Rechtsprechung
BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung); Beweiswürdigung (äußerst gefährliche Gewalthandlung; Hemmschwelle; spontane, unüberlegte, in affektiver Erregung ausgeführte Handlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB, § 261 StPO
Bedingt vorsätzliches Handeln: Nur Körperverletzungsvorsatz trotz äußert gefährlicher Gewalthandlung; Anforderungen an die Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil - Wolters Kluwer
Tatrichterliche Feststellung eines Tötungsvorsatzes i.R.e. mit einem Klappmesser begangenen gefährlichen Körperverletzung
- rewis.io
Bedingt vorsätzliches Handeln: Nur Körperverletzungsvorsatz trotz äußert gefährlicher Gewalthandlung; Anforderungen an die Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil
- ra.de
- rewis.io
Bedingt vorsätzliches Handeln: Nur Körperverletzungsvorsatz trotz äußert gefährlicher Gewalthandlung; Anforderungen an die Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5
Tatrichterliche Feststellung eines Tötungsvorsatzes i.R.e. mit einem Klappmesser begangenen gefährlichen Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 18.06.2009 - 1 Ks 11/08
- BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 144
- NStZ-RR 2011, 35
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
Auszug aus BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbstständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (st. Rspr.; s. BGH NStZ 2009, 91 m. w. N.). - BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
Auszug aus BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Die Beweiswürdigung, auf welche die Überzeugung der Strafkammer gründet, es sei lediglich ein Körperverletzungs-, nicht aber ein - auch nur bedingter - Tötungsvorsatz festzustellen, weist nach den Maßstäben sachlichrechtlicher Überprüfung durch das Revisionsgericht (s. allgemein BGH NJW 2005, 2322, 2326) einen durchgreifenden Rechtsfehler nicht auf. - BGH, 21.12.2006 - 3 StR 427/06
Überzeugungsbildung (Einlassung des Angeklagten; Beweiswürdigung; Zweifelssatz); …
Auszug aus BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Zwar müssen die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse nicht "zwingend" sein; die Feststellung von Tatsachen verlangt keine absolute, von niemandem anzweifelbare Gewissheit (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urt. vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 427/06 m. w. N.).
- BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18
Totschlag (Tötungsvorsatz bei besonders gefährlicher Tathandlung: erforderliche …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145 und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89). - BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Anforderungen an die Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Anstiftung zum …
Beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft, durch tatsächliche Feststellungen belegt und in eine individuelle Gesamtschau einbezogen und bewertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144).Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12
Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145).Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlung kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144).
- BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im …
Dies gilt auch bei Stichen in den Oberkörper des Opfers, die nicht stets und gleichsam automatisch den Schluss auf das Vorliegen eines (bedingten) Tötungsvorsatzes begründen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369 f.; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; zu mehreren Messerstichen auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144 f.). - BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und …
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145).Zwar hat der Bundesgerichtshof die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444) und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet (BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13
Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen …
Zwar ist anerkannt, dass insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten darauf geschlossen werden kann, dass das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338 mwN; Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144). - BGH, 23.01.2020 - 3 StR 385/19
Tatrichterliche Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tötungseventualvorsatzes …
Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbstständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91; jeweils mwN). - OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10
Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich …
Vielmehr ist für die Überzeugungsbildung ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügend, das vernünftige, nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 28.1. 2010 - 3 StR 533/09 -, NStZ-RR 2010, 144 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 11, …und Urt. v. 17.12.1987 - IX ZR 41/86 -, NJW 1988, 1079 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 49). - AG Pirmasens, 31.03.2014 - 1 Ls 4329 Js 8997/13
Versuchter Mord: Tötungsvorsatz bei Zufügung von tiefen Schnittwunden am Hals; …
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten …
- BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit …
- BGH, 21.04.2011 - 3 StR 46/11
Unzulässige Revision der Nebenklage (beschränke Rechtsmittelberechtigung; …
- LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18
Rechtsprechung
BGH, 14.01.2010 - 4 StR 399/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB
Heimtücke (subjektive Tatseite) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 211 StGB
Heimtückemord: Fehlendes Ausnutzungsbewusstsein bei affektivem Impulsdurchbruch - Wolters Kluwer
Subjektive Voraussetzungen der Heimtücke; Fehlen des Ausnutzungsbewusstseins aufgrund eines relevanten Affekts vom Schweregrad des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)
- rewis.io
Heimtückemord: Fehlendes Ausnutzungsbewusstsein bei affektivem Impulsdurchbruch
- rewis.io
Heimtückemord: Fehlendes Ausnutzungsbewusstsein bei affektivem Impulsdurchbruch
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 16.02.2009 - 22 Ks 29/08
- BGH, 14.01.2010 - 4 StR 399/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 144
- NJ 2011, 401
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05
Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger; …
Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 399/09
Zu der Kosten- und Auslagenentscheidung verweist der Senat auf den Beschluss des BGH vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 (NStZ-RR 2006, 128, nur LS). - BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit); …
Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 399/09
Die Schwurgerichtskammer hat nicht verkannt, dass nach der Rechtsprechung (BGH NStZ 2008, 510, 511) allein auf Grund eines relevanten Affekts vom Schweregrad des § 21 StGB nicht ohne Weiteres auf das Fehlen des Ausnutzungsbewusstseins geschlossen werden darf.
- BGH, 25.03.2020 - 4 StR 571/19
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafzumessung
Insoweit dürfte es sich um eine missverständliche Formulierung handeln, denn dem Urteil lässt sich im Weiteren jedenfalls entnehmen, dass nach den konkreten Umständen der Erregungszustand die Angeklagte nicht hinderte, auch die Bedeutung der alkoholbedingt herabgesetzten Abwehrfähigkeit des Tatopfers zu erkennen und in ihrer Bedeutung für die Tat zu erfassen (zum Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 ? 4 StR 399/09 und vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233), zumal die Trunkenheit des Tatopfers offensichtlich und die Wahrnehmungsfähigkeit der Angeklagten zwar eingeengt, aber hinsichtlich des Tatablaufs erhalten war.
Rechtsprechung
BGH, 18.08.2009 - 4 StR 309/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO; § 337 StPO
Schuldspruchänderung ohne Auswirkung auf den Strafausspruch (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs und eine damit verbundene Änderung des diese Fälle betreffenden Einzelstrafausspruchs
- Judicialis
StPO § 354 Abs. 1
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 144