Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 23.06.2008

Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07   

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https://dejure.org/2008,7265
BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07 (https://dejure.org/2008,7265)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2008 - 4 StR 634/07 (https://dejure.org/2008,7265)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2008 - 4 StR 634/07 (https://dejure.org/2008,7265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzungsstrafbarkeit des Abschneidens von Haaren ("Dreadlocks") mit einem Küchenmesser; Tatbegehung mittels eines "gefährlichen Werkzeugs" i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB), in Form eines Küchenmessers

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Definition des gefährlichen Werkzeugs; zum Haareschneiden verwendetes Messer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gefährliche Körperverletzung bei Abschneiden von Haaren mit einer Schere (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07
    Allerdings kommt in Betracht, dass der Angeklagte durch seine Tritte gegen die Geschädigte, möglicherweise mit Schuhen als "gefährlichen Werkzeugen" (vgl. hierzu BGH NStZ 1999, 616, 617; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06; Fischer, StGB 55. Aufl. § 224 Rdn. 9 c), den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt hat.
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07
    Allerdings kommt in Betracht, dass der Angeklagte durch seine Tritte gegen die Geschädigte, möglicherweise mit Schuhen als "gefährlichen Werkzeugen" (vgl. hierzu BGH NStZ 1999, 616, 617; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06; Fischer, StGB 55. Aufl. § 224 Rdn. 9 c), den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt hat.
  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07
    Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2007, 95 m.w.N.).
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Zwar kann auch ein unangemessenes Abschneiden von Haaren den Tatbestand erfüllen (vgl. BGH NJW 66, 1763; NStZ-RR 09, 50), weil die Einwirkung auf die bestehende körperliche Integrität zwar zu einer nachteiligen Veränderung, nicht aber zu einer dauerhaften Funktionseinschränkung oder Entstellung geführt haben muss.
  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

    Ebenso wie bei der Nr. 1 des Absatzes 1 handelt es sich bei der Nr. 2 um ein konkretes Gefährdungsdelikt, d.h. der Einsatz des gefährlichen Werkzeugs muss die konkrete Gefahr einer erheblichen, also überdurchschnittlichen, Verletzung hervorgerufen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 50; Fischer, StGB 60. Aufl., § 224 Rn. 2; Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 224 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 1 Ss 329/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5672
OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 1 Ss 329/08 (https://dejure.org/2008,5672)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.06.2008 - 1 Ss 329/08 (https://dejure.org/2008,5672)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 1 Ss 329/08 (https://dejure.org/2008,5672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Beleidigung eines Polizeibeamten durch Ã"ußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B.”

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    A.C.A.B. beleidigt Polizisten

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 50
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 1 Ss 329/08
    Ob eine Äußerung als Kundgabe der Missachtung eines anderen anzusehen ist, hängt von deren durch Auslegung zu ermittelnden objektiven Sinngehalt ab (vgl. z.B. BVerfGE 93, 298; BGH NJW 2000, 3423 und NJW 2005, 1291).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99

    Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 1 Ss 329/08
    Ob eine Äußerung als Kundgabe der Missachtung eines anderen anzusehen ist, hängt von deren durch Auslegung zu ermittelnden objektiven Sinngehalt ab (vgl. z.B. BVerfGE 93, 298; BGH NJW 2000, 3423 und NJW 2005, 1291).
  • LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22

    Billigung von Straftaten sowie Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener durch das

    Keine kollektive, sondern eine individualisierte Beleidigung läge selbst bei anderer Auffassung hier auch dann vor, wenn zwar eine Kollektivbezeichnung verwendet, aber durch den einem Ausruf begleitenden "Fingerzeig" auf ein Mitglied des Kollektivs dieses erkennbar individuell betroffen sein soll (etwa bei dem Ausspruch "A.C.A.B." = all cops are bastards, siehe nur OLG Stuttgart 23.06.2008 - 1 Ss 329/08, NStZ-RR 2009, 50).
  • LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11

    Beleidigung: Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls bei

    Die Bezeichnung einer Person als "Bastard" ist sowohl in der englischen als auch in der deutschen Sprache eindeutig ehrverletzend (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2009, 50).
  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06

    Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung

    Ebenso ist das sichtbare Tragen der Abkürzung A.C.A.B. als Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar, wenn sie für die Parole "all cops are bastards" verwendet wird und damit speziell ein oder mehrere der die Versammlung sichernden Polizeibeamten der verunglimpften Personengruppe zugeordnet werden sollen (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.6.2008, NStZ-RR 2009, 50).
  • VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 13.265

    Verbot; Ordnerzahl; Fahnen; Kleidungsstücke; Rednerliste; Seitentransparente;

    Ebenso wäre das sichtbare Tragen der Abkürzung "ACAB" als Beleidigung ( § 185 StGB) strafbar, wenn sie für die Parole "all cops are bastards" verwendet wird und damit speziell die die Versammlung begleitenden Polizeibeamten verunglimpft werden sollen (VG Bayreuth, a.a.O., Sächsisches OVG U.v. 28.07.2009 Nr. 3 B 60/06; OLG Stuttgart, B.v. 23.06.2008 Nr. 1 Ss 329/08, NStZ-RR 2009, 50).
  • LG Mannheim, 02.02.2015 - 1 S 163/14

    Voraussetzungen eines Stadionverbots: Sachlicher Grund; öffentliches Anbieten der

    Losgelöst von der ursprünglichen Bedeutung als uneheliches Kind hat der Begriff nach wie vor einen eindeutig abwertenden Charakter und wird auch heute ausschließlich dazu benutzt, die Minderwertigkeit des so Bezeichneten zum Ausdruck zu bringen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2012 - 1 (8) Ss 64/12, 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, Rn. 14, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 1 Ss 329/08 -, Rn. 6, juris).
  • VG Würzburg, 29.03.2013 - W 5 S 13.264

    Gefahrenprognose, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot, friedliche

    Ebenso wäre das sichtbare Tragen der Abkürzung "ACAB" als Beleidigung ( § 185 StGB) strafbar, wenn sie für die Parole "all cops are bastards" verwendet wird und damit speziell die die Versammlung begleitenden Polizeibeamten verunglimpft werden sollen (VG Bayreuth, a.a.O., Sächsisches OVG U.v. 28.07.2009 Nr. 3 B 60/06; OLG Stuttgart, B.v. 23.06.2008, NStZ-RR 2009, 50).
  • AG Erfurt, 04.05.2015 - 830 Js 34947/14

    Kollektivbeleidigung von Polizeibeamten: Tragen eines Stoffbeutels mit dem

    Die Bezeichnung einer Person als "Bastard" ist sowohl in der englischen, als auch in der deutschen Sprache eindeutig ehrverletzend (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 23. Juni 2008, Az. 1 Ss 329/08; ausführlich Zöller, ZJS 2013, 102).
  • VG Bayreuth, 16.08.2011 - B 1 K 09.124

    Versammlungsrechtliche Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes

    Ebenso wäre das sichtbare Tragen der Abkürzung "ACAB" als Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar, wenn sie für die Parole "all cops are bastards" verwendet wird und damit speziell die die Versammlung begleitenden Polizeibeamten verunglimpft werden sollen (Sächsisches OVG vom 28.7.2009 Az. 3 B 60/06; OLG Stuttgart vom 23.6.2008 in NStZ-RR 2009, 50).
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