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   BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09   

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BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09 (https://dejure.org/2010,999)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 StR 439/09 (https://dejure.org/2010,999)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09 (https://dejure.org/2010,999)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66b Abs 1 S 2 StGB, § 66b Abs 2 StGB
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit bei rechtlich möglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung neuer Tatsachen nach der Verurteilung und vor Ende des Strafvollzugs als Voraussetzung für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Begehung von drei vorsätzlichen Straftaten als Voraussetzung zur Verhängung einer Sicherheitsverwahrung im ...

  • rewis.io

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit bei rechtlich möglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit bei rechtlich möglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1; StGB § 66b Abs. 2
    Feststellung neuer Tatsachen nach der Verurteilung und vor Ende des Strafvollzugs als Voraussetzung für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Begehung von drei vorsätzlichen Straftaten als Voraussetzung zur Verhängung einer Sicherheitsverwahrung im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Sinn der nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur fehlerhafter Urteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Diese "erkennbar werdenden" Tatsachen - in Literatur und Rechtsprechung durchweg als "neue" Tatsachen bezeichnet - sind insoweit zwingende gesetzliche Voraussetzung für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; in ihnen muss sich auch die hangbedingte Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln (vgl. BGHSt 50, 275, 279).

    An die Annahme neuer Tatsachen sind, zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (BGHSt 50, 275, 278 m. w. N.; BVerfG StV 2006, 574, 575; NJW 2009 980, 982), strenge Anforderungen zu stellen.

    Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).

    Die nachträgliche Maßregelverhängung würde hier indes an dem Vorrang des zwischenzeitlich durchgeführten Erkenntnisverfahrens vor dem Landgericht Hannover (vgl. BGHSt 50, 373; BGH NStZ 2008, 332) scheitern.

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    An die Annahme neuer Tatsachen sind, zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (BGHSt 50, 275, 278 m. w. N.; BVerfG StV 2006, 574, 575; NJW 2009 980, 982), strenge Anforderungen zu stellen.

    Nur so ist sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (BGHSt 50, 121, 126; 50, 284, 297; BVerfG StV 2006, 574, 576).

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Nur so ist sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (BGHSt 50, 121, 126; 50, 284, 297; BVerfG StV 2006, 574, 576).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Die nachträgliche Maßregelverhängung würde hier indes an dem Vorrang des zwischenzeitlich durchgeführten Erkenntnisverfahrens vor dem Landgericht Hannover (vgl. BGHSt 50, 373; BGH NStZ 2008, 332) scheitern.
  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 354/63

    Strafschärfung beim mehrfach straffällig gewordenen Gewohnheitsverbrecher -

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Vielmehr können eine oder zwei von ihnen schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein (st. Rspr.; RGSt 68, 330, 331; BGHSt 1, 313, 317; BGH NJW 1964, 115; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Nur so ist sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (BGHSt 50, 121, 126; 50, 284, 297; BVerfG StV 2006, 574, 576).
  • BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
    Vielmehr können eine oder zwei von ihnen schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein (st. Rspr.; RGSt 68, 330, 331; BGHSt 1, 313, 317; BGH NJW 1964, 115; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

  • RG, 05.10.1934 - 4 D 1017/34

    Gehört zum Tatbestand des § 20 a Abs. 2 StGB., daß noch keine der mindestens drei

  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Vielmehr können eine oder zwei von diesen Taten schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein, sofern der Täter wenigstens eine der Symptomtaten als Erwachsener begangen hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 513/01, juris; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, Rn. 12 m.w.N., juris = NStZ-RR 2010, 142, 143; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14 ., Rn. 21, juris = NStZ 2015, 510-512).
  • BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens

    Vielmehr können eine oder zwei von diesen Taten schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein, sofern der Täter wenigstens eine der Symptomtaten als Erwachsener begangen hat (vgl. auch Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 513/01, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 2; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, NStZ-RR 2010, 142, 143).
  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

    aa) An die Annahme neuer Tatsachen sind ohnehin stets strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09), zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (BGHSt 50, 275, 278 m.w.N.; BVerfG StV 2006, 574, 575; NJW 2009 980, 982).

    Denn durch die Anwendung des § 66b StGB dürfen im Ausgangsverfahren bei der Prüfung der primären Sicherungsverwahrung begangene Rechtsfehler oder Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden nicht korrigiert werden (vgl. BGHSt 50, 121, 126; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09; BGH, Urt. vom 13. Januar 2010 - 1 StR 372/09).

  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Vielmehr können eine oder zwei von ihnen schon vorher rechtskräftig abgeurteilt worden sein (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, NStZ-RR 2010, 142 Rn. 11 f., 143 mwN).
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