Rechtsprechung
BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 203 StPO; § 207 StPO
Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss); Eröffnungsbeschluss (schriftliche Niederlegung; Rechtssicherheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 StPO, § 207 Abs 1 StPO, § 40 Abs 4 S 2 JGG, § 70 Abs 2 GVG, § 76 Abs 2 GVG
Strafverfahrenshindernis: Voraussetzungen der Ersetzung bzw. der Nachholung eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses - rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 StPO, § 207 Abs 1 StPO, § 40 Abs 4 S 2 JGG, § 70 Abs 2 GVG, § 76 Abs 2 GVG
Strafverfahrenshindernis: Voraussetzungen der Ersetzung bzw. der Nachholung eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Urteils und der Einstellung eines Verfahrens aufgrund eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses
- rewis.io
Strafverfahrenshindernis: Voraussetzungen der Ersetzung bzw. der Nachholung eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahrenshindernis: Voraussetzungen der Ersetzung bzw. der Nachholung eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 203; StPO § 207; StPO § 357 S. 1
Rechtmäßigkeit eines Urteils und der Einstellung eines Verfahrens aufgrund eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
- strafverteidigung-hamburg.com (Auszüge)
Eröffnungsbeschluss als Verfahrensvoraussetzung
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Ohne Eröffnungsbschluss keine Verurteilung
Verfahrensgang
- LG Aurich, 10.05.2010 - 11 KLs 27/08
- BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 150
- StV 2011, 457
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte …
Soweit sich in mehreren Entscheidungen die Formulierung findet, dass schriftliche Abfassung und Unterzeichnung wesentliche Förmlichkeiten darstellten (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12), war den zugrundeliegenden Fällen gemeinsam, dass es bereits an der - nach allgemeiner Meinung erforderlichen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150) - schriftlichen Abfassung des Beschlusses fehlte. - BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17
Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses …
Aus Gründen der Rechtsklarheit ist es erforderlich, dass die Urkunde aus sich heraus und in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen haben (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, BGHR StPO § 207 Beschluss 1).Denn dem Verbindungsbeschluss ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu entnehmen, dass das Landgericht hinsichtlich der übernommenen Anklage die Eröffnungsvoraussetzungen geprüft und angenommen hat (vgl. zur ähnlichen Fallkonstellation BGH, Beschluss vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150; BayObLG, Urteil vom 5. August 1997 - 2 St RR 154/97, NStZ-RR 1998, 109).
- BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter); …
Denn hieraus ergibt sich mangels entsprechender inhaltlicher Anknüpfungspunkte nicht mit der notwendigen Sicherheit, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens in Bezug auf die erste Anklage tatsächlich beschlossen haben (s. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; ähnlich auch BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1988 - 1 StR 223/88; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010 III-3 RVs 117/10, NStZ-RR 2011, 105; OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2003 - Ss 388/03 - 199, NStZ-RR 2004, 48, 49).c) Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Raubtat auf Kosten der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO) zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, 151; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239;… Meyer-Goßner, aaO § 207 Rn. 12;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84).
- OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - Ss 71/16
Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Verwendung eines Formularvordrucks für den …
Denn es liegt - was der Senat auf die zulässige Sachrüge hin von Amts wegen zu prüfen hat (…vgl. Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., Einl. Rn. 150, § 352 Rn. 2;… KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 352 Rn. 3) - ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis vor, da es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss im Sinne der §§ 203, 207 StPO fehlt (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 150 f. - juris Rn. 2;… NStZ 2012, 225 f. - juris Rn. 2, 9; Urteil des Senats vom 4. April 2016 - Ss 10/2016 (9/16) -, juris;… OLG Hamm, Beschl. v. 11.08.2016 - III-1 RVs 55/16, juris Rn. 4).Auch wenn die StPO keine spezielle Formvorschrift für den Eröffnungsbeschluss enthält, ist gleichwohl anerkannt, dass es im Hinblick auf die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlussfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig einer schriftlichen Niederlegung der Entscheidung bedarf (vgl. BGHSt 34, 248, BGH StV 2011, 457;… OLG Zweibrücken, a.a.O., Beschlüsse vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - und 16. Januar 2012 - 1 Ss 59/11 -, jew. zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114 f.; OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343 f.;… LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 33;… KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15;… Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 207 Rn. 8).
Das fragliche Schriftstück muss daher aus Gründen der Rechtssicherheit aus sich selbst heraus oder in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lassen, dass der zuständige Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen hat (vgl. BGH StV 2011, 457; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74, 75; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114 f.;… OLG Hamm, a.a.O.; KG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - (4) 161 Ss 224/12 (281/12) -, juris).
Die in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Saarlouis vom 9. Dezember 2015 ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls getroffene Feststellung, die Anklage sei durch Eröffnungsbeschluss vom 08.10.2015 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Strafrichterin - eröffnet worden, ist nicht geeignet, das Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses zu ersetzen, da hiermit ersichtlich keine nachholende, den Mangel heilende Eröffnungsentscheidung getroffen werden sollte, sondern lediglich - durch Verweis auf den fehlerhaften Beschluss - festgestellt wurde, dass eine solche vorhanden sei (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 150 f. - juris Rn. 2;… OLG Zweibrücken StV 2012, 460 f. - juris Rn. 18).
- BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15
Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen …
Erforderlich ist aus Gründen der Rechtsklarheit, dass die Urkunde aus sich heraus oder in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, BGHR StPO § 207 Beschluss 1). - KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15
Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von …
Die durch Beschluss vom 13. März 2014 herbeigeführte Verbindung des von der Abteilung 403 abgegebenen Verfahrens mit dem Verfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls hat - ebenso wie die am 11. März 2014 in den Akten vermerkte Übernahme des Verfahrens - nicht die Wirkung eines Beschlusses über die Zulassung der in dem übernommenen Verfahren erhobenen Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens nach Maßgabe dieser Anklage; denn dass die Abteilung 422 insoweit die in § 203 StPO vorgeschriebene Prüfung des hinreichenden Tatverdachts vorgenommen hätte, ist nicht erkennbar (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 150; NStZ 1994, 227 bei Kusch; NStZ 1987, 239; …Der Senat hat gemäß § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst zu entscheiden und das Verfahren nach § 260 Abs. 3 StPO einzustellen (vgl. BGHSt 33, 167; BGH NStZ-RR 2011, 150, 151; NStZ 1987, 239; StV 1983, 2; BayObLGSt 1985, 141, 142;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 203 Rdn. 4, § 260 Rdn. 43, § 354 Rdn. 6).
- OLG Hamm, 08.01.2019 - 4 RVs 166/18
Eröffnungsbeschluss; fehlender; konkludenter; Schriftform; Anordnung des …
Eine Termins- und Ladungsverfügung genügt zur Annahme einer schlüssigen Zulassung der Anklage in der Regel nicht (zu vgl. BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - 3 StR 484/10 -, zitiert nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.). - LG Dortmund, 13.01.2017 - 34 Qs 70/16
Verbindung von Verfahren, Aufruf, Eröffnungsentscheidung
Denn die Durchführung der Hauptverhandlung war noch nicht möglich, weil es an der Prozessvoraussetzung eines Eröffnungsbeschlusses (§§ 203, 207 StPO), im Unterschied zu der vom Verteidiger zitierten Entscheidung des LG Düsseldorf (Beschluss vom 07.08.2015 - Az. 10 KLs 1/14, beck-online), fehlte und dem Amtsgericht dadurch die Durchführung der Hauptverhandlung verboten war (vgl. BGH, NStZ-RR 2011, 150; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2016 - Az. II-1 Ws 348/16;… OLG Dresden, a.a.O.;… OLG Bremen, a.a.O.). - OLG Hamm, 11.08.2016 - 1 RVs 55/16
Fehlender Eröffnungsbeschluss; Formerfordernis; Formularbeschluss; …
Die Revision hat Erfolg, da eine wirksame Eröffnung des Hauptverfahrens versäumt worden und deshalb das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen ist (vgl. BGH StV 2011, 457, juris). - BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21
Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter …
Demgegenüber stellte sich vor allem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs teilweise auf den heute noch überwiegend in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur vertretenen Standpunkt, dass die angefochtene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufzuheben und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 11.1.2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, juris Rn. 2 f.;… KG, NStZ-RR 2009, 286, juris Rn. 6;… OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 5;… NStZ 2008, 118, juris Rn. 9;… OLG Düsseldorf, StraFo 2012, 332, juris Rn. 16;… OLG Jena, VRS 110 [2006], 128, juris Rn. 4; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 1.7.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21, juris Rn. 35;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 206a Rn. 6a;… MüKoStPO/Wenske, 1. Aufl., § 206a Rn. 23;… KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 206a Rn. 4 m.w.N.; so im Sonderfall des Teilfreispruchs auch BGH…, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2019, 428, juris Rn. 1). - OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19
Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge
- OLG Köln, 30.06.2020 - 1 RVs 127/20
Anklage, Eröffnungsbeschluss, Verfahrenshindernis
- OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
Wirkung eines Verbindungsbeschlusses als Eröffnungsbeschluss bei erkennbarer …
- OLG Hamm, 21.07.2020 - 4 RVs 85/20
Fehlender Eröffnungsbeschluss, Verbindungsbeschluss, Rechtsmittelbeschränkung, …
- OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12
Keine weitere Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung hinzuverbundenes …
- KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12
Wirksamkeit des amtsrichterlichen Eröffnungsbeschlusses - fehlende Unterschrift
- OLG Köln, 20.03.2020 - 1 RVs 60/20
Eröffnungsbeschluss, Fehlen, Einstellung des Verfahrens
Rechtsprechung
LG Oldenburg, 11.02.2011 - 1 Qs 30/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Nichtzustellung der Anklage durch einen Richter
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 150