Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09   

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https://dejure.org/2009,9208
BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09 (https://dejure.org/2009,9208)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 3 StR 440/09 (https://dejure.org/2009,9208)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 440/09 (https://dejure.org/2009,9208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts durch eine Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154a Abs. 2
    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts durch eine Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 108 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09
    Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts in allen Fällen den Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften von der Strafverfolgung ausgenommen (§ 154a Abs. 2 StPO), weil allein die Bezeichnung "Pornofilm" in den Urteilsgründen keine hinreichende Feststellung dafür ist, dass die Filme sexualbezogenes Geschehen in pornografischer Form darstellten (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rdn. 30).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09   

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https://dejure.org/2009,2339
BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09 (https://dejure.org/2009,2339)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 StR 426/09 (https://dejure.org/2009,2339)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 StR 426/09 (https://dejure.org/2009,2339)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 174c Abs. 2 StGB; § 179 StGB; § 1 Abs. 1 Satz 4 PsychThG; § 1 Abs. 3 PsychThG; § 46 StGB
    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (Begriff des Psychotherapeuten; Auslegung nach dem Bestimmtheitsgebot); Missbrauch einer Widerstandsunfähigen; Strafzumessung

  • lexetius.com

    StGB § 174c Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" als Voraussetzung einer Tätereigenschaft nach § 174c Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e. sexuellen Missbrauchs durch einen Heilpraktiker; Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "psychotherapeutischen Behandlung" als eine Behandlung ...

  • Judicialis

    StGB § 174c Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 174c Abs. 2
    Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" als Voraussetzung einer Tätereigenschaft nach § 174c Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.e. sexuellen Missbrauchs durch einen Heilpraktiker; Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "psychotherapeutischen Behandlung" als eine Behandlung ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 174c Abs. 2
    Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" als Voraussetzung einer Tätereigenschaft nach § 174c Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.e. sexuellen Missbrauchs durch einen Heilpraktiker; Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "psychotherapeutischen Behandlung" als eine Behandlung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexueller Mißbrauch durch Psychotherapeuten

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    § 174c StGB
    Zum Begriff des Psychotherapeuten im Sinne des § 174c Abs. 2 StGB

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler am BGH - Kann schon mal passieren (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 26.10.2018)

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 169
  • NJW 2010, 453
  • NStZ 2010, 212
  • NStZ 2010, 694 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 361
  • NStZ-RR 2010, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 21.07.1997 - BT-Drs 13/8267
    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09
    Denn bei dem Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - § 174 c StGB - vom 21. Juli 1997 (BTDrucks. 13/8267), in dem § 174c Abs. 2 StGB bereits mit dem am 1. April 1998 in Kraft getretenen Wortlaut enthalten war, konnte der Gesetzgeber das durch den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. vom 24. Juni 1997 (BTDrucks. 13/8035) initierte Gesetzgebungsverfahren betreffend das Psychotherapeutengesetz einschließlich der dort vorgesehenen Regelungen voraussetzen.

    Hierzu werden insbesondere sexuell motivierte Berührungen eines Heilpraktikers im Brust- und Genitalbereich seiner Patientinnen gezählt (BTDrucks. 13/8267 S. 5 f.).

    Dementsprechend ist bei der näheren Erläuterung des Sinns der gesonderten Regelung des § 174c Abs. 2 StGB allein von der "Konsultation eines Psychotherapeuten" die Rede (BTDrucks. 13/8267 S. 7).

  • Drs-Bund, 24.08.1995 - BT-Drs 13/2203
    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09
    Die dort vom Bundesrat vorgeschlagene - nicht Gesetz gewordene - Fassung des § 174c StGB verzichtete zwar ausdrücklich darauf, den Täterkreis durch Berufsbezeichnungen zu definieren, "weil die Vorschrift dadurch notwendigerweise lückenhaft bliebe" und sie stattdessen auch "Scharlatane" erfassen solle (BTDrucks. 13/2203 S. 4).

    Insofern hatte aber die Bundesregierung bereits in ihrer Stellungnahme eingewandt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte eine engere Fassung des Tatbestands geprüft werden (BTDrucks. 13/2203 S. 6).

