Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.10.2009 - 2 VAs 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8216
OLG Hamburg, 09.10.2009 - 2 VAs 1/09 (https://dejure.org/2009,8216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2009 - 2 VAs 1/09 (https://dejure.org/2009,8216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 2 VAs 1/09 (https://dejure.org/2009,8216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 489 Abs. 2 Satz 1, 484 Abs. 1 Nr. 4, 483 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anspruchs auf Löschung gespeicherter Personendaten nach Beendigung des Strafverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 483 Abs. 1; ; StPO § 484 Abs. 1 Nr. 4; ; StPO § 489 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruchs auf Löschung gespeicherter Personendaten nach Beendigung des Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 57 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 1 VAs 77/20
    Soweit dies entgegen dem Wortlaut und der Systematik der Vorschrift zur bis zum 25. November 2019 geltenden Rechtslage vom Hanseatischen Oberlandesgericht vertreten worden ist (vgl. Beschluss vom 09. Oktober 2009 zu 2 VAs 1/09, zitiert nach juris Rn. 58), handelte es sich bei dem der dortigen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt um eine besondere Ausnahmekonstellation (nach § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer nach § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB begangenen Straftat aufgrund einer von der Anzeigenden selbst später als haltlos bezeichneten Strafanzeige), die mit der hiesigen (Verfahrensbeendigung durch seit dem 04. Dezember 2017 rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts -- Jugendschöffengericht - Lüdenscheid vom selben Tage, durch das der zur Tatzeit 19-jährige Betroffene des gemeinschaftlichen Diebstahls für schuldig befunden und die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, § 27 JGG), die der Senat den ihm vorgelegten Sachakten entnommen hat, nicht vergleichbar ist.

    Allerdings setzt auch eine (fortdauernde) Datenspeicherung nach § 484 Abs. 1 StPO ungeschrieben - gerade unter Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen - mindestens sachliche Gründe voraus (vgl. zur insoweit vergleichbaren früheren Rechtslage Hanseatisches OLG, Beschluss vom 09. Oktober 2009 zu 2 VAs 1/09, zitiert nach juris Rn. 58, 59 m.w.N; Gieg, in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 484 Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 3 VAs 19/10

    Löschung von Daten im Verfahrensregister

    Der angegriffene Bescheid ist daher als so genannter Justizverwaltungsakt im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG justiziabel (Senat, Beschluss vom 17.01.2008 - Az.: 3 VAs 47 - 48/07; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 09.10.2009 - Az. 2 VAs 1/09, zit. nach Juris).

    Hinsichtlich der Speicherungsdauer kann grundsätzlich von den durch die Aufbewahrungsverordnungen zu den Schriftgutaufbewahrungsgesetzen aufgestellten Fristrahmen ausgegangen werden (vgl. Meyer-Goßner, 53. Aufl., § 485 Rn. 1; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 09.10.2009 - Az. 2 VAs 1/09, zit. nach Juris).

  • OLG Hamburg, 27.11.2009 - 2 VAs 5/09

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in Strafsachen: Subjektives Recht des

    (Ergänzung zu Senat, Beschlüsse v. 24. Oktober 2008, 0LGSt StPO § 483 Nr. 1 = StV 2009, 234 ff. = StraFo 2009, 24 ff. und 9. Oktober 2009 - Az.: 2 VAs 1/09 -).

    Die Monatsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG war gewahrt (vgl. zu allem Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 - Az.: 2 VAs 5/08 - , abgedr. in OLGSt StPO § 48 3 Nr. 1 = StV 2009, 234 ff. = StraFo 2009, 24 ff. - und 9. Oktober 2009 - Az.: 2 VAs 1/09 -).

  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 1 VAs 74/20

    Schriftformerfordernis; Datenspeicherung; Erforderlichkeit; Löschungsanspruch;

    Soweit dies entgegen dem Wortlaut und der Systematik der Vorschrift zur bis zum 25. November 2019 geltenden Rechtslage vom Hanseatischen Oberlandesgericht vertreten worden ist (vgl. Beschluss vom 09. Oktober 2009 zu 2 VAs 1/09, zitiert nach juris Rn. 58), handelte es sich bei dem der dortigen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt um eine besondere Ausnahmekonstellation (nach § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer nach § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB begangenen Straftat aufgrund einer von der Anzeigenden selbst später als haltlos bezeichneten Strafanzeige), die mit den hiesigen (seit dem 23. April 2015 rechtskräftige Verurteilung durch Urteil vom selben Tage zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung wegen - vorsätzlicher - Körperverletzung bzw. seit dem 16. April 2012 rechtskräftige Verurteilung durch Urteil vom selben Tage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten wegen Beleidigung in zwei Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung mit Strafaussetzung zur Bewährung), die der Senat den ihm vorgelegten Sachakten entnommen hat, nicht vergleichbar ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6531
BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09 (https://dejure.org/2009,6531)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - 3 StR 188/09 (https://dejure.org/2009,6531)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09 (https://dejure.org/2009,6531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 134/18

