Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 29.07.2010 - 1 Ws 344/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Strafbefahlsverfahren, beigeordneter Verteidiger, Einzeltätigkeit
- Burhoff online
Strafbefehlsverfahren, bestellter Verteidiger, Abrechnung, Tätigkeit
- openjur.de
Vergütung des Pflichtverteidigers im Strafbefehlsverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 408b S. 1 StPO; Nr. 4100 RVG-VV; Nr. 4106 RVG-VV; Nr. 4302 RVG-VV
Vergütung des bestellten Verteidigers für Tätigkeiten nach Erlass des Strafbefehls - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des bestellten Verteidigers für Tätigkeiten nach Erlass des Strafbefehls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des bestellten Verteidigers für Tätigkeiten nach Erlass des Strafbefehls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Voller Verteidiger oder "Durchwinkverteidiger”
Verfahrensgang
- AG Emden, 26.03.2010 - 6 Cs 353/09
- LG Aurich, 05.05.2010 - 12 Qs 85/10
- OLG Oldenburg, 29.07.2010 - 1 Ws 344/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 391
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 15.06.2017 - 1 Ss 96/17
Strafbefehlsverfahren: Umfang der Pflichtverteidigerbestellung
Wie der Senat bereits in seiner die Kostenfestsetzung betreffenden Beschwerdeentscheidung vom 29. Juli 2010 (1 Ws 344/10, NStZ-RR 2010, 391) - ohne allerdings die Streitfrage abschließend zu entscheiden - ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Gesetz selbst - anders als etwa § 117 Abs. 4 Satz 1 StPO (i.d. bis 31.12.2009 gültigen Fassung) "für die Dauer der Untersuchungshaft", § 118a Abs. 2 Satz 3 StPO "für die mündliche Verhandlung" im Haftprüfungsverfahren, § 350 Abs. 3 Satz 1 StPO "für die Hauptverhandlung" in der Revisionsinstanz, § 418 Abs. 4 StPO "für das beschleunigte Verfahren" - eine Beschränkung der Reichweite der Verteidigerbestellung nach § 408b Abs. 1 StPO nicht. - OLG Celle, 22.02.2011 - 2 Ws 415/10
Pflichtverteidigerkosten im Strafbefehlsverfahren: Rechweite der Beiordnung
c) Demgegenüber soll nach einer zunächst nur in der Literatur, jetzt jedoch auch in der neueren Rechtsprechung vertretenen Auffassung die Beiordnung nach § 408 b StPO auch für die auf den Einspruch folgende Hauptverhandlung gelten (…vgl. Gössel in LR StPO, 26. Aufl., § 408 b Rdnr. 12;… KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 408 b Rdnr. 8;… Loos in AK-StPO, 1. Aufl., § 408 b Rdnr. 4;… Kurth in Julius, StPO, 4. Aufl., § 408 b Rdnr. 6; Siegismund/Wickern, wistra 1993, 81, 91; Böttcher/Mayer, NStZ 1993, 153, 156; Schellenberg, NStZ 1994, 570; Brackert/Staechelin, StV 1995, 547 ff.;… Radtke/ Hohmann/Alexander, StPO, 1. Aufl., § 408 b Rdnr. 7; OLG Köln, StV 2010, 68 f. -juris; in diese Richtung, letztlich jedoch offen gelassen OLG Oldenburg, Strafo 2010, 430 f. -juris). - LG Waldshut-Tiengen, 07.05.2013 - 1 Qs 26/13
Strafbefehlsverfahren: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung
Der von der Verteidigung favorisierten Gegenmeinung, welche die Beiordnung auch auf das weitere Verfahren nach dem Einspruch - zumindest auf die erstinstanzliche Hauptverhandlung, teilweise sogar auf das Rechtsmittelverfahren - erstrecken will (OLG Köln, NStZ-RR 2010, 30; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 391; OLG Celle, NStZ-RR 2011, 295;… KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 408b Rn. 8;… LR-Gössel, StPO, 26. Aufl., § 408b Rn. 11;… HK/Kurth, StPO, 5. Aufl., § 408b Rn. 6;… Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 408b Rn. 7), ist zwar zuzugeben, dass § 408b StPO nach seinem Wortlaut die Reichweite der Bestellung - anders als §§ 118a Abs. 2 Satz 3, 350 Abs. 3, 118a Abs. 2 Satz 3 StPO - nicht ausdrücklich beschränkt.
Rechtsprechung
KG, 21.07.2010 - 2 Ws 117/10 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 StVollzG, § 130 StVollzG, § 140 StVollzG, § 159 StVollzG
Planung des Strafvollzuges: Anforderungen an die Durchführung einer Konferenz zur Fortschreibung eines Vollzugsplans für einen Sicherungsverwahrten - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Planung und Organisation des zukünftigen Vollzugs einer Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Beteiligung von Mitarbeitern der zuständigen Abteilungen
- forum-strafvollzug.de
§§ 7, 130, 140, 159 StVollzG
Teilnehmer an der Vollzugsplankonferenz - rechtsportal.de
Teilnahme der Mitarbeiter aus der Sicherungsverwahrungs-Abteilung am zukunftsbezogenen Teil der Vollzugsplanung für einen Sicherungsverwahrten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.02.2010 - 599 StVK 716/09
- KG, 21.07.2010 - 2 Ws 117/10 Voll
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 391 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17
Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der …
Die wiederholt begangene Anlasstat muss in ihrer konkreten Gestalt indes in jedem Fall einen erheblichen Unrechtsgehalt aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BVerfG, Beschl. v. 30. Mai 1973 - 2 BvL 4/73, BVerfGE 35, 185; ferner HansOLG Hamburg, Beschl. v. 4. August 2010 - 2 Ws 117/10; Beschl. v. 10. November 2016 - 2 Ws 238/16;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 9). - KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11
Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere …
Denn eine Vollzugsplankonferenz ist, wie die systematische Stellung des § 159 StVollzG in dem mit "Innerer Aufbau der Justizvollzugsanstalten" überschriebenen 3. Titel des 4. Abschnitts des Strafvollzugsgesetzes ausweist, in erster Linie eine (interne) Dienstbesprechung von Vollzugsmitarbeitern (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 392; Senat StraFo 2010, 510; Forum Strafvollzug 2007, 280;… Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 163/07 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 159 StVollzG Rdn. 2).Darauf hat aber weder der Gefangene noch die externe Person ihrerseits einen Anspruch (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Celle StraFo 2010, 260; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392;Senat StraFo 2010, 510; Forum Strafvollzug 2007, 280;… Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 163/07 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 159 StVollzG Rdn. 2;… Arloth, § 159 StVollzG Rdn. 1;… Feest a.a.O., § 159 Rdn. 4).