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09
    Denn das - zu den Merkmalen alkoholbedingter Widerstandsunfähigkeit zudem durch einen Rechtsmediziner und Psychiater sachverständig beratene - Landgericht hat seine insofern gewonnene Überzeugung einerseits vor allem auf zahlreiche, zutreffend herangezogene psychodiagnostische Beurteilungskriterien (vgl. BGHSt 43, 66) gestützt.
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09
    Da die Blutalkoholkonzentration aber im Zusammenhang mit der möglichen Widerstandsunfähigkeit M. S. s festgestellt werden sollte, hätte das Landgericht - vergleichbar den Fällen eines sog. Nachtrunks (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10; s. auch BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 3) - zugunsten des Angeklagten ein Resorptionsdefizit von 30 % in seine Rechnung einstellen müssen.
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09
    Dem Bestimmtheitsgebot ist daher auch bei der Auslegung eines Straftatbestandes zu entsprechen (BGHSt 50, 105, 114 f.).
  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 562/92

    Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vollrauschs - Schuldspruchreife bei

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09
    Da die Blutalkoholkonzentration aber im Zusammenhang mit der möglichen Widerstandsunfähigkeit M. S. s festgestellt werden sollte, hätte das Landgericht - vergleichbar den Fällen eines sog. Nachtrunks (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10; s. auch BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 3) - zugunsten des Angeklagten ein Resorptionsdefizit von 30 % in seine Rechnung einstellen müssen.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob der Begriff "Krankheit" über die Untersuchungen zur Erstellung einer (Erst-)Diagnose hinaus (vgl. BT-Drucks. 13/8267 Anlage 3) auch solche Fälle erfasst, in denen eine Person lediglich aufgrund eines eingebildeten Zustandes professionelle Hilfe aufsucht (so SSW-StGB/Wolters § 174c Rn. 3; Renzikowski, NStZ 2010, 694, 695; derselbe in MünchKomm StGB, § 174c Rn. 13 jeweils mwN; für nicht-körperliche Erkrankungen auch NK-StGB-Frommel, 3. Aufl., § 174c Rn. 9; aA Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 174c Rn. 2; ersichtlich auch Hörnle in LK, 12. Aufl., § 174c Rn. 5 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

    Einer Verurteilung nach dieser Vorschrift stünde zudem die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entgegen, wonach Täter insofern nur sein kann, wer zum Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" berechtigt ist (Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 426/09, BGHSt 54, 169, 171 mit ablehnender Anmerkung Renzikowski, NStZ 2010, 694, 695).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Zustimmung des Patienten schon deshalb unbeachtlich ist, weil § 174c StGB auch zur Einhaltung von Berufspflichten anhalten soll, also das Interesse der Allgemeinheit an einer sachgerechten Behandlung sowie das Vertrauen in die Lauterkeit einer Berufsgruppe schützt, und schon deshalb für den Einzelnen nicht disponibel ist (vgl. Frommel aaO § 174c Rn. 10; Zauner aaO S. 37, 112, 140; zu diesem Schutzzweck auch OLG Karlsruhe aaO; Perron/Eisele aaO § 174c Rn. 1; Laubenthal aaO Rn. 269; aA Renzikowski, NStZ 2010, 694, 695; Bungart aaO S. 216).

  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Mithin kommt es hier nicht darauf an, dass dem Angeklagten die Approbation bereits vor der Tat entzogen worden war (ggf. enger für § 174c Abs. 2 StGB BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 426/09, BGHSt 54, 169 Rn. 8 ff.; kritisch dazu Gutmann/Tibone/Schleu/Thorwart, MedR 37 (2019), 18, 20).
  • BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16

    Anhörungsrüge (Auslegung nach Wortlaut und Normzweck; analoge Anwendung auf

    Dies gilt auch für die ergänzenden Ausführungen im Schriftsatz vom 23. Mai 2016 zu der zunächst nur allgemein erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts, die sich u.a. bereits eingehend mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 426/09, BGHSt 54, 169 ff.) befassen, die der Verurteilte nunmehr zur Begründung der behaupteten Divergenz heranzieht.
  • VG Berlin, 27.01.2023 - 90 K 5.21