    Vergewaltigung (eigenhändige Tathandlung für Verwirklichung eines Regelbeispiel)

    Insbesondere mit Rücksicht auf das Tatbild, die festgestellten Folgen für die Geschädigte und die übrigen für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände bedurfte es hier keiner näheren Erörterung, dass der jeweils bei den Angeklagten N. und A. angenommene vertypte Milderungsgrund der verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB und der bei dem Angeklagten S. angenommene vertypte Milderungsgrund der Aufklärungshilfe nach § 46b StGB zum Absehen von der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 StGB führen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09, NStZ-RR 2010, 57, 58).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16

    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in

    Der Ausnahmestrafrahmen eines minder schweren Falles bedarf zwar keiner ausdrücklichen Erwähnung, wenn seine Nichtanwendung nach Maßgabe aller Umstände auf der Hand liegt (BGH NStZ-RR 2010, 57 f.).
  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

    Hierbei handelt es sich um eine grundsätzlich vom Tatgericht zu treffende Ermessensentscheidung, bei der auch der Gesichtspunkt der Resozialisierung Berücksichtigung finden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09, NStZ-RR 2010, 57, 58 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2019 - 2 RVs 15/19

    Verfahrensrechtliche Erörterungspflicht bei Gesetzesänderung

    Das Fehlen einer Stellungnahme zur Frage der Anordnung eines Fahrverbots wäre nur dann ein sachlich-rechtlicher Mangel, wenn die Umstände des Falles eine solche Rechtsfolge nahegelegt hätten (vgl. zur Strafaussetzung: BGH NStZ 1986, 374; zum minder schweren Fall: BGH NStZ-RR 2010, 57).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

    Mit Rücksicht auf das Tatbild und die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten bedurfte es keiner näheren Erörterung, dass allein die allgemeinen Milderungsgründe nicht zur Annahme eines minder schweren Falls führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09, NStZ-RR 2010, 57, 58).
  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 96/13

    Diebstahl: Anforderungen an die Feststellung der Wegnahme beim Ansichnehmen von

    Nur in Fällen, in denen bei Berücksichtigung aller für die Bewertung des Täters und der Taten bedeutsamen Umstände im Einzelfall ein minder schwerer Fall von vornherein nicht auf der Hand liegt, kann darin, dass das tatrichterliche Urteil einen solchen nicht erwähnt, ein Rechtsfehler nicht gesehen werden (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 57).
  • BGH, 04.09.2012 - 2 StR 248/12

    Minder schwerer Fall des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Erörterungsmangel;

    Einer solchen Erörterung bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann nicht, wenn alle Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sein können, von vornherein die Annahme eines minder schweren Falles als so fernliegend erscheinen lassen, dass die Ablehnung des Ausnahmestrafrahmens auf der Hand liegt (vgl. BGHR StPO, § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; BGH, NStZ-RR 2010, 57, 58; Fischer, StGB 59. Aufl., § 46 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Sicherstellung der Betäubungsmittel

    Hierzu hätte aber angesichts des hohen Verfallsbetrages sowie der Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten trotz des Vorhandenseins verschiedener hochwertiger Einrichtungsgegenstände in seiner Wohnung Anlass bestanden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09 Rn. 8).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 77/12

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl; Strafzumessung (minder schwerer Fall;

    Hierzu hätte aber angesichts des hohen Verfallsbetrages sowie der Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Anlass bestanden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09 Rn. 8).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 341/12

    Anordnung des Verfalls (Entreicherung des Angeklagten)

    Das Landgericht hat ausschließlich auf das Nichtvorliegen einer unbilligen Härte gemäß § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB abgestellt und die vorrangige Prüfung unterlassen, ob nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB die Anordnung ganz oder zum Teil unterbleiben kann, weil der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09, NStZ-RR 2010, 57, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht