Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09, 1 Ss Bs 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5144
OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09, 1 Ss Bs 13/09 (https://dejure.org/2009,5144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09, 1 Ss Bs 13/09 (https://dejure.org/2009,5144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. November 2009 - 1 SsBs 13/09, 1 Ss Bs 13/09 (https://dejure.org/2009,5144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Kommen sowohl Fahrer als auch Halter als Verantwortliche einer Überladung in Betracht, so ist eine selbständige Verfallsanordnung möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Durchführung des selbständigen Verfallsverfahrens nach § 29a Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bei mehreren Tätern

  • Judicialis

    OWiG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 29a; ; OWiG § 29a Abs. 2; ; OWiG § 29a Abs. 4; ; OWiG § 30; ; OWiG § 38; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 80a Abs. 1; ; OWiG § 80a Abs. 3 S. 1; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Durchführung des selbständigen Verfallsverfahrens nach § 29a OWiG bei mehreren Tätern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 256
  • NZV 2010, 477 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04

    Kein selbständiges Verfallsverfahren gegen Unternehmen bei rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Ist also das Bußgeldverfahren gegen den Täter mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden, tritt ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren ein (OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72 f.; Göhler, OWiG 15. Aufl. § 29a Rn. 29).

    Danach soll aus prozesswirtschaftlichen Gründen zugleich gegen den Täter und als Annex gegen den durch die Tat begünstigten Dritten verhandelt werden, weil die Grundlage für die Verfallsanordnung gerade diejenige mit Geldbuße bedrohte Handlung ist, die auch den Gegenstand des Verfahrens gegen den Täter bildet (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72, 73; BT-Drucks. 10/318, S. 38).

    Auch die Oberlandesgerichte Köln (NJW 2004, 3057) und Hamburg (wistra 1997, 72) hatten nicht über den Fall zu entscheiden, dass mehrere Personen als Täter der Ordnungswidrigkeit in Betracht zu ziehen waren.

  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Das Oberlandesgericht Koblenz, das einen insoweit gleichgelagerten Sachverhalt zu entscheiden hatte, hat dazu die Auffassung vertreten, die selbständige Anordnung des Verfalls sei weiterhin möglich; Täter im Sinne des § 29a Abs. 4 OWiG sei hier der Geschäftsführer der Halterin, dem die Bußgeldbehörde eine gegenüber der vom Fahrer möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit eigene, mit Geldbuße bedrohte Handlung anlaste (OLG Koblenz zfs 2007, 108 f.; zustimmend Göhler a.a.O., § 29a Rn. 29).

    Allerdings räumt § 29a Abs. 2 OWiG ein Ermessen darüber ein, ob Verfall angeordnet werden soll; das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass das Gericht sich dessen bewusst war und sich nicht nur auf die Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltung beschränkt hat (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 19, 24).

    Die Abschöpfung soll danach spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter oder Drittbegünstigte aus der Tat gezogen hat; gewinnmindernde Kosten sind nicht abzuziehen (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 111; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 6).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Für Ansprüche Dritter bestehen nach den Urteilsgründen keine Anhaltspunkte, wobei letztere - jedenfalls mit Rücksicht auf die eingeschränkten Anforderungen im Bußgeldverfahren (BGHSt 39, 291, 299 f.; Göhler a.a.O., § 71 Rn. 42) - auch nicht als lückenhaft beanstandet werden können.
  • AG Köln, 17.03.1988 - 502 Gs 381/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 322 SsBs 172/08

    Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Strafverfahrens oder

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Ebenso stellt das OLG Celle (NZV 2009, 50) darauf ab, dass die Verwaltungsbehörde den Verfall als Nebenfolge des Verfahrens gegen "die Disponentin" eingestuft habe; auf den Ausgang des Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer komme es daher nicht an.
  • AG Gummersbach, 06.07.1988 - 8 Gs 563/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 5 Ss 52/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 2 Ss OWi 582/08

