Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss-OWi 17/10, 2 Ss OWi 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6805
OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss-OWi 17/10, 2 Ss OWi 17/10 (https://dejure.org/2010,6805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2010 - 2 Ss-OWi 17/10, 2 Ss OWi 17/10 (https://dejure.org/2010,6805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 2 Ss-OWi 17/10, 2 Ss OWi 17/10 (https://dejure.org/2010,6805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8a FahrpersStG, Art 6 EGV 561/2006, Art 7 EGV 561/2006, Art 8 EGV 561/2006, § 20 OWiG
    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • verkehrslexikon.de

    Tatmehrheit bei mehreren Verstößen gegen die vorgeschrieben Lenk- und Ruhezeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Regelung von Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern im nationalen und grenzüberschreitenden Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • Wolters Kluwer

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • Wolters Kluwer

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    System der Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates; Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 355
  • NZV 2011, 99
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.09.2000 - C-193/99

    Hume

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10
    Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung der Bedingungen des Wettbewerbs, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr (EuGH, Urt v. 28.09.2009 -Rs. C-193/99, NZA-RR 2001, 103).
  • OLG Koblenz, 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09

    Feststellung der Überschreitung von Lenkzeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10
    Im gleichen Maße sind Lenk- und Ruhezeiten voneinander abhängig, da bei der Berechnung der Lenkzeiten alle Zeiträume zu addieren sind, die nicht durch ausreichende Ruhezeiten im Sinne von Art. 8 VO unterbrochen worden sind (vgl. dazu OLG Koblenz Beschluss vom 02.07.2009 - Akz. 2 SsBs 2/09 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Juli 2010 - 2 Ss OWi 17/10, NStZ-RR 2010, 355, des Oberlandesgerichts Thüringen vom 19. Oktober 2010 - 1 Ss Bs 78/10, VRS 121 (2011), 53 sowie des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2012 - 3 RBs 105/12, DAR 2012, 401 und vom 30. November 2010 (5 RBs 188/10, veröffentlicht bei juris, und 5 RBs 158/10, DAR 2011, 412) gehindert.
  • OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss OWi 276/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und

    25 An der vorgenannten Rechtsprechung hält der Senat nach erneuter Überprüfung indes seit seinem Beschluss vom 13. Juni 2010 (Az. 2 Ss-OWi 17/10) nicht mehr fest.

    Er vertritt nunmehr die Auffassung, dass bei der Betrachtung des Aufzeichnungszeitraums von 28 Tagen zunächst unter Beachtung des Verbots der Doppelbestrafung alle Doppelwochenverstöße zu ermitteln sind, wobei in dem genannten Tatzeitraum maximal zwei - nämlich sich in der Tatzeit nicht überschneidende - Doppelwochenverstöße denkbar sind, die zueinander in Tatmehrheit stehen; ist es innerhalb der Doppelwochenverstöße zusätzlich zu Wochenverstößen und/oder Tagesverstößen gekommen, stehen diese zu dem jeweiligen Doppelwochenverstoß in Tateinheit (vgl. Senat, Beschl. v. 13. Juni 2010 - 2 Ss-OWi 17/10).

  • OLG Hamm, 16.04.2012 - 3 RBs 105/12

    Vorsätzliche Begehung von Verstößen gegen die Lenkzeiten und Ruhezeiten im

    Frankfurt NStZ-RR 2010, 355 Göhler-Seitz, OWiG, 15. Auflage, § 79, Rdnr. 3).

    Frankfurt, NStZ-RR 2010, 355; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2011.

  • OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12

    Tat bei Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr

    Vielmehr sind auch dann, wenn es um Verstöße gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr geht, die herkömmlichen Grundsätze heranzuziehen, vgl. entgegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 2 Ss Owi 17/10.(Rn.19).

    Allerdings wird in jüngerer Zeit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung angenommen, dass Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitenregelungen der VO (EG) Nr. 561/2006, die ein Kraftfahrer innerhalb eines bestimmten Tatzeitraumes begeht, immer Einzelakte einer Tat im Sinne des § 264 StPO seien (OLG Frankfurt v. 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10 - juris - NStZ-RR 2010, 355; siehe auch OLG Hamm v. 16.04.2012 - 3 RBs 105/12 - juris; Thür.

