Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09   

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https://dejure.org/2010,7040
BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09 (https://dejure.org/2010,7040)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - 4 StR 514/09 (https://dejure.org/2010,7040)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 4 StR 514/09 (https://dejure.org/2010,7040)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 46 StGB; § 114 BRAO
    Berücksichtigung ausstehender anwaltsrechtlicher Sanktionen bei der Strafzumessung; Vorgaben für das Ausmaß der Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen (Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Verstoß im Ermittlungsverfahren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 114 Abs 1 BRAO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Strafzumessung: Strafmildernde Berücksichtigung beruflicher Nachteile für einen Rechtsanwalt; Bemessung der Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • Wolters Kluwer

    Eignung eines Durchsuchungsbeschlusses zur Unterbrechung der Verjährungsfristen; Berücksichtigung der Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung für das Leben des Täters i.R.d. Strafzumessung; Kompensation einer der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmildernde Berücksichtigung beruflicher Nachteile für einen Rechtsanwalt; Bemessung der Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmildernde Berücksichtigung beruflicher Nachteile für einen Rechtsanwalt; Bemessung der Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignung eines Durchsuchungsbeschlusses zur Unterbrechung der Verjährungsfristen; Berücksichtigung der Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung für das Leben des Täters i.R.d. Strafzumessung; Kompensation einer der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 202 (Ls.)
  • StV 2010, 479
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09
    Der neu entscheidende Tatrichter wird die der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerungen nach den vom Großen Senat für Strafsachen (BGHSt 52, 124 ff.) aufgestellten Maßstäben zu kompensieren haben.

    Die Anrechnung hat sich aber im Regelfall auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken (vgl. BGHSt 52, 124, 146 f.; BGH, Urt. vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08; Beschl. vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08; Senatsbeschl. vom 24. November 2009 - 4 StR 245/09).

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09
    Die Anrechnung hat sich aber im Regelfall auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken (vgl. BGHSt 52, 124, 146 f.; BGH, Urt. vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08; Beschl. vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08; Senatsbeschl. vom 24. November 2009 - 4 StR 245/09).
  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 54/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09
    Die Anrechnung hat sich aber im Regelfall auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken (vgl. BGHSt 52, 124, 146 f.; BGH, Urt. vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08; Beschl. vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08; Senatsbeschl. vom 24. November 2009 - 4 StR 245/09).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09
    Die Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschl. vom 27. August 1987 - 1 StR 412/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 46 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 245/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09
    Die Anrechnung hat sich aber im Regelfall auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken (vgl. BGHSt 52, 124, 146 f.; BGH, Urt. vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08; Beschl. vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08; Senatsbeschl. vom 24. November 2009 - 4 StR 245/09).
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Darüber hinaus hat das Landgericht - was auch zur Aufhebung der in Fall 3 festgesetzten Einzelstrafe (8 Monate) führt - den bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt nicht erörtert, ob der Angeklagte etwaige berufsrechtliche Folgen gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2, § 89 Abs. 2 und 3, § 90 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StBerG unter dem Aspekt des möglichen Verlustes seiner wirtschaftlichen und beruflichen Basis zu gewärtigen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, wistra 2010, 301, 302; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522, jeweils zu § 114 BRAO).
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Die vorgenommene Anrechnung - über die wegen nunmehr eingetretener horizontaler Teilrechtskraft nicht erneut zu befinden sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 137 ff.) - ist deshalb überzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479; LR/Krauß, 27. Aufl., GVG, § 199 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger

