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   BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10   

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https://dejure.org/2010,6047
BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10 (https://dejure.org/2010,6047)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - 3 StR 78/10 (https://dejure.org/2010,6047)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 (https://dejure.org/2010,6047)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 21 StGB; § 267 Abs. 3 StPO; § 212 StGB
    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs; freiwilliges Bemühen um Erfolgsverhinderung; neue Kausalkette; Hilfe Dritter); erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Urteilsgründe; Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens); Totschlag

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Halbs 2 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts; ernsthaftes Bemühen bei Einschaltung von Hilfspersonen

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Darlegung der Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten Versuch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rücktritt vom versuchten Totschlag setzt ernsthaftes Bemühen beim Einschalten von Hilfspersonen voraus; § 24 StGB

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts; ernsthaftes Bemühen bei Einschaltung von Hilfspersonen

  • ra.de
  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts; ernsthaftes Bemühen bei Einschaltung von Hilfspersonen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 24 Abs. 1 S. 2
    Ausreichende Darlegung der Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritts-Fall

    §§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; 24 Abs. 1 S. 2 StGB
    Anforderungen an den erfolgsabwendenden Täter beim beendeten Versuch

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bloßes Gewährenlassen der vom Opfer gerufenen Retter genügt nicht für Rücktritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 276
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    Erforderlich ist aber stets, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich, oder jedenfalls mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGH NStZ 2008, 508).

    § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei er sich auch der Hilfe Dritter bedienen kann (BGHSt 33, 295, 301 f.; BGH NStZ 2008, 329).

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    Erforderlich ist aber stets, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich, oder jedenfalls mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGH NStZ 2008, 508).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    Er wird ferner in den Blick zu nehmen haben, ob möglicherweise ein Zusammenwirken mehrerer Ursachen zu einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten geführt hat (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    Der Senat sieht jedoch Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Tatrichter, wenn er sich darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens erforderlich ist (BGH NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    a) Ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. StGB kommt zwar auch in Betracht, wenn der Täter unter mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung nicht die sicherste oder "optimale" gewählt hat (BGHSt 48, 147).
  • OLG Koblenz, 06.07.1998 - 2 Ss 84/98
    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    Gleiches gilt, soweit sich der Angeklagte durch Hilferufe und mit dem Hinweis, seine Mutter sterbe, an die Wohnungsnachbarn wandte; denn die Urteilsgründe ergeben bereits nicht, welche Vorstellungen der Angeklagte mit diesem Vorgehen verband (BGH NStZ 2000, 41 f.).
  • BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07

    Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei er sich auch der Hilfe Dritter bedienen kann (BGHSt 33, 295, 301 f.; BGH NStZ 2008, 329).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    Er wird ferner in den Blick zu nehmen haben, ob möglicherweise ein Zusammenwirken mehrerer Ursachen zu einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten geführt hat (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom Versuch - Verhinderung der Tatvollendung - Maßnahmen zur

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
    Es verhält sich insbesondere nicht dazu, ob der Angeklagte den Notarzt und die Sanitäter, die nicht zur Rettung seiner Mutter herbeigerufen, sondern von dieser wegen seines Selbstmordversuchs alarmiert worden waren, über die veränderte Sachlage in Kenntnis setzte und ihnen den Weg zu seiner verletzten Mutter wies und auf diese Weise deren Rettung erleichterte oder beschleunigte - was in Anbetracht der konkreten Umstände für die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. StGB ausgereicht hätte -, oder ob der Notarzt die Wohnung der Verletzten auch ohne Zutun des Angeklagten ohne wesentliche Verzögerung betreten, das Tatopfer finden und dieses damit auch ohne Mitwirkung des Angeklagten retten konnte (BGH NJW 1990, 3219; BGH NStZ aaO).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    Erforderlich ist aber stets, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301; vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 7 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 8).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Danach ist für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erforderlich, dass der Täter das Rettungsmittel einsetzt, das er selbst für am besten geeignet hält, um die Tatvollendung zu verhindern (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, NStZ 2012, 28, 29; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).

    Er muss nach seiner Vorstellung eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für die Nichtvollendung zumindest mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301).

    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).

  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 201/18

    Rücktritt vom beendeten Versuch (erforderliche Erfolgsverhinderungshandlung des

    Erforderlich ist aber stets, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301; vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Beschluss vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).

    Wird - wie hier - der Taterfolg durch Dritte verhindert, setzt ein strafbefreiender Rücktritt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei er sich auch der Hilfe Dritter bedienen kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.; vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Beschluss vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für einen Rücktritt vom Versuch gem. § 24 Abs. 1 Alt. 2 StGB nämlich stets erforderlich, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.8.1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295 [301] = NJW 1986, 73 = NStZ 1986, 25; v. 13.3.2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508 [509]; Beschl. v. 20.5.2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276 [277]).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18

    Rücktritt (Rücktrittshandlung bei beendetem Versuch; kein Rücktrittsausschluss

    Erweist sich das auf Erfolgsabwendung gerichtete Handeln des Versuchstäters als erfolgreich und für die Verhinderung der Tatvollendung ursächlich im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative StGB, so kommt es nicht darauf an, ob dem Täter schnellere oder sichere Möglichkeiten der Erfolgsabwendung zur Verfügung gestanden hätten; das Erfordernis eines "ernsthaften Bemühens' gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für diesen Fall nicht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 505; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 150).
  • BGH, 04.08.2011 - 2 StR 219/11

    Doppelselbstmord (Garantenstellung; Suizid; Totschlag); Rücktritt vom Versuch

    § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276 f.).
  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22

    Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer

    Denn das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit erfordert ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18 Rn. 10; Urteile vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 17 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 11; je mwN).
  • KG, 25.06.2012 - 161 Ss 68/12

    Rücktritt vom beendeten Versuch

    Nach ganz herrschender Meinung setzt das Bemühen aber nach wie vor ein auf die Erfolgsvereitelung gerichtetes Tätigwerden voraus, das den Rücktrittswillen nach außen hin eindeutig als Rettungsversuch erkennen lässt (vgl. BGHSt 31, 46; NJW 1973, 632; BGHSt 33, 295; NStZ 2008, 329; NStZ 2008, 508; NStZ-RR 2010, 276; Eser in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 24 Rdn. 71; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rdn. 36; Lilie/Albrecht aaO § 24 Rdn. 334 m.w.N.).
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