    Berufspflichtverletzung durch einen Arzt: Aufnahme einer sexuellen Beziehung zu

    Hingegen kann der Tatbestand des § 174c Abs. 2 StGB nur dann erfüllt sein, wenn die "psychotherapeutische Behandlung" von einer Person durchgeführt wird, die berechtigt ist, die Bezeichnung "Psychotherapeut" zu führen (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 426/09 - NStZ 2010, 212 Rn. 11, beck-online).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10   

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https://dejure.org/2010,8803
BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10 (https://dejure.org/2010,8803)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2010 - 3 StR 177/10 (https://dejure.org/2010,8803)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10 (https://dejure.org/2010,8803)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 3 Nr. 3 StGB aF; § 184 StGB
    Sexueller Missbrauch durch Vorzeigen pornografischer Darstellungen (vergröbernde Darstellung sexualbezogenen Geschehens ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 Abs 4 Nr 4 StGB vom 31.10.2008, § 176 Abs 3 Nr 3 StGB vom 13.11.1998
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Einwirken auf ein Kind durch pornographische Abbildungen

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Minderjährigen durch Vorzeigen pornographischer Bilder gegen ihren Willen

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Einwirken auf ein Kind durch pornographische Abbildungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Einwirken auf ein Kind durch pornographische Abbildungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 3
    Sexueller Missbrauch von Minderjährigen durch Vorzeigen pornographischer Bilder gegen ihren Willen

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Einwirken auf ein Kind durch pornographische Abbildungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bitte "Butter bei die Fische”, oder: Du musst mir schon sagen, warum die Aufnahme pornografisch ist? - pornografische Aufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 455
  • NStZ-RR 2010, 362
  • NStZ-RR 2010, 366
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 143/79

    Vornahme sexueller Handlungen an Kindern durch Telefonanrufe mit pornografischem

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10
    Zudem verlangt ein Einwirken eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (vgl. BGHSt 29, 29, 30 f.; BGH NStZ 1991, 485; NJW 1976, 1984); auch hierauf kann ohne nähere Feststellungen zum Inhalt der Aufnahmen nicht geschlossen werden.
  • BGH, 12.07.1991 - 2 StR 657/90

    Strafbarkeit des entsprechenden Einredens auf ein Kind um die sexuelle Erregung

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10
    Zudem verlangt ein Einwirken eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (vgl. BGHSt 29, 29, 30 f.; BGH NStZ 1991, 485; NJW 1976, 1984); auch hierauf kann ohne nähere Feststellungen zum Inhalt der Aufnahmen nicht geschlossen werden.
  • BGH, 15.06.1976 - 4 StR 174/76

    Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbreitung

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10
    Zudem verlangt ein Einwirken eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (vgl. BGHSt 29, 29, 30 f.; BGH NStZ 1991, 485; NJW 1976, 1984); auch hierauf kann ohne nähere Feststellungen zum Inhalt der Aufnahmen nicht geschlossen werden.
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Die vorherrschende Meinung verweist zur Auslegung des Begriffs "pornographisch" auf die anhand der §§ 184, 184a StGB entwickelten Maßstäbe (Hörnle in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 184b Rn. 14 mwN; Hilgendorf in SSW-StGB, 2. Aufl., § 184b Rn. 3; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 184b Rn. 3); erforderlich ist danach eine vergröbernde Darstellung sexuellen Verhaltens, die den Menschen unter weitgehender Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge zum bloßen - auswechselbaren - Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht (zu § 184 Abs. 1 StGB vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 477/89, BGHSt 37, 55, 59 f.; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Pornographisch sind Darstellungen, die sexualbezogenes Geschehen vergröbernd und ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen zeigen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, NStZ-RR 2015, 74).

    Zwar belegt die pauschale Bezeichnung des Videos als "Pornofilm" dieses Tatbestandsmerkmal für sich gesehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 30; vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, aaO; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, aaO).

