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   OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10   

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OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,5519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2010 - 3 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,5519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 3 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,5519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschränkungsanordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO n.F.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 119 StPO in der ab dem 01.01.2010 geltenden Fassung
    Beschränkungsanordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO n.F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen und derÜberwachung der Telekommunikation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 1
    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen und der Überwachung der Telekommunikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Änderungen im U-Haftrecht zum 01.01.2010 kommen in der Rechtsprechung an

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 9 KLs 13/09
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 221
  • StV 2010, 368
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragende Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO neuer Fassung ebenso wie zuvor bei einer Anwendung des § 119 Abs. 3 Alternative 1 StPO a. F. nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfG NStZ 1996, 613; Senatsbeschlüsse vom 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 -, BeckRS 2008 08269, und vom 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 -, juris.de, jeweils zu § 119 Abs. 3 StPO a. F.).

    Diese Vorschrift stellt Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und wirkt als wertentscheidende Grundsatznorm auf die Gestaltung des Haftvollzuges ein (vgl. BVerfG, StV 1993, 593; NStZ 1996, 613; Senatsbeschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 -).

  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Diese Vorschrift stellt Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und wirkt als wertentscheidende Grundsatznorm auf die Gestaltung des Haftvollzuges ein (vgl. BVerfG, StV 1993, 593; NStZ 1996, 613; Senatsbeschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 -).

    Daraus folgt, dass Maßnahmen, die die Aufrechterhaltung des Kontaktes zwischen dem Untersuchungsgefangenen und nahen Familienangehörigen einschränken, auf das Unumgängliche beschränkt bleiben müssen und es in solchen Fällen einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft einzubeziehenden und am Kriterium der Zumutbarkeit orientierten Prüfung bedarf, ob eine solche Beschränkung zum Nachteil naher Familienangehöriger unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft gefordert wird (vgl. BVerfG, a.a.O., Senatsbeschluss vom 05.11.1996, a.a.O.; OLG Köln StV 1992, 260).

  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05

    Anordnung einer akkustischen Überwachung von Besuchen eines Strafgefangenen;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragende Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO neuer Fassung ebenso wie zuvor bei einer Anwendung des § 119 Abs. 3 Alternative 1 StPO a. F. nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfG NStZ 1996, 613; Senatsbeschlüsse vom 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 -, BeckRS 2008 08269, und vom 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 -, juris.de, jeweils zu § 119 Abs. 3 StPO a. F.).
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08

    Besuchsüberwachung; akustische; Anforderungen; Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragende Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO neuer Fassung ebenso wie zuvor bei einer Anwendung des § 119 Abs. 3 Alternative 1 StPO a. F. nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfG NStZ 1996, 613; Senatsbeschlüsse vom 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 -, BeckRS 2008 08269, und vom 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 -, juris.de, jeweils zu § 119 Abs. 3 StPO a. F.).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Diese Vorschrift stellt Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und wirkt als wertentscheidende Grundsatznorm auf die Gestaltung des Haftvollzuges ein (vgl. BVerfG, StV 1993, 593; NStZ 1996, 613; Senatsbeschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 -).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Erforderlich ist hierfür vielmehr, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass akustisch nicht überwachte Besuche zur Vorbereitung und Förderung von Fluchtplänen ausgenützt werden könnten (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 124; KG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 AR 1147/05 - 4 Ws 133/05 -, juris.de).
  • OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10

    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Diese Kompetenz umfasst auch Regelungen, mit denen das Ziel verfolgt wird, die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens zu sichern (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11644, S. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10, zitiert nach juris.de; anderer Ansicht OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2010 - 1 Ws 37/10 -, zitiert nach juris, wonach die Länder für sämtliche Entscheidungen und sonstige Maßnahmen im Untersuchungshaftvollzug zuständig sind, die nicht die Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Untersuchungshaft an sich betreffen).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 1 Ws 469/08

    akustische Besuchüberwachung; Voraussetzungen; Anordnung; konkrete Tatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Erforderlich ist hierfür vielmehr, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass akustisch nicht überwachte Besuche zur Vorbereitung und Förderung von Fluchtplänen ausgenützt werden könnten (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 124; KG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 AR 1147/05 - 4 Ws 133/05 -, juris.de).
  • KG, 26.09.2005 - 4 Ws 133/05

