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   BGH, 26.11.2009 - 5 StR 296/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,8946
BGH, 26.11.2009 - 5 StR 296/09 (1) (https://dejure.org/2009,8946)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2009 - 5 StR 296/09 (1) (https://dejure.org/2009,8946)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2009 - 5 StR 296/09 (1) (https://dejure.org/2009,8946)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - 5 StR 296/09
    Dass sich die Urteilsgründe nicht zu allen Aspekten der Gegenerklärung des Verteidigers zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts verhalten, offenbart nur, dass der neue Vortrag aus Sicht des Senats ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der Verfahrensrügen zu entkräften (vgl. BVerfG StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - 5 StR 296/09
    Dass sich die Urteilsgründe nicht zu allen Aspekten der Gegenerklärung des Verteidigers zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts verhalten, offenbart nur, dass der neue Vortrag aus Sicht des Senats ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der Verfahrensrügen zu entkräften (vgl. BVerfG StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - 5 StR 296/09
    Jedoch erachtete der Gesetzgeber "eine Verletzung des rechtlichen Gehörs" für "kaum vorstellbar, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger vor dem Revisionsgericht anwesend sind, weil sie sich dann umfassend äußern können" (BTDrucks 15/3706, S. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2015 - 1 AK 16/11

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur

    Die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung ist nämlich dann als nicht zulässig anzusehen, wenn die Straftat im Inland wegen Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden kann (BGH NStZ-RR 2010, 117; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013, III - 2 Ausl 47/13).
  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 160/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Er hat die Frage der Mindestfeststellungen zu einer Tat gemäß § 299 Abs. 2 StGB im "Restfall" in der Revisionshauptverhandlung erörtert und dadurch dem Angeklagten K. das rechtliche Gehör gewährt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - 5 StR 296/09, NStZ-RR 2010, 117).
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