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung im selbständigen Verfallsverfahren;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09
    Das Oberlandesgericht Frankfurt setzt sich in seinem im Jahr 2008 erlassenen Beschluss (OLG Frankfurt DAR 2009, 97) mit der vorausgegangenen Entscheidung des OLG Koblenz ausdrücklich auseinander, sieht aber den Unterschied der Sachverhalte darin, dass das OLG Koblenz gerade den Geschäftsführer als Täter angesehen habe; im Verfahren des OLG Frankfurt dagegen wurde offenbar nur eine Ordnungswidrigkeit des Fahrers in Betracht gezogen.
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Diese stellen nach der Änderung des Wortlautes der genannten Vorschrift durch das 5. AWStGBÄndG (BGBl. 1992 I, S. 372) auf das durch oder für die Tat erlangte "Etwas" ab und legen damit für die Bestimmung der Höhe des Erlangten das sog. Bruttoprinzip zugrunde (BayObLG wistra 2000, 395, 397; BayObLG NStZ-RR 1997, 339, 340; Senat vom 16.5.1997 - 2 Ss (OWi) 385/96, NStZ 1997, 554, 556; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108 ff.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; Drathjer, Die Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vorteile im Ordnungswidrigkeitenrecht, 1997, S.36 ff.; Rönnau, Vermögensabschöpfung im Strafrecht, 2003, Rn. 30; Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 29a Rn. 27; Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., 2009, § 29a Rn. 6; siehe auch Franzheim, FS für Gaul, 1992, S. 133 ff.).

    Aus dem Erfordernis der unmittelbaren Kausalbeziehung zwischen der Ordnungswidrigkeit und dem Erlangten folgt, dass das über die Verfallsanordnung Abgeschöpfte spiegelbildlich dem erzielten Vermögensvorteil entsprechen muss (OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 111; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256, 257; Gürtner, in: Göhler, OWiG, § 29a Rn. 10; siehe auch Rönnau, Vermögensabschöpfung, Rn. 176-181).

    Bei der Ermittlung und Bestimmung des Wertes des durch oder aus der Tat erlangten Etwas können im Rahmen von § 29 a Abs. 1 und 2 OWiG sog. rechtmäßige hypothetische Kausalverläufe nicht berücksichtigt werden (in der Sache ebenso OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256, 257; Drathjer a.a.O. S. 99 f.; Gürtler, in: Göhler, OWiG, § 29a Rn. 12).

    Allerdings hatte das Oberlandesgericht Koblenz (a.a.O.) über eine tatsächliche Konstellation zu entscheiden, in der vom Tatrichter keine Feststellungen zu dem tatsächlich Erlangten und dessen Wert hatten getroffen werden können, so dass es lediglich auf die Angabe von Kalkulations- bzw. Schätzgrundlagen (§ 29 a Abs. 3 S. 1 OWiG) ankam (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256, 257).

    Das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass sich das Gericht der Notwendigkeit seiner eigenen Ermessensentscheidung bewusst war und sich nicht ausschließlich auf eine Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde beschränkt hat (OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 109; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Zweibrücken SVR 2011, 73 f.; Gürtler, in: Göhler, OWiG, § 29a Rn. 19 i.V.m. Rn. 26; Fromm/Schmuck SVR 2007, 405, 407; Podolsky/Brenner, Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 4. Aufl., 2010, S. 198).

  • OLG Braunschweig, 21.12.2015 - 1 Ss OWi 165/15

    Berechnung des Verfallsbetrags bezogen auf den inländischen Streckenanteil

    § 29 a Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 OWiG stellt nach der Änderung des Wortlautes dieser Vorschrift durch das 5. AWStGBÄndG ( BGBl. 1992 I, S. 372 ) auf das durch oder für mit Geldbuße bewehrten Handlung (Tat) erlangte "Etwas" ab und legt damit für die Bestimmung der Höhe des Erlangten das sog. Bruttoprinzip zugrunde ( vgl. OLG Celle wistra 2011, 476; BayObLG wistra 2000, 395, 397; BayObLG NStZ-RR 1997, 339, 340; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108 ff.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; Gürtler in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., 2009, § 29a Rn. 6 ).

    Das Abgeschöpfte muss spiegelbildlich dem erzielten Vermögensvorteil entsprechen ( vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 111; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256, 257 ).

