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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09   

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https://dejure.org/2009,5424
OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09 (https://dejure.org/2009,5424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09 (https://dejure.org/2009,5424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2009 - 1 Ss 1215/09 (https://dejure.org/2009,5424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend eingeschätzter Postlaufzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist; Verschulden bei Vertrauen auf eine eintägige Postlaufzeit

  • Judicialis

    StPO § 44; ; ZPO § 270 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; ZPO § 270 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist; Verschulden bei Vertrauen auf eine eintägige Postlaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 37/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09
    Eine regelmäßig nicht schutzwürdige, bloße Hoffnung auf rechtzeitigen Zugang vermag dagegen bei einem vernünftigen Absender die weitere Verpflichtung der Postunternehmen in § 2 Nr. 3 Post-Universaldienst-leistungsverordnung zu erwecken, dass im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent der inländischen Briefsendungen am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden müssen (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 Ws 37-38/09: Regelmäßig 1 Tag Postlaufzeit im Inland).

    Der Rechtsgrundsatz des § 270 Satz 2 ZPO gilt nicht nur für einfache Briefsendungen, sondern jedenfalls auch für sog. Einwurf-Einschreiben (insofern zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009 a.a.O.).

    Die abweichende Entscheidung des OLG Hamm vom 17. Februar 2009 (aaO) erging in einem Beschwerdeverfahren betreffend eine sofortige Beschwerde eines Angeklagten gegen einen Bewährungswiderrufsbeschluss und nicht in einem Revisionsverfahren.

  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93

    Auslegung eines Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts als Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09
    Zur Entscheidung des BGH vom 14. September 1993 (5 StR 567/93, veröffentlicht in GA 1994, 75) fehlt es an einer Divergenz.
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 40, 42-46; NJW 1994, 1856 f.; NStZ 2004, 215 f.; NStZ-RR 2005, 176 f.) geht davon aus, dass ein von der Post beförderter Brief im Inland regelmäßig nicht länger als 2 (Werk-)Tage unterwegs ist (a.A. Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 44 RdNr. 16 unter unzutreffendem Hinweis auf BVerfGE 40, 42, 45: regelmäßig 1 Tag).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 40, 42-46; NJW 1994, 1856 f.; NStZ 2004, 215 f.; NStZ-RR 2005, 176 f.) geht davon aus, dass ein von der Post beförderter Brief im Inland regelmäßig nicht länger als 2 (Werk-)Tage unterwegs ist (a.A. Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 44 RdNr. 16 unter unzutreffendem Hinweis auf BVerfGE 40, 42, 45: regelmäßig 1 Tag).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 40, 42-46; NJW 1994, 1856 f.; NStZ 2004, 215 f.; NStZ-RR 2005, 176 f.) geht davon aus, dass ein von der Post beförderter Brief im Inland regelmäßig nicht länger als 2 (Werk-)Tage unterwegs ist (a.A. Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 44 RdNr. 16 unter unzutreffendem Hinweis auf BVerfGE 40, 42, 45: regelmäßig 1 Tag).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 40, 42-46; NJW 1994, 1856 f.; NStZ 2004, 215 f.; NStZ-RR 2005, 176 f.) geht davon aus, dass ein von der Post beförderter Brief im Inland regelmäßig nicht länger als 2 (Werk-)Tage unterwegs ist (a.A. Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 44 RdNr. 16 unter unzutreffendem Hinweis auf BVerfGE 40, 42, 45: regelmäßig 1 Tag).
  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Klägerin - wie von ihr rechtzeitig innerhalb der Frist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO beantragt - wegen der vorgenannten Versäumung einer rechtzeitigen Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 VwGO) gewährt werden kann, weil sie unter Zugrundelegung ihres oben genannten Wiedereinsetzungsvorbringens auf einen Zugang ihres Einwurfeinschreibens bereits am nächsten Werktag trotz des Umstands hätte vertrauen dürfen, dass die Einlieferung hier an einem Samstag erfolgt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1/88, juris Rn. 12 mwN; LAG Köln, Urteil vom 8. November 2011 - 11 Sa 1410/09, juris Rn. 16 [jeweils für vergleichbare Fallgestaltungen bejahend]; vgl. auch OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113, und ZfS 2011, 471 [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Hamm, NJW 2009, 2230, 2231; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 Ws 956/15, juris Rn. 3 mwN und Leitsatz [jeweils zum Einwurfeinschreiben]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Ws 357/14, juris Rn. 8 ff. [zum Einschreiben mit Rückschein]; vgl. ferner Hessisches LSG, Urteil vom 31. August 1978 - L 6 An 641/77, juris Rn. 26; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. August 2000 - 3 Ws 397/00, juris Rn. 4 mwN, und NStZ-RR 2006, 142 mwN; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 4 PA 205/17, juris Rn. 3 f. [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, 15 f. [zum Einwurfeinschreiben, unter Heranziehung des § 270 Satz 2 ZPO]; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2011, 116 mwN [für das normale Einschreiben verneinend, für das Einwurfeinschreiben offenlassend]; OVG Münster, NJW 1996, 2809 [zum Einschreiben mit Rückschein]).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellungsurkunde - fehlender Vermerk

