Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7710
BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09 (https://dejure.org/2009,7710)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - 4 StR 503/09 (https://dejure.org/2009,7710)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09 (https://dejure.org/2009,7710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Gefährdung des Straßenverkehrs durch Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung - konkrete Gefährdung des Gegenverkehrs?

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs; Versuchsstrafbarkeit in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination

  • blutalkohol PDF, S. 333
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs; Versuchsstrafbarkeit in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alptraum auf der Autobahn. Nicht jede Geisterfahrt ist kriminell

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 443
  • NStZ-RR 2010, 120
  • NZV 2010, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09
    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt gewesen sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (Senat NStZ 1996, 83).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1994 - 2 Ss 87/94
    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09
    Eine Versuchsstrafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB ("Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination") scheidet hingegen aus, da § 315c Abs. 2 StGB eine solche nur für die Fälle des Abs. 1 Nr. 1 vorsieht (OLG Düsseldorf NZV 1994, 486; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder StGB 27. Aufl. § 315c Rdn. 46).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09
    Die abstrakte Gefahr, die stets gegeben ist, wenn eine Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren wird, hatte sich daher noch nicht in einer kritischen Situation konkretisiert; erst recht war es in einer solchen Situation nicht zu einem "Beinahe-Unfall" (vgl. Senat NStZ 2009, 100, 101) gekommen.
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09

    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, NStZ-RR 2017, 224; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 f.; vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19477
OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09 (https://dejure.org/2009,19477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09 (https://dejure.org/2009,19477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09 (https://dejure.org/2009,19477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit bei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35 Abs. 1; BtMG § 36 Abs. 2
    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35 Abs. 1 ; BtMG § 36 Abs. 2
    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 120 (Ls.)
  • StV 2010, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 2 VAs 37/07

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Sind die Voraussetzungen des § 35 BtMG erfüllt, so ist der Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der Rechtsfolge ein - erheblich eingeschränktes (Senat in NStZ 2008, 576f) - Ermessen eröffnet; sie "kann" die Strafvollstreckung zurückstellen.

    Daraus folgt, dass die Zurückstellung nicht schon wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden darf, denn die Bestimmung des § 35 BtMG soll, was die Vollstreckungsbehörde ersichtlich verkannt hat, gerade dann Anwendung finden, wenn z.B. die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen Prognose nicht vorliegen, und auch "Risikopatienten" eine Therapiechance eröffnen (Körner aaO., Rdnr. 353; OLG Hamburg StV 1998, 390f.; Senat NStZ 2008, 576).

    Dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit kommt deshalb im Rahmen der Zurückstellungsentscheidung - anders als bei der nach Abschluss der Therapie zu treffenden Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 36 Abs. 2 BtMG - regelmäßig keine wesentliche Bedeutung zu (Senat NStZ 2008, 576).

  • OLG Hamburg, 10.07.1997 - 1 Ws 183/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Daraus folgt, dass die Zurückstellung nicht schon wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden darf, denn die Bestimmung des § 35 BtMG soll, was die Vollstreckungsbehörde ersichtlich verkannt hat, gerade dann Anwendung finden, wenn z.B. die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen Prognose nicht vorliegen, und auch "Risikopatienten" eine Therapiechance eröffnen (Körner aaO., Rdnr. 353; OLG Hamburg StV 1998, 390f.; Senat NStZ 2008, 576).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings hat die Rechtsprechung überwiegend die Ablehnung der Zurückstellung in den Fällen für ermessensfehlerfrei erachtet, in denen wegen des Vorliegens einer bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Abschiebungsverfügung der erfolgreiche Therapieabschluss aus Zeitgründen nicht gewährleistet ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Justiz 2001, 228; OLG Hamm NStZ 1999, 561 ; OLG Stuttgart, Justiz 1998, 571; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152f.; MK-Kornprobst § 35 BtMG Rn 146; a.A. OLG Düsseldorf STV 1999, 444; offen gelassen KG B. vom 12.06.2001, 4 VAs 12/01 in juris).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 2 VAs 10/02

    Rechtmäßigkeit einer Anhalteverfügung bezüglich einer an einen wegen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings muss sich die Ermessensausübung an dem alleinigen Zweck der Regelung des § 35 BtMG orientieren, drogenabhängige Straftäter aus dem Bereich kleiner und mittlerer Kriminalität im Interesse ihrer Rehabilitation zu einer notwendigen therapeutischen Behandlung zu motivieren (Senat 2 VAs 10/02, B. vom 30.04.2002; Weber BtMG , 3. Auflage, § 35 Rdnr. 142).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Gem. § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263 ; NStZ-RR 2005, 57 ).
  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Grundsätzlich gelten die §§ 35, 36 BtMG auch für drogenabhängige Ausländer uneingeschränkt (OLG Hamm NStZ 1999, 591 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Gem. § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263 ; NStZ-RR 2005, 57 ).
  • KG, 12.06.2001 - 1 Zs 791/01

    Prüfungsumfang bei ausschließlicher Anfechtung der staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings hat die Rechtsprechung überwiegend die Ablehnung der Zurückstellung in den Fällen für ermessensfehlerfrei erachtet, in denen wegen des Vorliegens einer bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Abschiebungsverfügung der erfolgreiche Therapieabschluss aus Zeitgründen nicht gewährleistet ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Justiz 2001, 228; OLG Hamm NStZ 1999, 561 ; OLG Stuttgart, Justiz 1998, 571; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152f.; MK-Kornprobst § 35 BtMG Rn 146; a.A. OLG Düsseldorf STV 1999, 444; offen gelassen KG B. vom 12.06.2001, 4 VAs 12/01 in juris).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2000 - 3 VAs 41/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Versagung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings hat die Rechtsprechung überwiegend die Ablehnung der Zurückstellung in den Fällen für ermessensfehlerfrei erachtet, in denen wegen des Vorliegens einer bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Abschiebungsverfügung der erfolgreiche Therapieabschluss aus Zeitgründen nicht gewährleistet ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Justiz 2001, 228; OLG Hamm NStZ 1999, 561 ; OLG Stuttgart, Justiz 1998, 571; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152f.; MK-Kornprobst § 35 BtMG Rn 146; a.A. OLG Düsseldorf STV 1999, 444; offen gelassen KG B. vom 12.06.2001, 4 VAs 12/01 in juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Gerade auch Risikoprobanden mit schlechter Prognose (OLG Karlsruhe StV 2010, 148) sollen mit der Vorschrift des § 35 BtMG erreicht werden.
  • VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618

    Anforderungen an den Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Abschluss einer

    Im Übrigen geht die Rechtsprechung zu den §§ 35, 36 BtMG teilweise davon aus, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann, wenn eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Abschiebungsverfügung gegen den Betroffenen vorliegt (vgl. etwa: OLG Karlsruhe, B.v. 24.8.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09 - juris Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2016 - VAs 29/16

    Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen einen betäubungsmittelabhängigen

    Zur Frage, ob und inwieweit das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Rahmen einer Zurückstellungsentscheidung nach § 35 Abs. 1 BtMG Berücksichtigung finden kann, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Beschluss vom 24. August 2009 (Az.: 2 VAs 13-14/09; StV 2010, 148, 149) Folgendes ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht