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   KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10, 1 AR 2010/09   

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https://dejure.org/2010,11563
KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10, 1 AR 2010/09 (https://dejure.org/2010,11563)
KG, Entscheidung vom 08.03.2010 - 2 Ws 40/10, 1 AR 2010/09 (https://dejure.org/2010,11563)
KG, Entscheidung vom 08. März 2010 - 2 Ws 40/10, 1 AR 2010/09 (https://dejure.org/2010,11563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Strafvollstreckungsverfahren, Sachverständigengutachten, schriftliches Gutachten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 454 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO, § 454 Abs 2 S 3 StPO, § 454 Abs 2 S 4 StPO
    Prüfung der Reststrafenaussetzung: Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage eines schriftlichen Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Vorlage eines schriftlichen Gutachtens im Verfahren zur Prüfung der Aussetzung des Strafrestes gem. § 454 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Vorlage eines schriftlichen Gutachtens im Verfahren zur Prüfung der Aussetzung des Strafrestes gem. § 454 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Vorlagepflicht schriftlicher Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454
    Napsurch auf Vorlage eines schriftlichen Gutachtens im Rahmen des Verfahrens zur Reststrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schriftliches Sachverständigengutachten, ja oder nein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 29
  • StV 2011, 42
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09

    Schriftliches Sachverständigengutachten und Recht auf ein faires Strafverfahren

    Auszug aus KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10
    Denn im Gegensatz zur Beauftragung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung, in der die Regeln der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit herrschen, handelt es sich bei der Prüfung der Aussetzung des Strafrestes nach § 454 StPO in seinem Grundsatz um ein schriftliches Verfahren, so daß ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage eines schriftlichen Gutachtens besteht (BGH NJW 2010, 544; a. A. Appl in KK, StPO 6.Auflage, § 454, Rdn. 29 a).
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10
    Das Beschwerdegericht kann das mit einer mündlichen Anhörung verbundene erforderliche Verfahren im Beschwerdeverfahren nicht nachholen; denn eine mündliche Anhörung findet vor dem Beschwerdegericht in der Regel nicht statt (vgl. Thür. OLG NStZ 2007, 421; Senat NJW 1999, 1797 und Beschluß vom 23. Februar 2007, 2 Ws 121/07; Meyer-Goßner, StPO 52. Auflage, § 454 Rdn. 47 mit weit.
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 Ws 114/16

    Sicherungsverwahrung; späterer Beginn der Unterbringung; Prüfungsmaßstab;

    Nach wohl h.M. ist ein solches Sachverständigengutachten schriftlich einzuholen (BGH JR 2010, 203; KG NStZ-RR 2011, 29; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auf., § 454 Rdn. 37b; Klein in: Graf, StPO, 2. Aufl., § 454 Rdn. 15; Pollähne in: Heidelberger Kommentar StPO, 5. Aufl., § 454 Rdn. 24).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts waren die Verwaltungsgemeinschaften gemäß den §§ 17 Abs. 2, 77 Abs. 6 S.1 GO LSA die für die Anhörung zuständige Behörde (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts waren die Verwaltungsgemeinschaften gemäß den §§ 17 Abs. 2, 77 Abs. 6 S. 1 GO LSA die für die Anhörung zuständige Behörde (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 66/10

    Gemeindegebietsreform

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts war die Verwaltungsgemeinschaft Arneburg-Goldbeck gemäß den §§ 17 Abs. 2, 77 Abs. 6 S.1 GO LSA die für die Anhörung zuständige Behörde (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts waren die Verwaltungsgemeinschaften gemäß den §§ 17 Abs. 2, 77 Abs. 6 S.1 GO LSA die für die Anhörung zuständige Behörde (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts waren die Verwaltungsgemeinschaften gemäß den §§ 17 Abs. 2, 77 Abs. 6 S.1 GO LSA die für die Anhörung zuständige Behörde (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Klein Schwechten und Schwarzholz gegen

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts war die Verwaltungsgemeinschaft Arneburg-Goldbeck gemäß den §§ 17 Abs. 2, 77 Abs. 6 S. 1 GO LSA die für die Anhörung zuständige Behörde (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 2 Ws 202/16

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung:

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es den Vorgaben des §§ 463 Abs. 3 Satz 3, 454 Abs. 2 StGB genügen kann, wenn ein nach diesen Vorschriften gebotenes Sachverständigengutachten ausschließlich mündlich erstattet wird (so Senat, NStZ-RR 1999, 253; Appl, in: KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 2; siehe auch OLG Hamm, NStZ-RR 2016, 230, 232; demgegenüber für das Erfordernis der Schriftlichkeit BGH, NJW 2010, 544; KG, NStZ-RR 2011, 29 f.; Klein, in: Graf, StPO, 2. Aufl. 2012, § 454 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 454 Rn. 37b; differenzierend Baier, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 454 Rn. 35).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts waren die Verwaltungsgemeinschaften gemäß den §§ 17 Abs. 2, 77 Abs. 6 S.1 GO LSA die für die Anhörung zuständige Behörde (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts).
  • KG, 22.11.2013 - 2 Ws 558/13

    Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen

    Eine solche ist insbesondere nicht in der - in dem Formular der staatsanwaltschaftlichen Übersendungsverfügung enthaltenen - Erklärung zu sehen, auf Terminsnachricht zu verzichten, denn diese bezog sich gerade nicht auf die Anhörung des Sachverständigen, von dessen Einschaltung zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede war (vgl. Senat StV 2011, 42).
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