Rechtsprechung
BGH, 06.10.2009 - 3 StR 376/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 306a StGB; § 21 StGB; § 49 StGB; § 63 StGB
Brandstiftung (minder schwerer Fall; Persönlichkeitsstörung; Alkoholintoxikation; Strafmilderung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger dauernder Zustand) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung eines minder schweren Falls der schweren Brandstiftung durch Alkoholisierung des Täters
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 42
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13
Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben
bb) Ist die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf das Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Betäubungsmittelkonsum zurückzuführen, so ist regelmäßig erforderlich, dass der Täter an einer krankhaften Betäubungsmittelabhängigkeit leidet, in krankhafter Weise betäubungsmittelüberempfindlich ist oder eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Betäubungsmittelkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42). - BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15
Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der …
a) Sollte die erneute Überprüfung ergeben, dass eine verminderte Schuldfähigkeit bei einzelnen oder allen Taten nicht allein auf einer Schizophrenie des Beschuldigten beruht, sondern auf dessen Alkoholabhängigkeit und Polytoxikomanie, so wäre auf die in solchen Fällen geltenden besonderen Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42) Bedacht zu nehmen. - BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in …
Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).
- BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20
Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer …
Ist die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf das Zusammenwirken einer für sich genommen nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichenden Persönlichkeitsstörung und des Konsums psychotroper Substanzen zurückzuführen, so kommt ein Dauerzustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht, wenn der Täter eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Substanzkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341; Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209; vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42 (Alkoholkonsum); Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 (Betäubungsmittelkonsum); Beschluss vom 3. August 2017 - 2 StR 257/17 (Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum)). - BGH, 06.07.2016 - 4 StR 210/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht für die Bejahung eines die Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigenden Dauerzustands zwar aus, dass der Täter an einer länger dauernden, unter § 20 StGB zu subsumierenden psychischen Störung leidet, bei der bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f.; Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, NStZ-RR 2008, 141; vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42;… vom 23. September 2015 - 4 StR 371/15 Rn. 9;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 6a;… Kaspar in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 63 Rn. 29). - BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42). - BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an die …
Ein die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigender Zustand liegt im Fall einer Kombination aus Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum indes regelmäßig erst vor, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet, in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist oder eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42; Senat, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/99, BGHSt 44, 369, 373 f.).
Rechtsprechung
BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kein Vorrang der Sozialtherapie; Behandlungsmotivation) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterlassung der Anordnung einer Maßregel über die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Fall einer Heroinabhängigkeit; Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung als eine "schwere andere seelische Abartigkeit" i.S.d. §§ 20, ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de
Unterlassung der Anordnung einer Maßregel über die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Fall einer Heroinabhängigkeit; Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung als eine "schwere andere seelische Abartigkeit" i.S.d. §§ 20 , ...
- rechtsportal.de
Unterlassung der Anordnung einer Maßregel über die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Fall einer Heroinabhängigkeit; Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung als eine "schwere andere seelische Abartigkeit" i.S.d. §§ 20 , ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 164
- NStZ-RR 2010, 42
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15
Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für …
Jedoch kommt ein Absehen von der Unterbringungsanordnung - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/5137 S. 10, 16/1344 S. 12) - nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f.; vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; vom 9. September 2015 - 4 StR 335/15; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43).Ob der Schluss vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Gründe und Wurzeln des Motivationsmangels beurteilen (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; ähnlich BGH, Beschlüsse vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 jeweils mwN).
- BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot, …
Ob der Mangel an Bereitschaft, sich in einer Entziehungsanstalt behandeln zu lassen, den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09 Rn. 5; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73). - BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz …
In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen; es ist zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).