    Die Tathandlung des Einwirkens im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB setzt eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art voraus (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, NJW 1976, 1984; vom 20. Juni 1979 - 3 StR 143/79, BGHSt 29, 29, 30 f.; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, aaO; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, aaO; Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, BGHR StGB § 176 Abs. 4 Nr. 4 Einwirken 1 Rn. 6).

  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    "Einwirken' bedeutet dabei eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 1991 - 2 StR 657/90, aaO; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455; Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, BGHR StGB § 176 Abs. 4 Nr. 4 Einwirken 1).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

    In den Fällen III. 8. und 14. der Urteilsgründe ergeben die Feststellungen nicht, dass der Angeklagte über das bloße Versenden von Bildern pornographischen Inhalts hinaus auch auf die Kinder, die Empfänger seiner Chatnachrichten waren, im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB einwirkte, was eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art erfordert (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 285/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beruhen mehrerer Tatvorwürfe auf den

    Die - wie in Fall 2 der Urteilsgründe - pauschale Bezeichnung des Videos als "Pornofilm" belegt dieses Tatbestandsmerkmal für sich gesehen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, NStZ-RR 2015, 74; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 190/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der pornographischen Darstellung;

    Einwirken bedeutet eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, juris Rn. 4 mwN), die beim bloßen Vorzeigen eines pornographischen Bildes in aller Regel nicht vorliegt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 509/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf das Kind durch Zeigen

    Pornographisch sind Darstellungen, die sexualbezogenes Geschehen vergröbernd und ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen zeigen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 344/11

    Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen (Pornographiebegriff)

    Alleine die verallgemeinernde Beschreibung in den Urteilsgründen als "Pornofilme, in denen heterosexuelle Kontakte dargestellt wurden", ist keine hinreichende Feststellung für ein sexualbezogenes Verhalten in diesem Sinne (vgl. BGH 3 StR 177/10 vom 22. Juni 2010 und 4 StR 193/11 vom 15. Juni 2011).
  • VG Berlin, 18.09.2014 - 80 K 2.14

    Disziplinarische Bewertung des Besitzes von 4 kinderpornografischen Bilddateien

    Wegen der großen Bandbreite erotischer bzw. pornografischer Schriften kann der Nachweis ohne nähere Feststellungen zum - unbekannten - Inhalt der Aufnahmen jedoch nicht geführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10 - juris Rn. 4).
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 60/19

    Einwirken auf Kinder durch Vorführen pornographischer Filme

    Den Urteilsgründen ist auch zu entnehmen, dass der Angeklagte durch Vorführen pornographischer Filme im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB auf die Kinder eingewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, NStZ-RR 2015, 74; BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, NStZ 2011, 455, und vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140).
  • BGH, 15.06.2011 - 4 StR 193/11

    Sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von

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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2429
BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 21e GVG; § 233 StGB
    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss; ausschließliche Übertragung bereits anhängiger Verfahren; hohe Begründungsanforderungen; eingehende Darlegung der Überlastung; Beschleunigungsgebot); Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222b StPO, § 338 Nr 1 StPO, § 21e Abs 3 GVG, § 233 StGB, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • institut-fuer-menschenrechte.de PDF
  • rechtsportal.de

    Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 157
  • NStZ-RR 2010, 366
  • NStZ-RR 2013, 198
  • StV 2010, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    In Anbetracht des Ausnahmecharakters solcher Fälle und des Gewichts des Grundsatzes des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist dann eine detaillierte Dokumentation der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, nötig (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 17; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 18).

    Mängel in der Begründung des Beschlusses kann das Präsidium bis zur Entscheidung über einen nach § 222b StPO erhobenen Besetzungseinwand durch einen ergänzenden, die Gründe für die Umverteilung dokumentierenden Beschluss ausräumen (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 20; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 22).

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    In Anbetracht des Ausnahmecharakters solcher Fälle und des Gewichts des Grundsatzes des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist dann eine detaillierte Dokumentation der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, nötig (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 17; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 18).