    Überdies enthält § 270 Satz 2 ZPO nur die Fiktion, dass eine Postsendung, wozu sowohl einfache Briefe als auch Einwurf-Einschreiben zählen (OLG Stuttgart 3. August 2009 - 1 Ss 1215/09 - NStZ-RR 2010, 15), im Bereich des Ortszustellverkehrs am folgenden, im übrigen am zweiten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugestellt gilt, sofern nicht glaubhaft gemacht wird, dass die Mitteilung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zuging.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 3 Ws 179/10

    Wiedereinsetzung; Postlaufzeit

    An dieser Rechtsprechung, wonach der Rechtsmittelführer bei Aufgabe der (inländischen) Sendung an einem Werktag auf Zugang bereits am nächsten Tag vertrauen kann (anders zum Teil OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, S. 15) hält der Senat grundsätzlich fest.
  • OLG Stuttgart, 26.10.2009 - 6 Ss 1248/09

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Verschuldete Revisionsfristversäumung bei

    Bei Annahme einer normalen Postlaufzeit von zwei Werktagen außerorts (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 03. August 2009 - 1 Ss 1215/09 -) liegt danach eine Verzögerung von drei Werktagen vor.
  • OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11

    Das Versäumnis einer Rechtsmittelfrist aufgrund verzögerter Postlaufzeiten fällt

    Deshalb kommt es vorliegend nicht darauf an, ob - wofür manches spricht - der Angeklagte auf nur einen Tag Postlaufzeit Vertrauen durfte (so SchleswigHolst. Landessozialgericht, Urteil v. 01.07.2010, L 5 KR 46/09 , bei juris, unter Berufung auf eine aktuelle Auskunft der Deutschen Post AG, wonach 95 % aller Briefe den Adressaten am nächsten Werktag nach der Einlieferung erreichen) oder mit einer Dauer von zwei Tagen für die Beförderung rechnen musste (so z.B. OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2009, 1 Ss 1215/09 , NStZ-RR 2010, 15).
  • LG Kleve, 10.11.2016 - 120 Qs 70/16

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, Vertrauen, rechtzeitiger Eingang,

    Es erscheint aber sachgerecht, die darin enthaltene Wertung des Gesetzgebers über die regelmäßigen Postlaufzeiten im Strafprozess entsprechend anzuwenden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. August 2009 - 1 Ss 1215/09 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23578
OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09 (https://dejure.org/2009,23578)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2009 - 5St RR 157/09 (https://dejure.org/2009,23578)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 5St RR 157/09 (https://dejure.org/2009,23578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zustellung des Urteils im Strafverfahren: Anordnung des Vorsitzenden als Zustellungsvoraussetzung; Zustellung an den auf eine Tätigkeit außerhalb der Hauptverhandlung beschränkten Verteidiger; Empfangsbekenntnis des Verteidigers ohne Zustellungsdatum

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer persönlich bewirkten Zustellung an den Angeklagten durch den Vorsitzenden der Berufungskammer im Strafprozess; Wirksamkeit der vom Vorsitzenden an den Verteidiger verfügten und an ihn bewirkten Zustellung bei Beschränkung der Verteidigertätigkeit auf ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 36 Abs. 1 S. 1; ZPO § 346 Abs. 1
    Anforderungen an die Zustellung des Urteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 15 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05

    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

    Auszug aus OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09
    Enthält das vom Verteidiger unterzeichnete und das zugestellte Schriftstück bezeichnende Empfangsbekenntnis entgegen § 37 Abs. 1 StPO i. V. m. § 174 Abs. 4 S. 1 ZPO kein Zustellungsdatum, lässt sich das Datum der Zustellung und damit der Empfangsbereitschaft des Verteidigers über den Eingangsstempel des Gerichts ermitteln (im Anschluss an BGH NJW 2005, 3216/3217).

    Wegen des fehlenden Datums allein ist deshalb die Wirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger nicht zu verneinen (BGH NJW 2005 3216/3217; Zöller/Stöber ZPO 27. Aufl. § 174 Rn. 20; Häublein in MK/ZPO 3. Aufl. Rn. 9 zu § 174).

  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 130/06

    Zur Auslegung einer im Bußgeldverfahren von einem Rechtsanwalt vorgelegten

    Auszug aus OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09
    Denn Verteidigung findet auch außerhalb der gerichtlichen Hauptverhandlung statt (vgl. etwa für das Ermittlungsverfahren §§ 141 Abs. 3 S. 1; 136 Abs. 1 S. 3 StPO; für das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde Thüringer OLG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - Aktenzeichen 1 Ss 130/06 - Rn. 17 - zit. nach juris).
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