreckungslösung zugrunde gelegt hätte, wäre eine Anrechnung lediglich auf die Gesamtstrafe, aber nicht auf die Einzelstrafen vorzunehmen gewesen (BGH - GS - NJW 2008, 860, 866).

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08
    b) Entgegen der Auffassung des Angeklagten hatte der Senat auch nicht von Amts wegen zu überprüfen, ob eine konventionswidrige Verfahrensverzögerung gegeben ist, da der geltend gemachte Verfahrensverstoß vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entstanden ist und der Angeklagte diesen daher ohne weiteres mit der Verfahrensrüge hätte vortragen können (vgl. BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Die Revision beschränkt demgegenüber die ihr im Rahmen einer Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung obliegende Darstellung des Verfahrensablaufs (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08 , NStZ-RR 2009, 92 mwN) auf die unmittelbar im Zusammenhang mit den genannten Beweiserhebungen stehenden Verfahrensvorgänge, lässt aber Vortrag dazu vermissen, ob das Verfahren während der Zeiträume, die infolge erneuter Zeugenladung und der Einholung zweier Ergänzungsgutachten verstrichen, durch andere Beweiserhebungen gefördert wurde.

    Die Revision beschränkt demgegenüber die ihr im Rahmen einer Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung obliegende Darstellung des Verfahrensablaufs (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08 , NStZ-RR 2009, 92 mwN) auf die unmittelbar im Zusammenhang mit den genannten Beweiserhebungen stehenden Verfahrensvorgänge, lässt aber Vortrag dazu vermissen, ob das Verfahren während der Zeiträume, die infolge erneuter Zeugenladung und der Einholung zweier Ergänzungsgutachten verstrichen, durch andere Beweiserhebungen gefördert wurde.

    Die Revision beschränkt demgegenüber die ihr im Rahmen einer Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung obliegende Darstellung des Verfahrensablaufs (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08 , NStZ-RR 2009, 92 mwN) auf die unmittelbar im Zusammenhang mit den genannten Beweiserhebungen stehenden Verfahrensvorgänge, lässt aber Vortrag dazu vermissen, ob das Verfahren während der Zeiträume, die infolge erneuter Zeugenladung und der Einholung zweier Ergänzungsgutachten verstrichen, durch andere Beweiserhebungen gefördert wurde.

  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11

    Vorteil im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (an einen Tatbeteiligten gezahlter oder

    Der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da die Verfahrensverzögerung nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist und der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08, NStZ-RR 2009, 92).
  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

    Mit der Verfahrensrüge sind hier bei gleichzeitig erhobener Sachrüge aufgrund der hierauf veranlassten Prüfung die Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung belegt (vgl. BGHSt 49, 342, 344; BGH NStZ-RR 2007, 71; 2009, 92; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 9).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

    6 b) Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge gem. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich ist (vgl. BGH 1. Strafsenat: Beschl. vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08; Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH 2. Strafsenat: Beschl. vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07; Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01, Beschluss vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03; Urteil vom 25. November 2004, 2 StR 274/04; BGH 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98; Beschl. vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98; BGH 4. Strafsenat: Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05; Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04; in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des BGH vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat beispielsweise der 2. Strafsenat des BGH an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet, zit. jeweils nach juris).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 3 Ss 69/09

    Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des Beschleunigungsgebots; Anrechnung von

    Das ist nach der Rechtsprechung des EGMR dann der Fall, wenn der Betreffende durch eine amtliche Mitteilung der zuständigen Behörde über den Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, informiert wurde (EGMR NJW 1986, 647; vgl. auch BGH Beschl. v. 21.04.2004 - 5 StR 540/03 = BeckRS 2004, 30341669; BGH NStZ-RR 2009, 92).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10

    Anforderungen an die Rüge einer mangelnden Kompensation einer

    Die für die Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2009, 118; NJW 2007, 2647) ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer die die Verzögerung begründenden Tatsachen nur unvollständig mitteilt.
  • BGH, 02.03.2016 - 5 StR 4/16

    Verfahrensrüge betreffend die "rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung"

    Sie ist jedoch deshalb unzulässig, weil es an einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Darstellung des Verfahrensgangs fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08, NStZ-RR 2009, 92).
  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; 2006, 56; NStZ 2000, 418; 2004, 504; Meyer-Goßner aaO, Art. 6 MRK Rn. 9g m.w.N.).
  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; NStZ-RR 2006, 56; NStZ 2000, 418; NStZ 2004, 504).
  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung, lange Verfahrensdauer, Kompensation, rechtsstaatswidrige

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; NStZ-RR 2006, 56; NStZ 2000, 418; NStZ 2004, 504).
  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 1 RVs 40/13

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Beanstandung einer konventionswidrigen

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