Rechtsprechung
BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 1 lit. 1b StGB; § 15 StGB; § 27 StGB; § 261 StPO
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der Qualifikation; Gaspistole) - HRR Strafrecht
§ 403 StPO; § 253 BGB
Adhäsionsverfahren (ungenügende Begründung eines Schmerzensgeldanspruches) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole - rechtsprechung-im-internet.de
§ 357 StPO, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole - rechtsprechung-im-internet.de
§ 357 StPO, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten - Wolters Kluwer
Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Vorhalt einer ungeladenen Gaspistole
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Bemessung von Schmerzensgeldbeträgen bei einem Adhäsionsanspruch
- rewis.io
Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten
- rewis.io
Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten
- rewis.io
Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole
- rewis.io
Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Vorhalt einer ungeladenen Gaspistole - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafverteidigung-hamburg.com (Kurzinformation)
Im Zweifel für die lebensnahe Betrachtung (...nicht für den Angeklagten)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 22.10.2009 - 21 KLs 32/09
- BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 337
- NStZ-RR 2010, 344
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14
Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der …
Wenn aber ein Umstand berücksichtigt werden "kann', muss das Tatgericht in den Urteilsgründen regelmäßig auch erkennen lassen, dass es diesen Umstand in den Blick genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344). - BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); …
Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238;… vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337). - BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem …
Soweit ersichtlich erstmals der anfragende Senat hat in der Folge - ohne dass dem die Qualität einer Entscheidung im Sinne des § 132 Abs. 2 GVG zukäme - die Auffassung vertreten, es sei "regelmäßig erforderlich", auch die wirtschaftlichen Verhältnisse "der Tatbeteiligten" zu berücksichtigen (Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
- BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14 Wenn aber ein Umstand berücksichtigt werden "kann", muss das Tatgericht in den Urteilsgründen regelmäßig auch erkennen lassen, dass es diesen Umstand in den Blick genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
- BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17
Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen …
Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238;… vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337). - BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich …
Diese Begründung der Adhäsionsentscheidung hat schon deshalb keinen Bestand, weil nicht deutlich wird, ob die Kammer dabei, wie regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil der Aufhebung der Adhäsionsentscheidung gegen den Angeklagten M. keine Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
- BGH, 12.02.2020 - 2 StR 5/20
Grundsätze der Strafzumessung (Verbot der Doppelverwertung); sexueller Übergriff …
Die Strafkammer hat es versäumt, ihre Entscheidung über den Adhäsionsantrag auch nur im Ansatz zu begründen, so dass dem Senat eine Überprüfung der Entscheidung unmöglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).b) Was den Ausspruch über die Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden anbelangt, verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen in der Zuschrift des Generalbundesanwalts und auf seine dazu ergangenen Entscheidungen (Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 23. April 2019 - 2 StR 79/19 und vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, NStZ-RR 2020, 53).
- BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12
Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive …
Eine solche floskelhafte Begründung ist hier keine tragfähige Grundlage für die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, NStZ 1993, 145). - BGH, 21.01.2014 - 3 StR 388/13
Zu weitgehendes Berufsverbot bei der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von …
Mit dieser Begründung kann die Adhäsionsentscheidung schon deshalb keinen Bestand haben, weil nicht deutlich wird, ob die Kammer dabei, wie regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344). - BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14
Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen; …
Insbesondere wird mit dieser Begründung der Adhäsionsentscheidung schon nicht deutlich, ob die Kammer dabei, wie regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten berücksichtigt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344;… vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, juris Rn. 13 mwN). - BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)
- BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12
Adhäsionsverfahren
- BGH, 22.10.2019 - 2 StR 397/19
Entscheidung über den Antrag im Strafurteil (Begründung des …
- BGH, 19.06.2019 - 5 StR 249/19
Anforderungen an die Bestimmtheit des Adhäsionsantrags (Geldleistung im …
- BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15
Adhäsionsverfahren (Begründung der Adhäsionsentscheidung: Auseinandersetzung mit …
- BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15
Beihilfe zur räuberischen Erpressung (Anforderungen an Beihilfevorsatz: …
- KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18
Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen …
- KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
- BGH, 23.04.2019 - 2 StR 79/19
Antrag des Verletzten im Adhäsionsverfahren (Berechnung des Zinsanspruchs; …
- BGH, 15.01.2020 - 4 StR 431/19
Prozesszinsen (maßgeblicher Zeitpunkt); Aufhebungserstreckung
- BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17
Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel (Überbürdung)
- BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12
Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden …
- BGH, 30.03.2021 - 4 StR 433/20
Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge im strafprozessualen …
- BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15
Unzureichende Feststellungen zur Höhe eines im Adhäsionsverfahren zuerkannten …
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 244 Abs 5 S 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Beweisantrag: Ablehnung eines Antrags auf Einnahme eines Augenscheins - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Verfahrensrüge unter Bezugnahme auf einen von dritter Seite gestellten Beweisantrag; Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 5 S. 1; StPO § 344 Abs. 2
Zulässigkeit einer Verfahrensrüge unter Bezugnahme auf einen von dritter Seite gestellten Beweisantrag; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.04.2010 - 2060 Js 40231/09
- OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 344 (Ls.)
- StV 2013, 553
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 15.09.2011 - 1 Ss 307/11
Strafverfahren - fehlerhafte Behandlung eines umfangreichen Beweisantrags
Soweit es den Angeklagten G. betrifft, scheitert die Verfahrensrüge im Übrigen nicht daran, dass der abgelehnte Beweisantrag von dem Angeklagten V. gestellt worden war und sich der Angeklagte G. dem Antrag nicht ausdrücklich angeschlossen hatte; denn er kann die Behandlung des Antrages rügen, weil das Beweisbegehren auch in seinem Interesse lag (BGH NStZ 1984, 372; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; StV 1998, 523; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 344 (L)). - KG, 07.10.2019 - 121 Ss 94/19
Ablehnung Beweisantrag auf Inaugenscheinnahme des Tatorts
Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565 ;.KG NStZ 2007, 25 ; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.;… Becker in Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl., § 244 Rdnr. 347). - KG, 07.10.2019 - 3 Ss 59/19 Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565;.KG NStZ 2007, 25; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.;… Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auï‚., § 244 Rdnr. 347).
Rechtsprechung
KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 268a StPO, § 331 Abs 1 StPO
Bewährungsbeschluss: Verschlechterungsverbot bei Erteilung einer ergänzenden Auflage durch das Berufungsgericht - Wolters Kluwer
Umfang und Geltung eines Verschlechterungsverbots für erstmalig erlassene Bewährungsbeschlüsse im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren gem. § 268a der Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de
StPO § 268a; StPO § 331 Abs. 1
Geltung des Verschlechterungsverbots für Bewährungsbeschlüsse - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.04.2010 - 81 Js 2082/09
- KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 344 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …
"Nach überwiegender Ansicht scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots insoweit aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.1993 - 3 Ws 596 - 597/93, 3 Ws 597/93, zitiert nach juris, OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980 - 1 Ws 728/80, zitiert nach juris, OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.1980 - 1 Ws 51/80, NJW 1981, 470; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.1954 - Ss 395/53, NJW 1954, 611, OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.1996 - 1 Ws 8/96, zitiert nach juris, KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O. [StraFo 2010, 426], Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56b, Rn. 10, Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, § 56b Rn. 32, Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 331 Rn. 83).