Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.01.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8116
OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt; hohe BAK, Vorsatz, Feststellungen

  • openjur.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückschluss von einem weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholgehalt auf die Vorsätzlichkeit der Begehungsweise des Fahrers ohne Hinzutreten weiterer Umstände; Anforderungen an eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316
    Anforderungen an die Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln bei Schweigen des

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Blutalkohol lässt keine Rückschlüsse auf Vorsatz zu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln bei Schweigen des Beschuldigten!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt m. Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 444
  • NStZ-RR 2011, 187
  • NZV 2011, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10
    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit mit steigender Alkoholisierung verringert, sodass die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, beeinträchtigt werden kann (BGH VRS 65, 359; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.06.2009; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2009, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00

    Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, richterliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10
    Hier stützt das Amtsgericht seine Überzeugung ausschließlich darauf dass die festgestellte Blutalkoholkonzentration deutlich über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt und den Umstand, dass der Angeklagte keine entlastenden Umstände geltend macht (so auch OLG Koblenz NZV 01, 357).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Zwar gibt es keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, seine Fahruntüchtigkeit auch erkennt (Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359; KG Berlin, VRS 126, 95; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 50, 138 (2013); Blutalkohol 47, 426 (2010); VRS 117, 195 (2009); OLG Hamm, Blutalkohol 49, 164 (2012); VRS 107, 431 (2004); NZV 1999, 92; OLG Düsseldorf, Blutalkohol 47, 428 (2010); OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 187; Blutalkohol 47, 139 (2010); OLG Köln, DAR 1999, 88; DAR 1997, 499; in einer nicht tragenden Erwägung abweichend OLG Celle, NZV 2014, 283).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 1 RVs 18/17

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kann allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration des Täters zur Tatzeit nicht auf einen Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (Senat in ständ. Rspr., vgl. BA 47 [2010], 428 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2016, III-1 RVs 93/16 m. w. N.; OLG Hamm VRS 107 [2004], 433, 440 und NZV 2005, 161; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 187; OLG Köln DAR 1999, 88; OLG Naumburg DAR 1999, 420; KG VRS 126 [2014], 95; OLG Brandenburg BA 50 [2013], 138; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; aA wohl OLG Koblenz NZV 2008, 304; OLG Celle NZV 2014, 283; AG Rheine NJW 1995, 894).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.01.2011 - 2 Ss 156/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12571
OLG Koblenz, 11.01.2011 - 2 Ss 156/10 (https://dejure.org/2011,12571)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2011 - 2 Ss 156/10 (https://dejure.org/2011,12571)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 2 Ss 156/10 (https://dejure.org/2011,12571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 VersammlG, § 28 VersammlG
    Uniformverbot: Zuwiderhandlung durch Tragen von gleichartigen Kleidungsstücken und Springerstiefeln anlässlich der Durchführung eines Fahnenappells

  • Wolters Kluwer

    Uniformverbot bei Uniformen substituierenden Kleidungsstücken

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.03.2001 - 1 Ss 344/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2011 - 2 Ss 156/10
    Uniformen und Kleidungsstücke, die Uniformen substituieren, symbolisieren aber die quasi-militärische Organisation einer Menge als "institutionelles Gehäuse" für Gewaltbereitschaft, Bedrohung und Einschüchterung (vgl. Rühl in NJW 1995, 561) und sind in der Regel geeignet, bei dem Beobachter suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniforme Militanz auszulösen (vgl. Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Versammlungsgesetz, § 3 Rdn 7; KG, Urteil vom 19. März 2001 - 1 Ss 344/00 (105/00) -).
  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2011 - 2 Ss 156/10
    Das gilt um so mehr, wenn der Eindruck durch das Hinzutreten weiterer Umstände verstärkt wird (vgl. BVerfG in NJW 1982, 1803) wie die vom Amtsgericht festgestellte Durchführung eines Fahnenappells mit von Trommelschlägen begleitetem Marsch zum Fahnenmast und Hochziehen der Fahne bei halbkreisförmiger Aufstellung, die Aufstellung von mit Springerstiefeln, schwarzen Hosen und Koppeln bekleideten, um das Gelände des Turner- und Jugendheims patrouillierenden, dem Schutz vor linken oder antifaschistischen Gruppen dienenden Wachposten, das Tragen von Abzeichen und das teilweise als seltsam diszipliniert und appellmäßig empfundene, den Eindruck militärischen Drills erweckende Gebaren der Gruppe (vgl. BVerfG, a. a. O.).
  • LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16

    "Scharia-Polizei": Alle Angeklagten freigesprochen

    Im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte des Versammlungsgesetzes und den mit dem Uniformverbot verfolgten Gesetzeszweck, den freien politischen Meinungskampf vor Beeinträchtigungen in suggestiv-militanter Form durch einschüchternde militärische Uniformierung als Ausdruck politischer Gesinnung zu schützen (vgl. BT-Drucksache 1/4387 vom 22.05.1953), ist die Vorschrift des § 3 Abs. 1 VersammlG im Lichte der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG verfassungskonform auszulegen, denn das Uniformverbot gilt der Uniform als Symbol organisierter Gewalt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.01.2011 - 2 Ss 156/10, abgedruckt in: NStZ-RR 2011, 187; Rühl in: NJW 1995, 561, 564).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19

    NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung

    Hinzu kommt schließlich, dass durch das Tragen einheitlicher Kleidungsstücke (hier: rote Westen mit Abzeichen) suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniformierte Militanz ausgelöst werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 1982 - 1 BvR 1138/81 -, juris Rn. 1; BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 427/17 -, juris Rn. 17 f. ["Scharia-Polizei"]; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 2 Ss 156/10 -, juris Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

    Vom Wortlaut grundsätzlich erfasst werden daher auch Richter- und Anwaltsroben, Bekleidungen von Krankenschwestern oder gar zivile Sportbekleidung sowie Kopfbedeckungen, gleichartige Masken, Springerstiefel oder Bomberjacken (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 11. Januar 2011 - 2 Ss 156/10, NStZ-RR 2011, 187; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. April 2016 - 3 Ws 52-60/16 [Scharia-Polizei]; Dietel/Gintzel/Kniesel, VersammlG, 16. Auflage, § 3 Rn. 6 m.w.N.; MünchKomm-StGB/Altenhain/Tölle, 2. Aufl., VersG § 28 Rn. 6; Rühl, NJW 1995, 561, 564), die - für Außenstehende erkennbar (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1983 - 5 StR 811/83, NStZ 1984, 123) - als Ausdruck einer politischen Gesinnung getragen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht