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   OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 362/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17296
OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 362/10 (https://dejure.org/2011,17296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2011 - 2 Ss 362/10 (https://dejure.org/2011,17296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2011 - 2 Ss 362/10 (https://dejure.org/2011,17296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 299 StGB
    Aufsichtspflichten des Hundehalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Hundehalter ist auch ohne besondere Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes zu vorausschauendem Handeln und ggfs. rechtzeitigem Anleinen verpflichtet; Anforderungen an die Verurteilung eines Hundehalters wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Verletzung der ...

  • strafrechtsiegen.de

    Fahrlässige Körperverletzung - Aufsichtspflichten eines Hundehalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 229
    Fahrlässige Körperverletzung des Hundehalters durch Verletzung der Anleinpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unangeleinter Hund - Aufsichtspflichten des Hundeshalters

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Schäden durch Tiere - Hund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.02.1993 - 4St RR 8/93

    Tierhaltung; Hund; Bißwunden; Körperverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 362/10
    4 St 159/90">NJW 1991, 1695; 1993, 2001).
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung: Sorgfaltspflichtverletzung

    Die hiernach im Einzelfall zu treffenden Vorkehrungen richten sich danach, welche Anforderungen im Hinblick auf die konkreten Umstände nach der Verkehrsauffassung und im Rahmen des Zumutbaren an einen verständigen, umsichtigen und in vernünftigen Grenzen vorsichtigen Hundehalter zu stellen sind, um eine Schädigung Dritter durch das Tier tunlichst abzuwenden (OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 205; BayObLG a.a.O. und BayObLGSt 1993, LG Verden NStZ 2006, 689).
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14

    Tierhalter, fahrlässige Körperverletzung, Anleinpflicht

    Die hiernach im Einzelfall zu treffenden Vorkehrungen richten sich danach, welche Anforderungen im Hinblick auf die konkreten Umstände nach der Verkehrsauffassung und im Rahmen des Zumutbaren an einen verständigen, umsichtigen und in vernünftigen Grenzen vorsichtigen Hundehalter zu stellen sind, um eine Schädigung Dritter durch das Tier tunlichst abzuwenden (OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 205; BayObLG a.a.O. und BayObLGSt 1993, LG Verden NStZ 2006, 689).
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