    Anwaltsrechtliche Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO sind als Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB aber bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen zu berücksichtigen, wenn der Rechtsanwalt durch sie seine berufliche und wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 1991 - 3 StR 13/91, BGHR StGB § 356 Abs. 1 Rechtssache 1; Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Die beruflichen Wirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung sind regelmäßig als ein bestimmender Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert oder zu verlieren droht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 595/17; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; und vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 mit ablehnender Anmerkung Streng, NStZ 1988, 485 ff.).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Die Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16, NStZ-RR 2016, 312; vom 29. September 2015 - 1 StR 412/15, wistra 2016, 29; vom 7. April 1986 - 3 StR 89/86, NStZ 1987, 133, 134; vom 27. August 1987 - 1 StR 412/87, NStZ 1987, 550; vom 13. Februar 1991 - 3 StR 13/91, StV 1991, 207; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 252 und vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14, NStZ 2015, 277, 278; ferner Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, wistra 2010, 301, 302 und vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522, jeweils zu § 114 BRAO).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 557/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von berufsrechtlichen Sanktionen)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Umstand, dass einem Angeklagten zusätzlich zu der strafgerichtlichen Verurteilung auch anwaltsrechtliche Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO drohen, bei der Strafzumessung in Betracht zu ziehen (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 und vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 1 StR 412/15, NStZ 2013, 522).
  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17

    Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Verurteilung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Strafzumessung die drohenden anwaltsrechtlichen Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO zu berücksichtigen; sie stellen jedenfalls dann einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche und wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, wistra 2010, 301, 302; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 595/17

    Konkurrenzen bei (versuchtem) Prozessbetrug, Anstiftung zur Falschaussage und

    Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann (als bestimmender Strafzumessungsgrund) ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann (als bestimmender Strafzumessungsgrund) ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; Beschluss vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 412/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nebenwirkungen einer Verurteilung: drohende

    Die Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 1986 - 3 StR 89/86, NStZ 1987, 133, 134; vom 27. August 1987 - 1 StR 412/87, NStZ 1987, 550; vom 13. Februar 1991 - 3 StR 13/91, StV 1991, 207; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f. und vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14, NStZ 2015, 277, 278; vgl. auch Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 9 mwN).
  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer

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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6318
BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09 (https://dejure.org/2010,6318)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2010 - 3 StR 496/09 (https://dejure.org/2010,6318)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2010 - 3 StR 496/09 (https://dejure.org/2010,6318)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 StGB; § 55 StGB
    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: Mitteilung des Vollstreckungsstandes)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Strafe; erneute Gesamtstrafenbildung nach vorheriger Aufhebung im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Kennzeichnung der jeweils gegebenen Qualifikation in den Urteilsgründen; Pflicht zur Feststellung des Vollstreckungsstandes einer erfolgten Verurteilung bei der Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Strafe; erneute Gesamtstrafenbildung nach vorheriger Aufhebung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Strafe; erneute Gesamtstrafenbildung nach vorheriger Aufhebung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Kennzeichnung der jeweils gegebenen Qualifikation in den Urteilsgründen; Pflicht zur Feststellung des Vollstreckungsstandes einer erfolgten Verurteilung bei der Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 202
  • NStZ-RR 2013, 101
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die neuen Gesamtstrafenbildungen nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 72; Fischer aaO Rdn. 37).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Daher ist im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rdn. 5 - , insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08

    Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Daher ist im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rdn. 5 - , insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Im Übrigen wird für den Fall, dass wiederum mehrere gesonderte Strafen gebildet werden, unter Umständen das gesamte Strafübel zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NStZ 2000, 137).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Der Senat kann deshalb nicht ausschließen, dass ein allein dem Tatrichter vorbehaltener Härteausgleich in Betracht kommt (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, juris; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09, StraFo 2010, 74).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Dabei werden etwaige neue Gesamtstrafenbildungen nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des ersten tatrichterlichen Urteils vorzunehmen sein (BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203 mwN).
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab und stellt dabei zugleich klar, dass der Angeklagte sowohl hinsichtlich des schweren Raubes als auch hinsichtlich der versuchten schweren räuberischen Erpressung die Qualifikation des § 250 Abs. 2 StPO verwirklicht hat (vgl. zur Tenorierung: BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12

    Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen

    b) Das Landgericht hat den Tatbestand des schweren - richtig: des besonders schweren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09) - Raubes als erfüllt angesehen, weil der Angeklagte H. zu einer Zeit, als die Wegnahme der in der Wohnung zusammengepackten Gegenstände noch nicht vollendet gewesen sei, den Geschädigten mit einem Deo-Roller an den Kopf geschlagen und so bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendet habe (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
    Eine erledigte Strafe entfaltet keine Zäsurwirkung (BGH, Beschluss vom 02. März 2010 - 3 StR 496/09 -, Rn. 6, juris) Weder E2 Gesamtstrafen, E2 mit den Urteilen des Landgerichts Kleve vom 17.09.2019 und vom 14.10.2019 noch E2 Gesamtstrafe von 5 Jahren, E2 mit Beschluss der Kammer vom 06.08.2020 aus den - wie vorstehend dargestellt - einzubeziehenden Einzelstrafen unter Auflösung der Gesamtstrafen aus den Urteilen des Landgerichts Kleve vom 17.09.2019 und 14.10.2019 gebildet worden ist, sind bislang vollständig vollstreckt.
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Kronzeugenregelung

    Den Schuldspruch hat der Senat berichtigt, da in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist, dass der Angeklagte nach §§ 22, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 250 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2015 - 2 StR 495/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: keine Zäsurwirkung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt erledigten Vorverurteilungen keine Zäsurwirkung zu (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, NJW 1988, 1801, 1802; Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 StR 166/14).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18

    Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29, und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269 mit Anm. Drees; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 380/12

    Räuberische Erpressung (Eignung des abgenötigten Opferverhaltens zur

    Daher ist im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).
  • BGH, 20.08.2020 - 1 StR 239/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 532/13

    Entschuldigender Notstand im Zusammenhang mit versuchtem

  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Vollstreckungsstand)

  • BGH, 09.08.2017 - 5 StR 316/17

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (fehlende Prüfung einer möglichen

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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6752
BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,6752)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2010 - 2 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,6752)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2010 - 2 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,6752)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 46 Abs 1 S 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
    Strafzumessung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch bei Verurteilung wegen vollendeter Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Anerkennung eines strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch

  • rewis.io

    Strafzumessung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch bei Verurteilung wegen vollendeter Körperverletzung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch bei Verurteilung wegen vollendeter Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 224; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Anerkennung eines strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2003, 218 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Motivs der verbleibenden

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2003, 218 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    a) Ist der erwachsene Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten anderen Delikts zu bestrafen, so darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 13. Mai 1998 - 2 StR 172/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482; Beschluss vom 20. August 2002 - 5 StR 338/02, StV 2003, 218; Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 ff.; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, StV 1996, 263; Beschluss vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80, MDR 1980, 813; st. Rspr.).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 64/19

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Legalprognose; Wahrscheinlichkeit

    Um die privilegierende Wirkung des Rücktritts zu sichern, entspricht es zudem sowohl ständiger Rechtsprechung als auch der herrschenden Meinung im Schrifttum, dass in denjenigen Fällen, in denen der Täter zwar vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, jedoch wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen ist, der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Umstände für die Strafzumessung bei dem verbliebenen Delikt grundsätzlich nicht herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; LK/Lilie/Albrecht, StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 498; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 24 Rn. 114).

    Demgemäß ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn in die Zumessung der wegen des verbliebenen vollendeten Delikts zu verhängenden Strafe jedenfalls diejenigen äußeren Umstände eingestellt werden, die sich auf das Tatgeschehen insgesamt beziehen und den Unrechts- und Schuldgehalt sowohl des vom Rücktritt erfassten als auch des verbliebenen vollendeten Delikts charakterisieren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144; die Berücksichtigung der inneren Tatumstände ablehnend BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202 mwN; dagegen ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144).

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 398/21

    Strafzumessung (Rücktrittsprivileg; Vorliegen von vertypten Milderungsgründen:

    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 f.; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202 mwN).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21