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2017 - 2 Rb 4 Ss 699/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis nach

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der sich in dem genannten Beschluss gegen eine einengende Auslegung des § 29a OWiG ausgesprochen und hervorgehoben hat, dass gerade im Wirtschaftsleben ein geldwerter Vorteil in den seltensten Fällen monokausal auf eine straf- bzw. bußgeldbewehrte Handlung zurückzuführen, sondern hierfür regelmäßig ein legaler Rahmen mitursächlich ist, entspricht der dazu schon früher ergangenen Rechtsprechung aller drei Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2012 - 1 (9) SsBs 661/11 - Beschluss vom 04.09.2012 - 1 (9) SsBs 228/12 - Beschluss vom 05.09.2012 - 1 (9) SsBs 396/12; Beschluss vom 06.12.2012 - 1 (9) SsBs 229/12 - Beschluss vom 01.12.2011 - 3 (4) SsBs 594/11 - Senat, Beschluss vom 19.02.2012 - 2 (6) SsBs 457/11 - juris; Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14 - juris) sowie anderer Obergerichte (BayObLG NStZ-RR 1997, 339; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2010, 256; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151; Hanseatisches OLG Hamburg, NStZ 2014, 340), wonach die Anerkennung eines möglicherweise legalen ausländischen Tatanteils mit dem Bruttoprinzip nicht zu vereinbaren wäre.
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2015 - 2 (6) SsBs 461/15

    Selbstständiges Verfallsverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Der selbständige Verfall nach § 29a Abs. 4 OWiG kann in derartigen Fällen grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung gegen den betroffenen Fahrer angeordnet werden, wenn nur ein Bußgeldverfahren gegen den Halter nicht eingeleitet bzw. eingestellt wurde (Senat, Beschluss vom 6.10.2015, 2 (7) SsBs 305/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsBs 13/09, NStZ-RR 2010, 256).

    Auf ein mögliches nicht eingeleitetes Verfahren gegen den Halter des Fahrzeugs kam es daher nicht an (OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2008, 322 SsBs 172/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsBs 13/09, NStZ-RR 2010, 256; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 18. Lfg. März 2013, § 29a OWiG, Rn 20).

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09

    Verfahrenshindernis für selbständiges Verfallsverfahren bei möglicher

    1 SsBs 13/09.
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

    Diese Auslegung entspricht der Rechtsprechung aller drei Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2012 - 1 (9) SsBs 661/11 - Beschluss vom 04.09.2012 - 1 (9) SsBs 228/12 - Beschluss vom 05.09.2012 - 1 (9) SsBs 396/12; Beschluss vom 06.12.2012 - 1 (9) SsBs 229/12 - [jeweils die Verfallsbeteiligte betreffend]; Beschluss vom 01.12.2011 - 3 (4) SsBs 594/11 - Senat, Beschluss vom 19.02.2012 - 2 (6) SsBs 457/11 - juris; Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14 - juris) sowie anderer Obergerichte (BayObLG NStZ-RR 1997, 339; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2010, 256; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151; Hanseatisches OLG Hamburg, NStZ 2014, 340) und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich unlängst (BGH, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 StR 299/16 - juris) gegen eine einengende Auslegung des § 29a OWiG ausgesprochen und hervorgehoben hat, dass gerade im Wirtschaftsleben ein geldwerter Vorteil in den seltensten Fällen monokausal auf eine straf- bzw. bußgeldbewehrte Handlung zurückzuführen, sondern hierfür regelmäßig ein legaler Rahmen mitursächlich ist.
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2012 - 2 (6) SsBs 457/11

    Zu den Voraussetzungen einer Verfallsanordnung bei einer

    Ohne diese Feststellung ist dem Senat aber nicht die Möglichkeit zur Prüfung eröffnet, ob die Voraussetzungen für die Durchführung des selbständigen Verfallsverfahrens gemäß § 29a Abs. 4 OWiG im vorliegenden Fall gegeben sind (vgl. dazu OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11

    Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge und Höhe eines Lkw-Gespanns auf

    Bei den Festlegungen zur Höhe des Verfalls ist hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs bzw. Werts des Erlangten vom sogenannten Bruttoprinzip auszugehen; hiernach kann alles, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden (vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 29a Rdnr. 6; KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 29a Rdnr. 27; OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2011 - Az.: 322 SsBs 175/11 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Koblenz, ZfS 2007, 108 ff.).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Denn sowohl im Fall des § 29 a Abs. 1 OWiG als auch im Fall des § 29 a Abs. 2 OWiG - bei einer Verfallsanordnung gegen den Betroffenen oder einen Dritten - gilt das Bruttoprinzip (BGH, Urteil vom 21.08.2002, 1 StR 115/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2006, 1 Ss 247/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsBs 13/09; Göhler OWiG, 15. Aufl., § 29 a Rn. 6 und 19; a. A. soweit ersichtlich lediglich Karlsruher Kommentar OWiG, 3. Aufl., § 29 a Rn. 45 und Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht