Rechtsprechung
OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht eines Arbeitsnehmers zur Aufklärung über Zuvielleistungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter Lohnzahlungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter Lohnzahlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 13 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 1
Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter Lohnzahlungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 207
Wird zitiert von ... (2)
- LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13
Kein Schadensersatz für Wasserschaden
Dass der Vertragspartner schweigt, sei das auch anstößig, ist nicht ausreichend (BGH NJW 2001, 453; OLG Stuttgart NStZ 2003, 554; OLG Celle NStZ-RR 2010, 207 OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248). - LG Aschaffenburg, 08.08.2019 - 15 O 544/18
Freistellung von den Verbindlichkeiten des Leasingvertrages
Dass der Vertragspartner schweigt, sei das auch anstößig, ist nicht ausreichend (BGH NJW 2001, 453; OLG Stuttgart NStZ 2003, 554: "Preisbildung im Gebrauchtwagenhandel" OLG Celle NStZ-RR 2010, 207: "unberechtigter Empfang von Lohn" OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248: "erst recht in den Fällen, in denen das Gesetz den Vertragsabschluss einer besonderen Form unterwirft": Grundstückskaufvertrag).
Rechtsprechung
BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 4 TabStG; § 261 StPO
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung des Tatgerichts bei Hinterziehung von Tabaksteuer; Kleinverkaufspreis; Schätzung bei mangelndem Marktpreis) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 AO, § 4 Abs 1 S 2 TabStG
Strafverfahren wegen Hinterziehung von Tabaksteuer: Anforderungen an die Steuerberechnung durch das Tatgericht - IWW
- Wolters Kluwer
Eigenständige Steuerberechnung als Teil der Rechtsanwendung durch das Tatgericht trotz einer Übernahme von Berechnungen unterzogener Tabaksteuern von Beamten der Finanzverwaltung; Beschwer eines Angeklagten aufgrund fehlenden Zugrundelegens eines Kleinverkaufspreises bei ...
- rewis.io
Strafverfahren wegen Hinterziehung von Tabaksteuer: Anforderungen an die Steuerberechnung durch das Tatgericht
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren wegen Hinterziehung von Tabaksteuer: Anforderungen an die Steuerberechnung durch das Tatgericht
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2; TabStG § 4 Abs. 1
Eigenständige Steuerberechnung als Teil der Rechtsanwendung durch das Tatgericht trotz einer Übernahme von Berechnungen unterzogener Tabaksteuern von Beamten der Finanzverwaltung; Beschwer eines Angeklagten aufgrund fehlenden Zugrundelegens eines Kleinverkaufspreises bei ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Steuerberechnung ist Aufgabe des Tatrichters
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur Bemessung der Höhe der Tabaksteuer
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Steuerberechnung ist Aufgabe des Tatrichters
Verfahrensgang
- LG München I, 06.11.2009 - 6 KLs 299 Js 36861/09
- BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 207
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive …
Das Urteil muss auch zweifelsfrei erkennen lassen, dass das Tatgericht eine eigenständige Steuerberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207 und Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640).Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).
- BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09
Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung; …
Der Tatrichter muss dann in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, wie er zu den Schätzungsergebnissen gelangt ist (BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00; zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 11 ff., BGHR StPO § 267 Abs. 1, Steuerhinterziehung 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10). - OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei: Vorliegen eines minder schweren Falls
Die Vorgehensweise der Kammer ist zwar rechtsfehlerhaft, weil der Steuertarif gemäß § 4 Abs. 1 S.1 Nr. 1 TabStG a.F. vom sog. Kleinverkaufspreis (§ 5 Abs. 1 TabstG a.F.) abhängt und dieser näher darzulegen ist (BGH, Beschluss vom 25.03.2010, 1 StR 52/10, juris).Denn der Betrag von 13, 76 Cent pro Zigarette, von dem die Kammer ausgegangen ist, beruht auf einem Kleinverkaufspreis von 21 Cent pro Zigarette, wie die nachfolgende Berechnung zeigt: Die laut der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen gemäß § 4 Abs. 1 S. 4 TabStG a.F. anzusetzende sog. "gängigste Preisklasse" für Zigaretten i. S. d. § 4 Abs. 1 S.2 TabStG a. F. betrug zur Tatzeit (im Jahr 2008) genau 4,- EUR je 17 Stück Zigaretten, also 23, 529 Cent pro Stück (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2010, 1 StR 52/10, juris).
Der denkbar niedrigste Steuersatz betrug zur Tatzeit 13, 64 Cent pro Zigarette und wurde bei einem Kleinverkaufspreis von 21, 769 Cent erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2010, 1 StR 52/10, juris).
- BGH, 19.11.2014 - 1 StR 219/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuerkarussell, missing …
Die auf den Besteuerungsgrundlagen aufbauende Steuerberechnung ist Rechtsanwendung und daher Aufgabe des Tatrichters (Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, wistra 2010, 228; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; Beschluss vom 19. November 2013 - 1 StR 498/13 wistra 2014, 102). - BGH, 08.07.2014 - 1 StR 240/14
Hinterziehung von Tabaksteuer (Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt; …
Allerdings muss im Urteil zweifelsfrei erkennbar sein, dass das Tatgericht eine eigenständige - weil ihm als Rechtsanwendung obliegende - Steuerberechnung durchgeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207 mwN).Der Senat schließt jedoch angesichts der vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift aufgezeigten nur geringfügigen Abweichung der vom Tatgericht der Strafzumessung zugrunde gelegten verkürzten Tabaksteuer von der niedrigsten rechnerisch möglichen Tabaksteuer (zur Berechnung vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207) aus, dass sich dies auf die festgesetzten Einzelstrafen ausgewirkt hat.
- BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11
Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung …
Allerdings hätte im Urteil zweifelsfrei erkennbar sein müssen, dass das Tatgericht eine eigenständige - weil als Rechtsanwendung ihm obliegende - Steuerberechnung durchgeführt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, wistra 2010, 228 mwN) und dabei gegebenenfalls erforderliche Schätzungen selbst vorgenommen hat. - LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2019 - 18 Qs 51/18
Schmuggelprivileg in Fällen des "Kleinschmuggels" von Zigaretten
Zur Berechnung der hinterzogenen Tabaksteuer ist zudem darauf hinzuweisen, dass bei - wie hier - im Bundesgebiet auch "legal" gehandelten Zigaretten nicht nur ein "Mindeststeuersatz" in Ansatz zu bringen ist, sondern der Steuerberechnung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a TabStG der (ggf. noch zu ermittelnde) allgemeine inländische Laden-Kleinverkaufspreis zugrunde gelegt werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - 1 StR 546/08, NStZ-RR 2009, 343, unter 2.a; BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207;… Jäger, a.a.O., § 373 Rn. 92). - BGH, 08.05.2014 - 1 StR 598/13
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Tabaksteuer)
Zur Berechnung der verkürzten Tabaksteuer verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seinen Antragsschriften vom 28. Februar 2014 sowie auf den Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, wistra 2010, 228.