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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10   

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https://dejure.org/2010,9161
OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10 (https://dejure.org/2010,9161)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.08.2010 - I Ws 128/10 (https://dejure.org/2010,9161)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. August 2010 - I Ws 128/10 (https://dejure.org/2010,9161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwendung der "Vollstreckungslösung" im Verfahren der Umwandlung einer ausländischen Sanktion

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 33a StPO, § 49 Abs 1 Nr 2 IRG, § 54 Abs 1 S 1 IRG, § 51 Abs 4 S 2 StGB, Art 11 Abs 1 S 2 Buchst c berstbkREO
    Anwendung der "Vollstreckungslösung" im Verfahren der Umwandlung einer ausländischen Sanktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kompensierung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Urteilsstaat bei Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland im Wege der Rechtshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensierung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Urteilsstaat bei Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland im Wege der Rechtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 340
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09

    Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Die Regelungen der MRK sind nicht dahin zu verstehen, dass sie ein quasi einheitliches Verfahrensrecht der Vertragsstaaten im Einzelnen mit einer unbeschränkten Zurechnung unabhängig von den nationalen Verfahrensrechtsordnungen schaffen (so auch - wenngleich in anderem prozessualen Zusammenhang - BGH NStZ 2010, 410).
  • OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06

    Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des OLG Hamm vom 10.7.2006 - 2 Ws 164/06 -, der sich im Leitsatz erkennbar nur auf einen abweichenden Maßstab im Anwendungsbereich des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB bezieht, wobei dessen Ausschluss im Verfahren nach § 54 IRG allerdings erneut bestätigt wird.
  • EGMR, 15.06.1999 - 18360/91

    ANDREOU v. TURKEY

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Eine entsprechende Individualbeschwerde des Verurteilten gegen die Bundesrepublik Deutschland wäre gemäß Art. 35 Abs. 3 MRK für unzulässig zu erklären, weil die gerügte Handlung oder Unterlassung ihr nicht zuzurechnen ist (EGMR Entscheidungen v. 15.6. 1999, Nr. 18360/91; EKMR Entscheidung v. 14.4.1998, Nr. 20652/92; vgl. Grabenwerter EMRK, 3. Aufl., § 13 Rn 42 mwN).
  • OLG Hamm, 06.05.1999 - 2 Ws 140/99

    Anrechnungsmaßstab für erlittene Haft in Österreich, österreichische

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Die dafür vom Beistand wohl in den Blick genommene Vorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB ist im vorliegenden Verfahren unanwendbar (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 384 m.w.N.; OLG Nürnberg OLGSt IRG § 55 Nr. 2).
  • EKMR, 14.04.1998 - 20652/92

    DJAVIT AN v. TURKEY

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Eine entsprechende Individualbeschwerde des Verurteilten gegen die Bundesrepublik Deutschland wäre gemäß Art. 35 Abs. 3 MRK für unzulässig zu erklären, weil die gerügte Handlung oder Unterlassung ihr nicht zuzurechnen ist (EGMR Entscheidungen v. 15.6. 1999, Nr. 18360/91; EKMR Entscheidung v. 14.4.1998, Nr. 20652/92; vgl. Grabenwerter EMRK, 3. Aufl., § 13 Rn 42 mwN).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn ihm ein schwerwiegender Verfahrensfehler unterlaufen wäre (OLG Stuttgart Justiz 96, 147) oder wenn der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung zu seinem Nachteil behauptet und durch die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die Einlegung der Verfassungsbeschwerde ersparen würde (BVerfGE 63, 77 = NJW 83, 1900; OLG Düsseldorf MDR 80, 335; 82, 518; OLG Karlsruhe Justiz 02, 24).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Selbst unterstellt, in dem in Polen gegen den Beschwerdeführer geführten Ermittlungs- und Strafverfahren wäre es zu Verfahrensverzögerungen von solchem Ausmaß gekommen, dass, wäre dies von deutschen Gerichten und Behörden zu verantworten, eine Kompensation nach der dafür vom Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs entwickelten Vollstreckungslösung (GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) zu erfolgen hätte, stünde dem hier nicht nur die Rechtskraft des polnischen Strafurteils und die Regelung des Art. 10 Abs. 1 ÜberstÜbk, sondern auch der Umstand entgegen, dass der beklagte Konventionsverstoß der deutschen Justiz nicht zuzurechnen ist und es deshalb auch nicht deren Sache ist, für einen Ausgleich zu sorgen.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1982 - 2 Ws 48/82
    Auszug aus OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
    Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn ihm ein schwerwiegender Verfahrensfehler unterlaufen wäre (OLG Stuttgart Justiz 96, 147) oder wenn der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung zu seinem Nachteil behauptet und durch die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die Einlegung der Verfassungsbeschwerde ersparen würde (BVerfGE 63, 77 = NJW 83, 1900; OLG Düsseldorf MDR 80, 335; 82, 518; OLG Karlsruhe Justiz 02, 24).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Dies spricht dagegen, dass ein (etwa) konventionswidriger Verfahrensgang in einem Mitgliedsstaat der MRK einem anderen Mitgliedsstaat, der hierauf keinen Einfluss nehmen konnte, gleichwohl zuzurechnen und von ihm zu kompensieren ist, wenn seine Ermittlungsbehörden das Ermittlungsverfahren erst nach Eintritt der Verzögerung übernommen haben (so in vergleichbarem Sinne, wenn auch anderen prozessualen Zusammenhängen, BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 77 f. (mögliche Verletzung des Konfrontationsrechts durch einen anderen Staat im Rahmen von Rechtshilfe) und OLG Rostock, NStZ-RR 2010, 340 (mögliche konventionswidrige Verfahrensverzögerung durch einen anderen Staat bei einer hier zur Vollstreckung übernommenen Verurteilung) jew. mwN).
  • OLG Hamm, 04.04.2013 - 2 Ws 65/13

