Rechtsprechung
BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 46 StGB; § 74 StGB; § 29a BtMG
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Handeln unter vollständiger Observation der Polizei); Einziehung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Täterschaft begründende Beweiswürdigung in einem Verfahren betreffend unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Judicialis
StPO § 261
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Täterschaft begründende Beweiswürdigung in einem Verfahren betreffend unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 51
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe …
Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153;… Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN). - BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit …
Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN). - BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10
Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Deren Tatbeiträge können nur als die von Gehilfen qualifiziert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51, 52). - BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
bb) Allerdings kann eine engmaschige und lückenlose polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts ein bestimmender Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten sein, dem neben der Sicherstellung der Drogen ein eigenes Gewicht zukommt, wenn hierdurch eine tatsächliche Gefahr für das Rechtsgut der Volksgesundheit durch das In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel nicht bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54 f.; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51 f.; vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07, NStZ-RR 2008, 153 f.; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04;… MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 360 mwN;… Weber/Kornprobst/Maier, 6. Aufl., BtMG, Vorbemerkungen zu §§ 29 ff. Rn. 1032).
Rechtsprechung
BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09, 2 AR 278/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 2 StPO
Zurückgewiesener Verbindungsantrag des Angeschuldigten (erforderliche Anträge der Staatsanwaltschaften) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Verbindung von Verfahren
- Judicialis
StPO § 13 Abs. 2
- rechtsportal.de
StPO § 13 Abs. 2
Voraussetzungen einer Verbindung von Verfahren - rechtsportal.de
StPO § 13 Abs. 2
Voraussetzungen einer Verbindung von Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tuttlingen - 1 Ls 14 Js 19221/08
- BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09, 2 AR 278/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 51 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.05.2022 - 2 ARs 180/22
Antragstellung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensverbindung hinsichtlich der …
Das gemeinschaftliche obere Gericht kann aber nur die Vereinbarung der Gerichte ersetzen, bei denen die Verfahren anhängig sind, nicht aber die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. März 2005 - 2 ARs 386/04 - und vom 21. Oktober 2009 - 2 ARs 449/09). - BGH, 21.10.2009 - 2 AR 278/09 2 ARs 449/09 2 AR 278/09.
Rechtsprechung
BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 StPO
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; erwiesenes Gegenteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswirkung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens auf die Urteilsfindung des Gerichts
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 4 S. 2
Auswirkung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens auf die Urteilsfindung des Gerichts - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 134
- NStZ-RR 2010, 51
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen …
Es fehlt an der für eine Ablehnung nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO vorrangig erforderlichen Überzeugung des Gerichts, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bereits erwiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51). - BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der …
Denn die Frage, ob der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind, ist nur von Bedeutung, wenn das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache als "durch das frühere Gutachten' bereits erwiesen ansehen und deshalb den Antrag auf Anhörung eines weiteren Sachverständigen ablehnen will (…BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7; vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51).