    Mängel in der Begründung des Beschlusses kann das Präsidium bis zur Entscheidung über einen nach § 222b StPO erhobenen Besetzungseinwand durch einen ergänzenden, die Gründe für die Umverteilung dokumentierenden Beschluss ausräumen (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 20; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 22).

  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Die Zuweisung bereits anhängiger Verfahren ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Neuregelung generell gilt, also auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger gleichartiger Fälle erfasst (vgl. BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Nur in Ausnahmefällen, wenn allein so dem Beschleunigungsgebot Rechnung getragen werden kann, ist eine beschränkte Zuweisung allein bereits eingegangener Verfahren zulässig (vgl. BVerfG NJW 2009, 1734 f.).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Ist das Merkmal des Ausnutzens erfüllt, genügt jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch das Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH NStZ-RR 2005, 234; Schroeder aaO; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 233 Rdn. 12; § 232 Rdn. 18; Fischer, StGB 57. Aufl. § 232 Rdn. 12; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 232 Rdn. 2; enger Renzikowski aaO § 233 Rdn. 18; § 232 Rdn. 24 f.).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Die Zuweisung bereits anhängiger Verfahren ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Neuregelung generell gilt, also auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger gleichartiger Fälle erfasst (vgl. BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 13. Januar 2010 (Az: 3 StR 507/09) legt der Bundesgerichtshof das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" im Sinne der §§ 232, 233 StGB restriktiv aus, dass nämlich eine Beeinflussung des Willens, der Prostitution nachzugehen oder diesen Beruf aufzugeben, stattfindet.
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Als Tathandlung setzt das "dazu Bringen' des § 232 StGB aF in Abgrenzung zum "Einwirken' des § 180b StGB aF weder eine Einflussnahme von gesteigerter Intensität voraus noch in Abgrenzung zum "dazu Bestimmen' des § 181 StGB aF eine Willensbeeinflussung im Wege der Kommunikation; es genügt vielmehr - sofern wie hier das Merkmal des Ausnutzens erfüllt ist - jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09, NStZ 2011, 157; Senat, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 StR 524/04, NStZ-RR 2005, 234).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2716
BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09 (https://dejure.org/2010,2716)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2010 - 5 StR 328/09 (https://dejure.org/2010,2716)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 5 StR 328/09 (https://dejure.org/2010,2716)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 181a Abs 1 Nr 2 StGB
    Zuhälterei: "Bestimmen" bei freiwilliger Ausübung der Straßenprostitution

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    "Bestimmen" von Umständen einer Prostitutionsausübung i.S.v. § 181a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei freiwilliger Unterwerfung der Prostituierten unter Regeln der Organisatoren einer Straßenprostitution; Faktischen Arbeitszwang begründende Zahlungspflichten und ...

  • rewis.io

    Zuhälterei: "Bestimmen" bei freiwilliger Ausübung der Straßenprostitution

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuhälterei: "Bestimmen" bei freiwilliger Ausübung der Straßenprostitution

  • rechtsportal.de

    StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2
    "Bestimmen" von Umständen einer Prostitutionsausübung i.S.v. § 181a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei freiwilliger Unterwerfung der Prostituierten unter Regeln der Organisatoren einer Straßenprostitution; Faktischen Arbeitszwang begründende Zahlungspflichten und ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2
    "Bestimmen" von Umständen einer Prostitutionsausübung i.S.v. § 181a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei freiwilliger Unterwerfung der Prostituierten unter Regeln der Organisatoren einer Straßenprostitution; Faktischen Arbeitszwang begründende Zahlungspflichten und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuhälterring drangsaliert Prostituierte - Das ist strafbar, auch wenn die Frauen "freiwillig auf der Straße arbeiten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1615
  • NStZ 2010, 274
  • NStZ-RR 2010, 366
  • NJ 2010, 258
  • StV 2010, 357
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Auszug aus BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09
    Dies gilt auch bei der im Lichte des Prostitutionsgesetzes gebotenen einschränkenden Auslegung des Tatbestandes (vgl. hierzu BGHSt 48, 314).

    b) Das von den Haupttätern errichtete und den Prostituierten auferlegte "Regelwerk" enthielt demgegenüber jedoch mehrere wesentliche Bestimmungen, die im Rahmen eines "legalen" Arbeitsverhältnisses oder auch bei selbständiger Berufsausübung nicht wirksam zu vereinbaren gewesen wären und denen in ihrer Gesamtheit (vgl. BGHSt 48, 314, 317; BGH NStZ 1986, 358) eine Eignung zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Prostituierten ohne Weiteres innewohnte.