    BGH-Vorlage; Anrechnung von im Ausland erlittener Untersuchungshaft im Rahmen

    Denn nach ganz herrschender Auffassung, die der Senat teilt, ist § 54 Abs. 4 Satz 1 IRG im Wege des Umkehrschlusses so zu verstehen, dass die Frage, ob und in welchem Umfang erlittene Untersuchungshaft angerechnet wird, in die alleinige Zuständigkeit des Urteilsstaates fällt ( OLG Saarbrücken v. 16.06.2008, 1 Ws 46/08, juris, Rn. 48; Schomburg/Hackner , a.a.O., § 54 IRG, Rn. 14; Grotz , in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, Loseblatt, Stand: Dezember 2012, § 54 IRG, Rn. 18; a.A.: OLG Rostock v. 02.08.2010, I Ws 128/10, juris, Rn. 13).

    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Stuttgart , (Beschluss v. 11.07.2005, 3 Ws 1/05, juris, Rn. 9), Nürnberg (Beschluss v. 18.11.2009, 1 Ws 306/09, juris, Rn. 21), Rostock (Beschluss v. 02.08.2010, I Ws 128/10, juris, Rn. 13) und Celle (Beschluss vom 07.04.2011, 1 Ausl 17/11, juris, Rn. 6) in gleicher Konstellation im Rahmen ihrer Entscheidungen nach §§ 54, 55 IRG jeweils unter Verweis auf Art. 11 Abs. 1 Satz 2 lit. c ÜberstÜbk und ohne Rücksicht auf ausländische Maßgaben die Anrechnung der gesamten im Ausland erlittenen Untersuchungshaft angeordnet.

  • BGH, 13.01.2014 - 4 ARs 9/13

    Vorlageverfahren (Zulässigkeit einer gestuften Anfrage); Vollstreckung eines

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11. Juli 2005 - 3 Ws 1/05, des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. November 2009 - 1 Ws 306/09, des Oberlandesgerichts Rostock vom 2. August 2010 - I Ws 128/10 und des Oberlandesgerichts Celle vom 7. April 2011 - 1 Ausl 17/11 gehindert.
  • OLG Stuttgart, 24.10.2016 - 1 Ws 146/16

    Vollstreckung eines ausländischen Straferkenntnisses: Festlegung eines besonderen

    Die Vorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB ist im Exequaturverfahren nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011, 1 Ausl 17/11, juris Rn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 2. August 2010, I Ws 128/10, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. November 2009, 1 Ws 306/09, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juli 2005, 3 Ws 1/05, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2003, 2 Ws 634/03, juris Rn. 5;OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 384, zitiert nach juris; Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, 2012, Rdnr. 14 zu § 54 IRG; Grotz in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., Rdnr. 18 zu § 54 IRG).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Auch nach dem IRG ist eine solche Anpassung dem Staat verwehrt, der die Vollstreckung übernimmt (OLG Rostock NStZ-RR 2010, 340 ).
  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ausl 17/11

    Nach §§ 54, 58 IRG ist auch die im Urteilsstaat vollstreckte Untersuchungshaft

    Die Pflicht zur Anrechnung der im Urteilsstaat vollzogenen Untersuchungshaft folgt aber aus Art. 11 Abs. 1 lit. c ÜberstÜbk (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 3 Ws 1/05, NStZ-RR 2005, 383; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 Ws 306/09, OLGSt IRG § 55 Nr. 2; OLG Rostock, Beschluss vom 2. August 2010 - I Ws 128/10, NStZ-RR 2010, 340; Denkschrift der Bundesregierung zu Art. 11 ÜberstÜbk [s. Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., Art. 11 ÜberstÜbk Rn. 4]).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14579
OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10 (https://dejure.org/2010,14579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.03.2010 - 1 Ws 9/10 (https://dejure.org/2010,14579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 2010 - 1 Ws 9/10 (https://dejure.org/2010,14579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 1 Abs 4, 48f, 73 Abs. 2, 78, 80, 83b Abs 2 IRG, Art 5 Nr 3 EGRaBes 584/2002, Art. 6 EUV i.V.m. Art. 49 Abs. 3 GrCharta
    Durchführung eines Exequaturverfahrens, Anwendbarkeit von zwischenstaatlichen Übereinkommen im Verhältnis zu Teil 8 des IRG, Angemessenheit der Verteidigung, Unverhältnismäßigkeit der im Ausland verhängten Strafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 11.01.2005 - 58580/00

    BLÜCHER c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Art. 6 EMRK garantiert keine "richtige" Anwendung nationalen Rechts, und ein Verstoß gegen das Fairnessgebot kann erst in Betracht kommen, wenn dieses Recht geradezu willkürlich, die Grenze jeder vernünftigen Auslegung überschreitend angewendet wird (s. nur EGMR , Urt. v. 11.01.2005 - 58580/00 "Blücher ./. Tschechien" §§ 55 f.).
  • OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07

    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Das gilt auch für eine (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung, die als echter Akt der Strafzumessung dem ersuchenden Staat obliegt (vgl. OLG Celle StV 2008, 652 [653 f.]; Grotz, in: Grützner/Pötz aaO. § 54 Rdn. 4; wohl weitergehend Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO. § 54 Rdn. 9).
  • EGMR, 18.12.2001 - 29692/96

    R.D. v. POLAND

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) wird das vor dem Hintergrund des übergreifenden Fairnessgebots und des Gebots wirksamer Verteidigung dahin konkretisiert, dass Pflichtverteidigung menschenrechtlich geboten sein kann, wenn die Natur der Vorwürfe die Notwendigkeit mit sich bringt, geeignete Argumente über rechtlich komplexe Fragen zu entwickeln, und/oder wenn das Verfahren derart komplex ist, dass anwaltlicher Beistand geboten erscheint; zu berücksichtigen sind auch die Schwere des Vorwurfs und die drohende Rechtsfolge (s. nur EGMR , Urt. v. 18.12.2001 - 29692/96 and 34612/97 "R. D. ./. Polen" §§ 48 f.; Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention , 2. Aufl. 2006, Art. 6 Rdn. 91 c).
  • BGH, 09.03.1978 - 4 ARs 4/78

    Ermittlungsverfahren gegen einen indischen Staatsangehörigen - Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Hiernach ist dieses Gericht zuständige Stelle i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 1 IRG , unabhängig davon, wie dieser Begriff im Einzelnen auszulegen und inwieweit eine Prüfungszuständigkeit bzw. -pflicht deutscher Gerichte und Behörden anzuerkennen ist (s. hierzu - allgemein - Vogel, in: Grützner/Pötz, IRG , 2. Aufl. 53. Lfg. Stand November 2001, Vor § 1 Rdn. 117 ff. mit Nachw. und - je zu § 59 IRG - BGHSt 27, 383, 386 f.; Wilkitzki aaO.§ 59 Rdn. 12; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 59 Rdn. 11 ff.): Wie sich aus Art. 607j § 2 poln.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05

    Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
    Ob im Rahmen des ÜberstÜbk anderes gilt (s. für erlittene Auslieferungshaft einerseits OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383 [384] und andererseits Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO. § 54 Rdn. 14), kann offen bleiben, weil das ÜberstÜbk vorliegend keine Anwendung findet.
  • OLG Celle, 25.05.2012 - 1 Ausl 22/12

    Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe wegen Verletzung der

    Als Begrenzungen der unionsrechtlichen Pflicht zur Vollstreckungshilfe kommen nur der europäische ordre-public-Vorbehalt nach § 73 Satz 2 IRG und Art. 1 Abs. 3 RB-EUHb (vgl. Böse aaO; Hackner/Schomburg/Lagodny/Gleß, aaO, 667) sowie Art. 6 EUV i.V.m. Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2010 - 1 Ws 9/10, OLGSt IRG § 83b Nr. 2) in Betracht.
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Rechtsprechung
   KG, 08.04.2010 - 4 Ws 32/10, 1 AR 308/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14554
KG, 08.04.2010 - 4 Ws 32/10, 1 AR 308/10 (https://dejure.org/2010,14554)
KG, Entscheidung vom 08.04.2010 - 4 Ws 32/10, 1 AR 308/10 (https://dejure.org/2010,14554)
KG, Entscheidung vom 08. April 2010 - 4 Ws 32/10, 1 AR 308/10 (https://dejure.org/2010,14554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 54 Abs 1 S 3 Halbs 2 IRG, § 54 Abs 4 S 1 IRG
    Exequaturverfahren: Anrechnung einer nachträglichen Teilamnestie einer in Thailand verhängten Freiheitsstrafe auf die umgewandelte Strafe

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer nachträglichen Amnestie des überstellenden Staates auf dort verhängte Sanktionen

  • rechtsportal.de

    IRG § 54
    Anrechnung einer nachträglichen Amnestie des überstellenden Staates auf dort verhängte Sanktionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 340
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 04.09.1996 - 1 Ws 686/96
    Auszug aus KG, 08.04.2010 - 4 Ws 32/10
    Es ist nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München StV 1997, 372, 373).
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