Aus dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 (StraFo 2010, 510) ergibt sich nichts anderes.
19 cc) Bei der Ausübung des Ermessens hatte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Moabit - Einweisungsabteilung - den Zweck der Konferenz, eine Entscheidungsgrundlage für den Vollzugsplan zu schaffen, in den Blick zu nehmen (vgl. Senat StraFo 2010, 510).
- KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19
Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …
Dieser behördeninterne Beratungsvorgang in der Form einer internen Dienstbesprechung (KG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 Ws 117/10 Vollz - m. w. Nachw.) stellt noch keinen Vollzugsverwaltungsakt dar; erst seine Umsetzung entfaltet Außenwirkung gegenüber dem Gefangenen (…OLG Celle, a. a. O.; Senat…, Beschluss vom 13. November 2017, a. a. O.).ccc) Im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 StVollzG Bln) als Orientierungsrahmen (…ständ. Rspr., z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4 und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16; KG, Beschluss vom 21. Juli 2010, a. a. O. [zu § 7 Abs. 3 Satz 1 StVollzG]; jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsverlauf" (…Abgeordnetenhaus von Berlin, a. a. O., zu § 9 StVollzG Bln) und das in § 9 Abs. 3 Satz 2 StVollzG Bln normierte Erfordernis, die Entwicklung des Gefangenen und die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen, ist es geboten, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen.
Kommt es innerhalb des Zeitraums bis zur (neuen) Fortschreibung des Plans zu einem Wechsel in der Person der maßgeblich an der Vollzugsgestaltung Beteiligten, die gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 StVollzG Bln an der Vollzugsplankonferenz teilnehmen, so ist eine Stellungnahme nicht nur seitens der früher tätigen maßgeblich Beteiligten erforderlich, sondern auch derjenigen, die zum Fortschreibungszeitpunkt in diesem Sinne tätig sind (KG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 2 Ws 176/11 Vollz - und 21. Juli 2010, a. a. O. [zur Zusammensetzung der Konferenz nach § 159 StVollzG nach Verlegung des Gefangenen vom Strafvollzug in die [[faktische]] Sicherungsverwahrung]).
- KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19
Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer PTB und Voraussetzungen …
cc) Das Kammergericht hat ferner entschieden, dass es im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen (§ 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StVollzG Bln) als Orientierungsrahmen (…ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4 und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16; KG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 2 Ws 176/11 Vollz -, juris Rdnr. 14, und 21. Juli 2010 - 2 Ws 117/10 Vollz -, juris Rdnr. 10 [jeweils zu § 7 Abs. 3 Satz 1 StVollzG];… Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz - und 1. September 2017, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsablauf" (…Abgeordnetenhaus von Berlin, a. a. O., S. 197 zu § 9 StVollzG Bln) geboten ist, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen (…vgl. jeweils KG, a. a. O.;… Senat, a. a. O.; m. w. Nachw.).Dabei ist der Personenkreis grundsätzlich auf diejenigen beschränkt, die in der Justizvollzugsanstalt tätig sind, deren Leiter die Konferenz durchführt, weil es sich bei dieser im Wesentlichen um eine (interne) Dienstbesprechung von Vollzugsmitarbeitern handelt (vgl. KG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011, a. a. O., juris Rdnr. 15, 21. Juli 2010, a. a. O., juris Rdnr. 9, und 13. August 2007 - 2 Ws 401/07 Vollz -, juris Rdnr. 6;… Senat, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
- KG, 30.04.2014 - 2 Ws 26/14
Dauer des Diagnostikverfahrens sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung in …
Die Teilnehmer sollen den Gefangenen oder Verwahrten möglichst gut kennen, um zu seiner Persönlichkeit kompetent Stellung beziehen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 Ws 117/10 Vollz -). - KG, 08.04.2020 - 2 Ws 14/20
Verlegung in andere Justizvollzugsanstalt
Zwar entfaltet der Vollzugs- und Eingliederungsplan als solcher keine Außenwirkung (…Arloth/Kräh, aaO, Rn. 12f m. zahlr. N.), allerdings hat die Strafvollstreckungskammer zu Recht ausgeführt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Aufstellungsverfahren fehlerhaft war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 2 Bv R 594/92 - juris; Senat, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 2 Ws 500/10 Vollz - juris; und vom 21. Juli 2010 - 2 Ws 117/10 - mwN). - KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
Verhältnis von Bundes- und Landesrecht beim Vollzug der Sicherungsverwahrung
§ 159 StVollzG war zwar nach früherer Rechtslage - ungeachtet der fehlenden Erwähnung in § 130 StVollzG - im Vollzug der Sicherungsverwahrung unmittelbar anwendbar (vgl. Senat StraFo 2010, 510; grundlegend Senat, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 163/07 Vollz -).