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09
    Der Strafausspruch hat - auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 34, 345, 349) - keinen Bestand.
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09
    b) Das von den Haupttätern errichtete und den Prostituierten auferlegte "Regelwerk" enthielt demgegenüber jedoch mehrere wesentliche Bestimmungen, die im Rahmen eines "legalen" Arbeitsverhältnisses oder auch bei selbständiger Berufsausübung nicht wirksam zu vereinbaren gewesen wären und denen in ihrer Gesamtheit (vgl. BGHSt 48, 314, 317; BGH NStZ 1986, 358) eine Eignung zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Prostituierten ohne Weiteres innewohnte.
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15

    Zuhälterei (Tatbestandsvoraussetzungen: Überwachen der Prostitutionsausübung,

    Kontrollmaßnahmen, wie sie auch einem Arbeitgeber möglich sind, müssen von dirigierenden Handlungen im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB abgegrenzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 - 5 StR 328/09, NStZ 2010, 274).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 87/19

    Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene

    Eine mittäterschaftlich begangene Zuhälterei kann vorliegen, wenn mehrere Täter arbeitsteilig ein "Regime' errichten, mit dem sie auf eine oder mehrere Prostituierte einen Einfluss im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB ausüben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 - 5 StR 328/09, NStZ 2010, 274 Rn. 13) oder diese gemäß § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB ausbeuten.
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18

    Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    (1) Das Verlangen von "Standgeldern' stellt, was das Landgericht im Grundsatz nicht verkennt, eine Verfügung über öffentlichen Straßenraum dar, die Privatpersonen - für jedermann erkennbar - nicht zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 - 5 StR 328/09, NJW 2010, 1615, 1616).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10266
BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09 (https://dejure.org/2009,10266)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - 4 StR 384/09 (https://dejure.org/2009,10266)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 4 StR 384/09 (https://dejure.org/2009,10266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger i.R.e. Revision

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 180 Abs. 2; ; StGB § 232 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entfallen einer Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger i.R.e. Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 366
  • NStZ-RR 2010, 367
  • NStZ-RR 2010, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt somit dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NJW 2004, 3788).

    Angesichts des nur geringfügigen Teilerfolgs der Revision hat der Senat die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 745/97

    Definition des schweren Menschenhandels

    Auszug aus BGH, 01.10.2009 - 4 StR 384/09
    Die vom Angeklagten in den genannten Fällen jeweils verwirklichte Tatbestandsvariante des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB geht der Tatbestandsvariante des § 180 Abs. 2 StGB vor (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 299; Fischer StGB 56. Aufl. § 232 Rdn. 35).
  • BGH, 12.01.2022 - 2 StR 472/21

    Zwangsprostitution (Konkurrenzen: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger)

    a) Die vom Angeklagten in diesem Fall verwirklichte Veranlassung der minderjährigen Zeuginnen zur Prostitution in der Tatbestandsvariante des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung (§ 323a Abs. 4, § 323 Abs. 1 Satz 2 StGB) geht dem Tatbestand des § 180 Abs. 2 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 4 StR 384/09, Rn. 2 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2009 - 2 StR 446/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9861
BGH, 16.12.2009 - 2 StR 446/09 (https://dejure.org/2009,9861)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - 2 StR 446/09 (https://dejure.org/2009,9861)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 446/09 (https://dejure.org/2009,9861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 179 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 228 StGB; § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei hinsichtlich eines möglichen Tötungsvorsatzes bei dem gewaltsamen Einsatz eines sog. Analplugs; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; Einwilligung bei sexuellen Handlungen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Tötungsvorsatzes bei dem Versuch, Gegenstände mit einem Durchmesser von zwölf cm bei einer aufgrund von Betäubungsmitteln bewusstlosen Person anal und vaginal einzuführen; Möglichkeit der Einwilligung in einen sexuellen Missbrauch aufgrund der ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 389
  • NStZ-RR 2010, 366
  • NStZ-RR 2011, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99

