Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09   

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https://dejure.org/2009,2706
BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09 (https://dejure.org/2009,2706)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 StR 107/09 (https://dejure.org/2009,2706)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09 (https://dejure.org/2009,2706)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche; nachvollziehbare Begründung bei einem teilweisen Glauben)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 13 StGB; § 323c StGB
    Freiheitsberaubung durch Unterlassen (Garantenstellung; Ingerenz); unterlassene Hilfeleistung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision i.R.e. Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit dem in dem Raub enthaltenen Diebstahl sowie mit Freiheitsberaubung durch Unterlassen bei Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Unterstellung von Geschehensabläufen zugunsten des Angeklagten aufgrund seiner Angaben ohne weitere Anhaltspunkte im Hinblick auf den Zweifelssatz; Fehlen einer tragfähigen Begründung einer Reihe von Erwägungen der Strafkammer zu einzelnen Beweisanzeichen; Annhame einer ...

  • Judicialis

    StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterstellung von Geschehensabläufen zu Gunsten des Angeklagten aufgrund seiner Angaben ohne weitere Anhaltspunkte im Hinblick auf den Zweifelssatz; Fehlen einer tragfähigen Begründung einer Reihe von Erwägungen der Strafkammer zu einzelnen Beweisanzeichen; Annhame einer ...

  • rechtsportal.de

    Unterstellung von Geschehensabläufen zu Gunsten des Angeklagten aufgrund seiner Angaben ohne weitere Anhaltspunkte im Hinblick auf den Zweifelssatz; Fehlen einer tragfähigen Begründung einer Reihe von Erwägungen der Strafkammer zu einzelnen Beweisanzeichen; Annhame einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 366
  • NStZ-RR 2010, 85
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (mangelnde Gesamtwürdigung und

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn, im Falle eines Freispruchs, an das Maß der zur Verurteilung erforderlichen Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Urt. vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08 m.w.N.).

    Allein daraus, dass ein bestimmtes Ergebnis deshalb nicht fern oder sogar nahe liegt, folgt jedoch nicht, dass der Tatrichter im Einzelfall nicht auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249; NStZ 2009, 264).

    Andernfalls besteht nämlich die Besorgnis, dass er überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt hat (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249).

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09
    Im Übrigen führt der Generalbundesanwalt (unter zutreffendem Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 34, 29, 34 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 48/86]; BGH NStZ-RR 2003, 371) zutreffend aus, dass Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine objektiven Anhaltspunkte gibt, nicht ohne weiteres als "unwiderlegbar" hinzunehmen und den Feststellungen zu Grunde zu legen sind.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09
    Im Übrigen führt der Generalbundesanwalt (unter zutreffendem Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 34, 29, 34 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 48/86]; BGH NStZ-RR 2003, 371) zutreffend aus, dass Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine objektiven Anhaltspunkte gibt, nicht ohne weiteres als "unwiderlegbar" hinzunehmen und den Feststellungen zu Grunde zu legen sind.
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Umstände oder Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen - außer der bloßen Behauptung des Angeklagten - keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für das Vorstellungsbild des Angeklagten von Bedeutung waren (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160).
  • BGH, 12.04.2018 - IX ZR 88/17

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz

    Dies verlangt jedoch eine nachvollziehbare Begründung, die sich mit allen wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt (BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Einer entsprechenden Einlassung (keine Schwarzeinkäufe) muss das Tatgericht bei einem derartigen Hintergrund ohne weitere Anhaltspunkte für Richtigkeit dieser Darstellung im Hinblick auf die Wahl einer geeigneten Schätzmethode nicht allein deshalb glauben, weil es die Behauptung nicht widerlegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, Rn. 18; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, Rn. 8; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, Rn. 24; Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07, Rn. 22; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, Rn. 19; Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Geldwäsche (taugliches Tatobjekt: Surrogat, Kette von Verwertungshandlungen,

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen es außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte gibt (vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 353/18, juris Rn. 40; BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14 Rn. 7; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86; vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85 und vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 130/18

    Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen (Abgrenzung von Mittäterschaft

    Die Garantenpflicht setzt vielmehr voraus, dass das Vorverhalten zu einer Gefahrenerhöhung im Sinne einer naheliegenden Gefahr des Erfolgseintritts führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2009, 366; vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, NJW 2017, 2052, 2054; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, NStZ 2018, 209, 210).
  • BGH, 24.02.2022 - 6 StR 18/22

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes durch Vollzug des Oralverkehrs am

    Eine Erstreckung gemäß § 357 StPO auf die nicht revidierende Mitangeklagte kommt bei einer Verfahrensbeschränkung gemäß § 154a Abs. 2 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2001 - 1 StR 98/01; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09; vom 2. Juli 2015 - 4 StR 101/15).
  • LG Arnsberg, 21.02.2019 - 2 Ks 36/18
    Der Tatrichter darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entlastende Angaben des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen (BGH, Urteil vom 18.08.2009, 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86 m.w.N.).

