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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09   

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https://dejure.org/2010,2964
BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09 (https://dejure.org/2010,2964)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - 4 StR 589/09 (https://dejure.org/2010,2964)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09 (https://dejure.org/2010,2964)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines Kabels als Schlinge; vorgetäuschte Strangulation)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 301 StPO, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Wirkung einer Revision des Nebenklägers; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges bei Einsatz eines Tatmittels als "Requisite"

  • Wolters Kluwer

    Locker um den Hals gelegtes Kabel zum Erschrecken des Opfers als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Lediglich psychische Vermittlung einer Körperverletzung unter Verwendung eines Werkzeugs zur Inszenierung einer ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Wirkung einer Revision des Nebenklägers; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges bei Einsatz eines Tatmittels als "Requisite"

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Wirkung einer Revision des Nebenklägers; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges bei Einsatz eines Tatmittels als "Requisite"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Locker um den Hals gelegtes Kabel zum Erschrecken des Opfers als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ); Lediglich psychische Vermittlung einer Körperverletzung unter Verwendung eines Werkzeugs zur Inszenierung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2968 (Ls.)
  • NStZ 2010, 512
  • NStZ-RR 2010, 205
  • NStZ-RR 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Diese Auffassung liegt auch der bisherigen Rechtsprechung zugrunde (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Januar 2001 - 1 StR 480/00; Urt. vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166; im Ergebnis ebenso Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 224 Rdn. 3; a.A. Hardtung in MK StGB § 224 Rdn. 21; differenzierend Eckstein NStZ 2008, 125, 128).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Jedoch ist das Urteil in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zugunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zuungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (BGH, Beschl. vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (Senat, Urt. vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573, Beschl. vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 7).
  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche 4 Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur Senat, Beschl. vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Diese Auffassung liegt auch der bisherigen Rechtsprechung zugrunde (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Januar 2001 - 1 StR 480/00; Urt. vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166; im Ergebnis ebenso Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 224 Rdn. 3; a.A. Hardtung in MK StGB § 224 Rdn. 21; differenzierend Eckstein NStZ 2008, 125, 128).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (Senat, Urt. vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573, Beschl. vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 7).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    a) Eine Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer sein Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • OLG Hamm, 20.02.2014 - 1 RVs 15/14

    Keine gefährliche Körperverletzung bei lediglich mittelbarer Einwirkung des

    Eine bloße mittelbare Einwirkung des gefährlichen Werkzeugs reicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht (BGH, Beschl. v. 20.12.2012 - 4 StR 292/12 = BeckRS 2013, 03156; BGH NStZ 2010, 512, BGH NStZ 2007, 405; Fischer a.a.O. § 224 Rdn. 7a).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    Die auf die Sachrüge veranlasste Überprüfung des Urteils hat hinsichtlich des Schuldspruchs weder Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten noch - entsprechend § 301 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205 f.; Senat vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130) - zu dessen Nachteil ergeben.

    Lediglich § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO besagt, dass bei alleiniger Berufung des Nebenklägers bei dessen Ausbleiben oder des ihn vertretenden Rechtsanwalts die Berufung "unbeschadet der Vorschrift des § 301 StPO sofort zu verwerfen ist." Wenngleich dieser, schon vor der Neuregelung der Befugnisse der Nebenklage durch das Erste Gesetz zur Verbesserung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) bestehende, allgemeine Verweis trotz seines auf das Berufungsverfahren beschränkten Wortlauts eine entsprechende Anwendung des § 301 StPO auch für das Revisionsverfahren eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512; vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, jeweils den Schuldspruch betreffend), besagt er zunächst nichts über den daraus resultierenden Prüfungsumfang.

