Rechtsprechung
BGH, 13.01.2010 - 5 StR 510/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 64 StGB
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; körperliche Abhängigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 49 StGB, § 64 S 2 StGB
Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit; Erfolgsaussicht bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Wolters Kluwer
Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung aufgrund verminderter Schuldfähigkeit wegen früherer Straffälligkeit unter Alkoholeinfluss
- rewis.io
Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit; Erfolgsaussicht bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rewis.io
Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit; Erfolgsaussicht bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 26.08.2009 - 2 KLs 612 Js 198/09
- BGH, 13.01.2010 - 5 StR 510/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 234
- StV 2011, 155
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.10.2015 - 3 StR 63/15
Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit (erhebliche …
Gleiches gelte, wenn die neue Tat in eine gänzlich andere Richtung weise als die früheren unter Alkoholeinfluss begangenen Taten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235) oder wenn gleichartige Kriminalität schon mehr als zehn Jahre zurückliege (BGH…, Beschluss vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10). - BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Diese komme vielmehr nur in Betracht, "wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht' habe (vgl. im Einzelnen auch Urteile vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620; vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235;… vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10;… Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, juris Rn. 26). - BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die …
Gleiches gelte, wenn die neue Tat in eine gänzlich andere Richtung weise als die früheren unter Alkoholeinfluss begangenen Taten (vgl. Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235 (Vergewaltigung und Körperverletzung mit Schlägen und Drosselung einer Mitbewohnerin anstatt Körperverletzung mit Schlägen und Würgen der Lebensgefährtin)) oder wenn gleichartige Kriminalität schon mehr als zehn Jahre zurückliege (…vgl. Beschluss vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10).
- BGH, 01.03.2016 - 5 ARs 50/15
Anfrageverfahren (selbst zu verantwortende Trunkenheit; Strafrahmenverschiebung; …
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats entgegen (Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619; vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496; sowie Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234; vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10 und Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11). - BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11
Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit); …
Eine solche Neigung liegt bei dem festgestellten Alkoholmissbrauchsverhalten des Angeklagten ("Alpha- und Betaalkoholismus", UA S. 22) nicht von vornherein fern (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234). - LG Schwerin, 05.11.2014 - 33 KLs 27/12
Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter erheblich verminderter …
Die Entscheidung zitiert: BGHSt 49, 239 und BGH NStZ-RR 2010, 234.Dagegen sprach insbesondere, dass der Angeklagte damit rechnen musste, in alkoholisiertem Zustand eine Straftat zu begehen, die nach Art und Begehungsweise der begangenen mindestens ähnelt, auch wenn er nicht bzw. nur vor mehr als 25 Jahren entsprechend vorbestraft war (vgl. BGHSt 49, 239 und NStZ-RR 2010, 234).
- BGH, 29.04.2021 - 5 StR 92/21
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; …
Angesichts der dahingehenden Feststellungen, die bereits die Einordnung als Alkoholmissbrauch erlauben, liegt die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Konsum von Alkohol mehr als nahe (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09).