    Einwilligung zur Körperverletzung; Sittenwidrigkeit; Gute Sitten;

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 446/09
    Im Übrigen würde eine wirksame Einwilligung voraussetzen, dass sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt wird und der Einwilligende namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen der zu erwartenden Handlungen hat (vgl. BGH NStZ 2000, 87).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 446/09
    Angesichts des Umfangs der dem Opfer hier beigebrachten Gesundheitsschädigung und des Grades der damit verbundenen weiteren Leibes- oder Lebensgefahr wäre die Körperverletzung auch bei einer Einwilligung unvereinbar mit den guten Sitten (vgl. BGHSt 49, 34, 42; 49, 166, 171 f.).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 446/09
    Angesichts des Umfangs der dem Opfer hier beigebrachten Gesundheitsschädigung und des Grades der damit verbundenen weiteren Leibes- oder Lebensgefahr wäre die Körperverletzung auch bei einer Einwilligung unvereinbar mit den guten Sitten (vgl. BGHSt 49, 34, 42; 49, 166, 171 f.).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Der Bundesgerichtshof beurteilt in seiner jüngeren Rechtsprechung die Unvereinbarkeit einer Körperverletzung mit den "guten Sitten" im Sinne von § 228 StGB trotz Einwilligung des betroffenen Rechtsgutsinhabers im Grundsatz vorrangig anhand der Art und des Gewichts des eingetretenen Körperverletzungserfolges sowie des damit einhergehenden Gefahrengrades für Leib und Leben des Opfers (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 42 und vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 170 f., 172 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 446/09, NStZ 2010, 389 f.; anders noch BGH, Urteil vom 29. Januar 1953 - 5 StR 408/52, BGHSt 4, 24, 31).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2010 - 4 StR 118/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15242
BGH, 14.04.2010 - 4 StR 118/10 (https://dejure.org/2010,15242)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2010 - 4 StR 118/10 (https://dejure.org/2010,15242)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2010 - 4 StR 118/10 (https://dejure.org/2010,15242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bloße Mitteilung oder nähere Feststellung von belastenden Beweismitteln durch das Gericht bei umfassendem Geständnis des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Bloße Mitteilung oder nähere Feststellung von belastenden Beweismitteln durch das Gericht bei umfassendem Geständnis des Angeklagten

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 366
 
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  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 4 StR 118/10
    Im Hinblick auf das umfassende Geständnis des Angeklagten nimmt es der Senat hier noch hin, dass das Landgericht zum Inhalt der bei dem Angeklagten sichergestellten 2.648 Bilddateien sowie 268 Filmdateien, die auf den beiden Festplatten seines Computers gespeichert waren, keine näheren Feststellungen getroffen, sondern - ohne die gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO mögliche Bezugnahme - lediglich mitgeteilt hat, er sei im Besitz von Bild- und Filmdateien mit kinderpornografischem Inhalt gewesen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07; vgl. aber auch Senatsbeschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NStZ 2006, 394, 395 (Tz. 6), insoweit in BGHSt 50, 370 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07

    Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 4 StR 118/10
    Im Hinblick auf das umfassende Geständnis des Angeklagten nimmt es der Senat hier noch hin, dass das Landgericht zum Inhalt der bei dem Angeklagten sichergestellten 2.648 Bilddateien sowie 268 Filmdateien, die auf den beiden Festplatten seines Computers gespeichert waren, keine näheren Feststellungen getroffen, sondern - ohne die gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO mögliche Bezugnahme - lediglich mitgeteilt hat, er sei im Besitz von Bild- und Filmdateien mit kinderpornografischem Inhalt gewesen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07; vgl. aber auch Senatsbeschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NStZ 2006, 394, 395 (Tz. 6), insoweit in BGHSt 50, 370 nicht abgedruckt).
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