  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Vorlage an den BGH; mehrere rechtlich

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte gehindert, die ohne nähere Begründung davon ausgehen, dass Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitenregelungen der VO (EG) Nr. 561/2006, die ein Kraftfahrer innerhalb eines bestimmten (Kontroll-)Zeitraumes begeht, immer Einzelakte einer Tat im Sinne des § 264 StPO seien (OLG Frankfurt v. 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10 - juris - NStZ-RR 2010, 355; OLG Hamm v. 16.04.2012 - 3 RBs 105/12 - juris; Thür. OLG v. 19.10.2010 - 1 Ss Bs 78/10 - juris - VRS 121, 53).
  • OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11

    Fahrpersonal: Konkurrenzen bei mehreren Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten

    Lediglich innerhalb der Doppelwochenverstöße zusätzlich begangene Wochenverstöße und/oder Tagesverstöße, stehen mit dem jeweiligen Doppelwochenverstoß in Tateinheit (OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355; NStZ-RR 2010, 357).

    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass - vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit des Betroffenen - keine Bedenken bestehen, die Höhe beider Bußgelder an das Regelbußgeld für den jeweiligen Doppelwochenverstoß nach dem Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht anzulehnen und für die tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen maßvoll zu erhöhen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355 ).

  • OLG Hamm, 30.11.2010 - 5 RBs 158/10

    Ahndungszeitraum bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

    Die Verstöße sind als eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO anzusehen, so dass die in der Summe verhängten Bußgelder mit 1.233,00 Euro die Rechtsbeschwerdegrenze gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG überschreiten (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 355 ff.).
  • OLG Jena, 19.10.2010 - 1 SsBs 78/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei mehreren Verstößen gegen die Lenk- und

    Zur Frage der Konkurrenzen der in § 8a Fahrpersonalgesetz i.V.m. Artikel 6 (Lenkzeiten) und Artikel 7 (Ruhezeiten) der Verordnung EG Nr. 561/2006 genannten Tatbestände unter Berücksichtigung des Verbots der Doppelbestrafung (Artikel 103 Abs. 3 GG) hat das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 13.07.2010, 2 Ss Owi 17/10, bei juris, folgende grundsätzliche Aussagen getroffen.
  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Anhaltspunkte dafür, dass daneben Wochen- oder Doppelwochenverstöße vorliegen könnten, die die tagweisen Verstöße tateinheitlich verbänden (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355 ), ergeben sich aus den Urteilsgründen nicht.
  • OLG Hamm, 30.11.2010 - 5 RBs 188/10

    Begründung eines bedingten Vorsatzes durch den Fahrer bei Nichteinhaltung der

    Die Verstöße sind als eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO anzusehen, so dass die in der Summe verhängten Bußgelder mit 1.344,00 Euro die Rechtsbe-schwerdegrenze gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG überschreiten (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 355 ff.).
  • OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Lenkzeitverstoß

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.2010 - III-2 Ws 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6539
OLG Hamm, 15.04.2010 - III-2 Ws 59/10 (https://dejure.org/2010,6539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2010 - III-2 Ws 59/10 (https://dejure.org/2010,6539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2010 - III-2 Ws 59/10 (https://dejure.org/2010,6539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung bezüglich Alkohol und/oder Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung bezüglich Alkohol und/oder Betäubungsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 61 StVK 65/10
  • OLG Hamm, 15.04.2010 - III-2 Ws 59/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 355 (Ls.)
  • NZV 2010, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    - 2 Ws 475/02, VRS 104, 372 -, vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - und vom.

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).

  • OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 392/07

    Weisungen zur Führungsaufsicht - Verbot alkoholischer Getränke und anderer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Es reicht vielmehr aus, dass der Substanzmittelmissbrauch ein mittelbarer Beitrag zur erneuten Straffälligkeit sein kann (OLG Köln, NStZ-RR 2008, 190; Peglau, NJW 2007, 1558 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1987 - 1 Ws 9/87
    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • KG, 04.01.1993 - 5 Ws 409/92
    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Dresden, 12.03.2008 - 2 Ws 125/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - je m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 Ws 125/08 -).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94
    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 3 Ws 485/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Derartige über den Katalog des § 68 b Abs. 1 StGB hinausgehende Weisungen müssen dem Bestimmtheitsgebot (§ 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB) entsprechen und das verbotene oder verlangte Verhalten genau bezeichnen (OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09 -).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).
  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

    Die gerichtliche Anordnung des Wegfalls der Führungsaufsicht trägt Ausnahmecharakter und unterliegt in Bezug auf das Erfordernis einer positiven Prognose strengeren Anforderungen als die Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Hamm NZV 2010, 635).
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