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    Das angefochtene Urteil enthält hinsichtlich des versuchten Tötungsdelikts zur subjektiven Tatseite sachlichrechtliche Mängel, die sich sowohl zum Vorteil als auch - was gemäß § 301 StPO auf die Revision der Nebenklägerin ebenfalls zu prüfen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206 mwN) - zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben können.
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 7a; jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 561/14

    Revision des Nebenklägers (Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung);

    Es liegt nahe, auch die Prüfung des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten, deren Notwendigkeit sich aus dem nach ständiger Rechtsprechung auf die Nebenklägerrevision anwendbaren § 301 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205 f.; vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130) ergibt, nur in demselben Umfang wie zu dessen Vorteil zu bejahen.
  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 264/10

    Gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (Reißzwecke);

    Im Fall II. 12 der Urteilsgründe belegen die Feststellungen nicht, dass der Angeklagte die Körperverletzung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs begangen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); Strafantrag

    Das Urteil ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zu Gunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130 und vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren

    Die entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO gebotene Nachprüfung auch zugunsten der Rechtsmittelgegner (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, NStE Nr. 22 22 23 24 25 zu § 46 StGB; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.) hat allein den bereits (oben unter II. 2.) aufgezeigten Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten J. ergeben.
  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2010 - 4 StR 574/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5908
BGH, 16.02.2010 - 4 StR 574/09 (https://dejure.org/2010,5908)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2010 - 4 StR 574/09 (https://dejure.org/2010,5908)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 4 StR 574/09 (https://dejure.org/2010,5908)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 174 StGB; § 176 StGB; § 187 Abs. 2 Satz 2 BGBM § 188 Abs. 2 H.S. 2 BGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (mangelnde Feststellungen zum Alter des Opfers); sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 StGB, § 176a StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Tatbegehung am 14. Geburtstag des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses; Rechtsfehler aufgrund der Verpflichtung des Gerichts zur einer Annahme einer Vollendung des vierzehnten ...

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Tatbegehung am 14. Geburtstag des Opfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Tatbegehung am 14. Geburtstag des Opfers

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 205
  • NStZ-RR 2010, 361
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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5277
BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10 (https://dejure.org/2010,5277)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - 5 StR 83/10 (https://dejure.org/2010,5277)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10 (https://dejure.org/2010,5277)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 174 StGB; § 176 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); Serienstraftaten (Überzeugungsbildung bezüglich jeder einzelnen Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 StGB, § 176 StGB, § 267 StPO
    Sexueller Kindesmissbrauch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen bei Serienstraftaten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung von Qualität und Quantität des Tatgeschehens durch das Tatgericht bei Straftaten in vielfachen Fällen

  • rewis.io

    Sexueller Kindesmissbrauch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen bei Serienstraftaten

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Kindesmissbrauch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen bei Serienstraftaten

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die Erörterung von Qualität und Quantität des Tatgeschehens durch das Tatgericht bei Straftaten in vielfachen Fällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Auch bei Serienstraftaten, wie sie bei länger andauerndem sexuellem Kindesmissbrauch vorkommen, muss das Tatgericht von jeder einzelnen individuellen Straftat überzeugt sein (BGHSt 42, 107, 109).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Das Tatgericht muss sich aber in objektiv nachvollziehbarer Weise zumindest die Überzeugung verschaffen, dass es in einem gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist (BGH StV 2002, 523).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Zur Vermeidung unvertretbarer Strafbarkeitslücken dürfen aufgrund der Feststellungsschwierigkeiten solcher oft gleichförmig verlaufenden Taten über einen langen Zeitraum zum Nachteil von Kindern und/oder Schutzbefohlenen, die in der Regel allein als Beweismittel zur Verfügung stehen, zwar keine überzogenen Anforderungen an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil gestellt werden (BGH NStZ 1994, 502).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Von dieser Möglichkeit macht die Kammer in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der Feststellung einer Mindestanzahl von Taten in vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2018 - 2 StR 431/17 - NStZ-RR 2018, 151; BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - 5 StR 83/10 - BeckRS 2010, 9036; BGH, Beschluss vom 20.06.2001 - 3 StR 166/01 - BeckRS 2001, 30187497) Gebrauch.
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Im Hinblick auf die Probleme der Stofffülle und der Beweisschwierigkeiten bei vielen sexuellen Übergriffen auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind dürfen an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94, NStZ 1994, 502).

    Der Tatrichter muss sich aber, möglichst unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523; Beschluss vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94, NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch die Überzeugung verschaffen, dass es im gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestanzahl von Straftaten gekommen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).

    Dabei muss das Tatgericht darlegen, aus welchen Gründen es die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 611/07, BGHSt 42, 107, 109; Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO).

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