    Keine strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Tat gerichteten

    Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6655
BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6655)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2010 - 4 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6655)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2010 - 4 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6655)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit (Darlegungsanforderungen; Umgang mit Sachverständigengutachten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 267 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bezüglich der sachverständigen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen mangelnder Erläuterungen der Strafkammer zur Erkenntnis erheblicher Zweifel am Ergebnis eines Sachverständigengutachtens zu psychischen Erkrankungen eines Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bezüglich der sachverständigen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bezüglich der sachverständigen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1
    Revision wegen mangelnder Erläuterungen der Strafkammer zur Erkenntnis erheblicher Zweifel am Ergebnis eines Sachverständigengutachtens zu psychischen Erkrankungen eines Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 202 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 198
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09
    Der Tatrichter hat die Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09
    Der Tatrichter hat die Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09
    Der Tatrichter hat die Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Die Frage der Erheblichkeit ist eine allein vom Richter zu beantwortende Rechtsfrage (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 StR 644/09; BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 343/03).
  • LG Dortmund, 21.02.2017 - 31 KLs 63/16
    Die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten hat das Gericht in eigener Verantwortung zu beurteilen; es handelt sich insoweit um eine Rechtsfrage, die vor dem Hintergrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beantworten ist (BGH 4 StR 644/09 vom 07.04.2010).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5077
OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09 (https://dejure.org/2009,5077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2009 - 2 Ss 200/09 (https://dejure.org/2009,5077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 2 Ss 200/09 (https://dejure.org/2009,5077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessungsgründe; Erörterung eines möglicherweise zu erwartenden Bewährungswiderrufs in anderer Sache

  • Judicialis

    StGB § 46; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2 S. 2; StPO § 267
    Anforderungen an die Strafzumessungsgründe; Erörterung eines möglicherweise zu erwartenden Bewährungswiderrufs in anderer Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 52 Ds 265/08
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08

    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits zutreffend ausgeführt hat, ist ein drohender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache als "Wirkung" im Sinne des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und grundsätzlich ausdrücklich zu erörtern (OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08 -, zitiert nach juris Rn. 14).

    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann sich eine andere Bewertung ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1983, 338), wobei der Senat der Auffassung zuneigt, ein Bagatelldelikt in diesem Sinne nur bis zur Grenze von 1/3 des Höchstwertes der Geringwertigkeit im Sinne des § 248 a StGB anzunehmen (vergleiche dazu: OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 9 Ss 266/08 -, zitiert nach juris Rn. 10, 11, 12 mit weiteren Nachweisen), ohne dass dies vorliegend vom Senat zu entscheiden wäre.

  • OLG Hamburg, 23.06.2008 - 2-39/08

    Notwendige Verteidigung: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Umgekehrt kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht, wenn - ausschließlich - andersartige Straftaten als die Anlasstat zu erwarten sind (BGH, NStZ-RR 2001, 15, 16; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 - 39/08 (REV)- 1 Ss 107/08 - zitiert nach juris Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).

    Eine andersartige Widerrufsanlasstat kann nur ganz ausnahmsweise Bedeutung haben, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt zu prüfen, ob entgegen der grundsätzlichen Indizwirkung des Bewährungsversagens der andersartige kriminologische Charakter der Widerrufsanlasstat gegen eine drohende weitere zukünftige Straffälligkeit spricht (OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 - 39/08 (REV) - 1 Ss 107/08 - zitiert nach juris Rn. 17).

  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    In der Regel wird indes kein Anlass zu einer solchen Prüfung bestehen, da sich die Legalprognose nicht dadurch verbessert, dass der Verurteilte durch die Widerrufsanlasstat gezeigt hat, dass er bereit ist, zusätzlich weitere Rechtsgüter zu verletzen (BayObLG, NStZ-RR 2003, 105, 106 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 1 Ws 9/83
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Nur bei Gelegenheits- und Bagatelltaten kann sich eine andere Bewertung ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1983, 338), wobei der Senat der Auffassung zuneigt, ein Bagatelldelikt in diesem Sinne nur bis zur Grenze von 1/3 des Höchstwertes der Geringwertigkeit im Sinne des § 248 a StGB anzunehmen (vergleiche dazu: OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 9 Ss 266/08 -, zitiert nach juris Rn. 10, 11, 12 mit weiteren Nachweisen), ohne dass dies vorliegend vom Senat zu entscheiden wäre.
  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Umgekehrt kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht, wenn - ausschließlich - andersartige Straftaten als die Anlasstat zu erwarten sind (BGH, NStZ-RR 2001, 15, 16; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 - 39/08 (REV)- 1 Ss 107/08 - zitiert nach juris Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits zutreffend ausgeführt hat, ist ein drohender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache als "Wirkung" im Sinne des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und grundsätzlich ausdrücklich zu erörtern (OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08 -, zitiert nach juris Rn. 14).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Maßgebend für die Bemessung einer schuldangemessenen Strafe sind in erster Linie die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung sowie der Grad der persönlichen Schuld des Täters (BGHSt 20, 265, 266; 24, 132, 133).
  • OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Betäubungsmittelabhängigkeit; kurzfristige

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Auch wenn eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Umstände weder erforderlich noch möglich ist, ist ein für den Fall einer Verurteilung möglicherweise zu erwartender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in einer anderen Sache zu erörtern (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.06.1998 - 2 Ss 666/98 -, veröffentlicht in NStZ-RR 1998, 374 und vom 31.01.2005 - 2 Ss 501/04 -, jeweils m.w.N.; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 46 Rdnr. 106).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98

    Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Auch wenn eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Umstände weder erforderlich noch möglich ist, ist ein für den Fall einer Verurteilung möglicherweise zu erwartender Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in einer anderen Sache zu erörtern (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.06.1998 - 2 Ss 666/98 -, veröffentlicht in NStZ-RR 1998, 374 und vom 31.01.2005 - 2 Ss 501/04 -, jeweils m.w.N.; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 46 Rdnr. 106).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09
    Einerseits darf das Unrecht einer Tat nur in dem Umfang für die Strafzumessung Bedeutung erlangen, in dem es aus schuldhaftem Verhalten des Täters erwachsen ist, und andererseits kann die strafrechtlich relevante Schuld allein in einem bestimmten tatbestandsmäßigen Geschehen und seinen Auswirkungen erfasst werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92 -, zitiert nach juris Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2005 - 2 Ss 501/04 - vom 28. Mai 2009 - 2 Ss 200/09 - Redeker/Busse, in Schäfer, Strafzumessung, 4. Aufl. 2008, Teil 7 Rn. 761).
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Die danach vom Tatgericht zu treffende Prognoseentscheidung erfasst grundsätzlich alle Arten von Straftaten, es muss sich weder um einschlägige, noch um ähnlich gewichtige Straftaten handeln (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 16; BayObLG NStZ-RR 2003, 105; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2009; 2 Ss 200/09; LK- Hubrach , 12. Auflage, § 56 Rn. 15; MüKoStGB/ Groß , 3. Auflage, § 56 Rn. 18; Sch/Sch- Stree/Kinzig , 29. Auflage, § 56 Rn. 16; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Zu diesen Wirkungen gehört nach herrschender - und auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener - Meinung der wegen der Verurteilung drohende Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache (sog. "Kumulationswirkung" - vgl. zuletzt Senat , Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - III-3 RVs 74/10, vom 7. Juni 2010 - III-3 RVs 72/10, vom 14. April 2010 - III-3 RVs 48/10, vom 13. April 2010 - III-3 RVs 46/10; BGH StV 1996, 26, 27; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; NStZ-RR 2010, 202; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03; OLG Hamburg , Beschluss vom 11. August 2003 - II-56/03 1 Ss 77/03; OLG Stuttgart , Beschluss vom 9. Februar 2006 - 1 Ss 575/05; OLG Oldenburg , Beschluss vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2021 - 1 OLG 53 Ss 97/21

    Anforderungen an die Strafzumessung in einem Berufungsurteil

    b) Rechtsfehlerhaft ist zudem, dass die Kammer im Urteil weder den möglicherweise drohenden Widerruf der wegen vorhergehender Verurteilungen laufenden Strafaussetzungen zur Bewährung, mithin das Gesamtstrafübel erörtert hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2009 -2 Ss 200/09; BGH, Beschluss vom 09. September 2020 - 2 StR 281/20 -) noch bei ihrer Entscheidung die Tatsache, dass der Angeklagte erstmals eine Haftstrafe würde verbüßen müssen, im Blick hatte.
  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 53 Ss 168/10
    Dazu gehört auch der wegen der Verurteilung drohende Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache (Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 18. September 2009 - 1 Ss 77/09; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 202 ; NStZ 1998, 374).
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