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   BGH, 03.02.2010 - 2 StR 550/09   

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https://dejure.org/2010,8378
BGH, 03.02.2010 - 2 StR 550/09 (https://dejure.org/2010,8378)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2010 - 2 StR 550/09 (https://dejure.org/2010,8378)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 2 StR 550/09 (https://dejure.org/2010,8378)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 213 Alt 1 StGB, § 227 Abs 2 StGB
    Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falls der Körperverletzung mit Todesfolge bei Vorliegen eines Milderungsgrundes aufgrund der alkoholbedingten Steuerungsunfähigkeit des Täters

  • rewis.io

    Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

  • ra.de
  • rewis.io

    Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 213 Alt. 1; StGB § 227 Abs. 2
    Annahme eines minder schweren Falls der Körperverletzung mit Todesfolge bei Vorliegen eines Milderungsgrundes aufgrund der alkoholbedingten Steuerungsunfähigkeit des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 206
  • NStZ-RR 2011, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Die Kammer hat dabei nicht übersehen, dass die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 227 Abs. 2 StGB nicht voraussetzt, dass der Tat ein außergewöhnlicher Streit vorangegangen ist (BGH NStZ-RR 2010, 206).
  • KG, 12.04.2012 - 121 Ss 57/12

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Führen Angaben, für deren Richtigkeit es keine Beweise gibt, rechnerisch zu medizinisch unrealistischen Werten oder sind sie mit dem erwiesenen Verhalten nicht vereinbar, so darf der Tatrichter sie nicht ohne Weiteres als insgesamt unbrauchbar verwerfen, sondern hat eine Kontrollberechnung mit dem höchstmöglichen Abbauwert vorzunehmen und zusätzlich vom höchstmöglichen Resorptionsdefizit von 30 % auszugehen (vgl. BGH Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 2 StR 550/09 - = NStZ-RR 2010, 206, vom 14. November 2007 - 2 StR 465/07 - = NStZ-RR 2008, 70 und vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - = NStZ-RR 1997, 33).
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