    Der Zweifelssatz gebietet es nicht etwa, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen, abgesehen von den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (BGH, Urteil vom 18.08.2009, 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86; Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36; Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jew. mwN).

  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 353/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

  • OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15

    Anordnung von Untersuchungshaft bei untergetauchtem "Klein-Dealer" von Marihuana

  • OLG Zweibrücken, 04.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 17/18

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erfordernis einer Gesamtwürdigung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

  • OLG Köln, 27.11.2012 - 3 Ns 8/10

    Berufungen im Strafprozess um die Havarie der "Excelsior" sind weitgehend

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 364/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20

    Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu

  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18

    Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11

    Rechtsfehlerhafter Freispruch (Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit, mangelnde

  • BGH, 07.12.2017 - 4 StR 162/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • BGH, 07.11.2012 - 2 StR 423/12

    Beweiswürdigung (Angaben des Angeklagten)

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 4 StR 368/09   

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https://dejure.org/2009,4801
BGH, 29.10.2009 - 4 StR 368/09 (https://dejure.org/2009,4801)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 4 StR 368/09 (https://dejure.org/2009,4801)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 368/09 (https://dejure.org/2009,4801)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Würdigung von Indizien und Vorstrafen eines Angeklagten i.R.e. Anklage wegen Brandstiftung und Körperverletzung; Beurteilung "nicht zwingend" auf eine Tatbegehung des Angeklagten hinweisender Indizien und "denkbaren" anderen Tathergangs i.R.d. Überzeugung ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tatrichterliche Würdigung von Indizien und Vorstrafen eines Angeklagten i.R.e. Anklage wegen Brandstiftung und Körperverletzung; Beurteilung "nicht zwingend" auf eine Tatbegehung des Angeklagten hinweisender Indizien und "denkbaren" anderen Tathergangs i.R.d. Überzeugung ...

  • rechtsportal.de

    Tatrichterliche Würdigung von Indizien und Vorstrafen eines Angeklagten i.R.e. Anklage wegen Brandstiftung und Körperverletzung; Beurteilung "nicht zwingend" auf eine Tatbegehung des Angeklagten hinweisender Indizien und "denkbaren" anderen Tathergangs i.R.d. Überzeugung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 292
  • NStZ-RR 2010, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09

    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen; lückenhafte); Doppelverfolgungsverbot

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 368/09
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; vom 30. Juli 2009 - 3 StR 273/09).
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 368/09
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; vom 30. Juli 2009 - 3 StR 273/09).
  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 368/09, NStZ 2010, 292).

    cc) Die Feststellung des Landgerichts, es "könne unter besonderer Berücksichtigung der ganz außergewöhnlichen Charakterstruktur des Tatopfers nicht ausschließen, dass der Angeklagte, wie von ihm geschildert, die Messerstiche aus einer Notwehrsituation heraus' gesetzt habe (UA S. 18), lässt zudem besorgen, das Landgericht habe nicht beachtet, dass für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt eine absolute, das Gegenteil ausschließende Gewissheit nicht erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 368/09, NStZ 2010, 292).

  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 368/09, NStZ 2010, 292).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht zulässt (BGH NStZ 2010, 102 [103]; BGH NStZ 2010, 292;BGH NStZ 1999, 205; BGH NStZ 1988, 236 [237] = NJW 1988, 3273 = StV 1988, 190; SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11 - SenE v. 04.12.2012 - III-1 RVs 213/12).
  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr, vgl. zuletzt BGH, NStZ-RR 2010, 85 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 20.12.2021 - 6 Ca 8002/20
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 29.10.2009 - 4 StR 368/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 204/15

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer bei bloßem

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. BGH 29.10.2009 - 4 StR 368/09 - NStZ 2010, 292).
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