    Untersuchungshaft: Gesprächsüberwachung von Untersuchungsgefangenen und deren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Erforderlich ist hierfür vielmehr, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass akustisch nicht überwachte Besuche zur Vorbereitung und Förderung von Fluchtplänen ausgenützt werden könnten (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 124; KG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 AR 1147/05 - 4 Ws 133/05 -, juris.de).
  • OLG Bremen, 25.05.2009 - Ws 48/09
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10
    Zur bandenmäßigen Begehungsweise im Drogenmillieu gehört zwar erfahrungsgemäß die Verschleierung der Taten und der aufgebauten Organisation sowohl vor als auch nach der Tatbegehung (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2009 - 3 Ws 48/09 - OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 126), wie es auch der Fall war.
  • BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22

    Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender

    Die in der Literatur und Rechtsprechung geäußerte Auffassung, an die Verhältnismäßigkeit der Überwachung der Telekommunikation seien weniger strenge Anforderungen zu stellen als an die akustische Überwachung von Besuchen (vgl. dazu Schultheis, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 119 Rn. 27; Krauß, in: BeckOK StPO, § 119 Rn. 30 (Oktober 2022); und OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 45/10 -, juris, Rn. 23), weil im ersteren Fall nicht einmal kontrolliert werden könne, mit wem diese Telefonate geführt würden, verfängt jedenfalls vorliegend nicht, da dem Beschwerdeführer - soweit ersichtlich - ohnehin lediglich die Erlaubnis zu Telefonaten mit seinen Eltern erteilt worden ist.
  • KG, 12.05.2020 - 5 Ss 19/19

    Frage der genügenden Entschuldigung in Fällen des § 412 Satz 1 StPO

    Wohl aber durfte der Angeklagte aufgrund der Handhabung in dem früheren Verfahren und seiner ausweislich der Urteilsgründe unveränderten Einkommenssituation darauf vertrauen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung einer Reiseentschädigung vorlagen und er daher mit Aussicht auf Erfolg von der ihm bekannten Möglichkeit der Stellung eines entsprechenden Antrags Gebrauch machen könnte, so dass sich die Beantragung anderer staatlicher Leistungen zur Bildung von Rücklagen oder auch die Beantragung eines Notdarlehens erübrigte (vgl. [zu der in einem früheren Verfahrensstadium erfolgten Übersendung einer Fahrkarte durch den Verteidiger] KG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 Ws 45/10 -).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

    Unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Haftzwecks und der Tatsache, dass diese Beeinträchtigung im Verhältnis zur akustischen Besuchsüberwachung eine deutlich geringere Eingriffsqualität aufweist, ist hiergegen aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2018 - 1 Ws 207/18

    Vollzug der Untersuchungshaft während des laufenden Hauptverfahrens:

    Zudem wird durch die Neufassung berücksichtigt, dass die in Betracht kommenden Beschränkungen zum Teil mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte des Beschuldigten verbunden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 45/10, juris Rn. 17).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.02.2012 - 3 BGs 82/12

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft (gesetzliche Grundlage;

    Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 (3. Strafsenat) und NStZ-RR 2010, 292 (2. Strafsenat); KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).
  • KG, 12.05.2020 - 161 Ss 101/19
    Wohl aber durfte der Angeklagte aufgrund der Handhabung in dem früheren Verfahren und seiner ausweislich der Urteilsgründe unveränderten Einkommenssituation darauf vertrauen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung einer Reiseentschädigung vorlagen und er daher mit Aussicht auf Erfolg von der ihm bekannten Möglichkeit der Stellung eines entsprechenden Antrags Gebrauch machen könnte, so dass sich die Beantragung anderer staatlicher Leistungen zur Bildung von Rücklagen oder auch die Beantragung eines Notdarlehens erübrigte (vgl. [zu der in einem früheren Verfahrensstadium erfolgten Übersendung einer Fahrkarte durch den Verteidiger] KG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 Ws 45/10 -).
  • OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Seite4 Die optische Überwachung stellt vielmehr flankierend sicher, dass ein bei bestehender Fluchtgefahr erlaubter Besuch stattfindet, ohne dass dieser sichtbar als Gelegenheit zum Ergreifen verfahrensgefährdender Maßnahmen genutzt wird (OLG Hamm, StV 2010, 368).
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