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   BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09   

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https://dejure.org/2010,5141
BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09 (https://dejure.org/2010,5141)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - 4 StR 575/09 (https://dejure.org/2010,5141)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09 (https://dejure.org/2010,5141)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB; § 46a StGB; § 213 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; gefährliche Körperverletzung (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; lebensgefährliche Behandlung: Stich mit einem Schraubendreher); minder schwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Stiche mit einem Schraubendreher als Leben gefährdende Behandlung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Stiche mit einem Schraubendreher als Leben gefährdende Behandlung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Stiche mit einem Schraubendreher als Leben gefährdende Behandlung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 176
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Zwar muss die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156, 157; BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09 Rn. 6).
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Strafzumessung bei einem Sprengstoffanschlag in einem Fußballstadion:

    Erforderlich, aber auch genügend hierfür ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (BGH NStZ-RR 2010, 176-177; NStZ 2005, 156; 2004, 618; NJW 2002, 3264).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Erforderlich, aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176).
  • KG, 22.12.2011 - 1 Ss 441/11

    Kopfstoß als das Leben gefährdende Behandlung

    Erforderlich, aber auch genügend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 176 m.w.N.).
  • LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17

    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim

    Das Verhalten muss dabei Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, unter Respektierung der Opferrolle und Bekennung der eigenen Schuld des Täters (BGH, NStZ-RR 2010, 176/177).
  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 16. Januar 2013, 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345; Urteil vom 25. Februar 2010, 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176; Eschelbach in BeckOK StGB, 47. Ed., Stand 01.08.2020, § 224 Rn. 41 f.).
  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

    Das Verhalten muss dabei aber Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, unter Respektierung der Opferrolle und Bekennung der eigenen Schuld des Täters (BGH NStZ-RR 2010, 176/177).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

  • LG Essen, 11.08.2020 - 26 Ks 5/20

    Gefährliche Körperverletzung mit einem Messer

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