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   OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11   

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https://dejure.org/2011,9630
OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,9630)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,9630)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,9630)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zumutbarkeit der Kosten für Alkohol- und Drogenkontrollen als Erfüllung einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilter hat grundsätzlich die Kosten für die Durchführung von Alkoholkontrollen oder Drogenkontrollen i.R.e. Führungsaufsicht selbst zu tragen; Kostentragungspflicht für die Durchführung von Alkoholkontrollen oder Drogenkontrollen i.R.e. Führungsaufsicht; Begrenzung ...

  • Justiz Thüringen

    § 68b Abs 1 Nr 10 StGB, § 68b Abs 2 S 4 StGB, § 68b Abs 3 StGB, § 68d StGB, § 73 Abs 1 S 1 StPO
    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung einer Weisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragungspflicht hinsichtlich im Rahmen der Führungsaufsicht angeordneter Alkohol- oder Drogenkontrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 296
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    b) Hinsichtlich der Kosten der Weisungen beruht die Entscheidung auf einer Annexkompetenz zu § 68b Abs. 3 StGB (OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 - juris).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14

    Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse

    Legt die Staatsanwaltschaft gegen die Bestimmung der Kostentragung im Bewährungsbeschluss keine Beschwerde ein, wird das für die Bewährungsaufsicht zuständige Amtsgericht Bad Kreuznach die Kosten nach dem JVEG (zur Rechtsgrundlage vgl. Thür.OLG NStZ-RR 2011, 296) zugunsten der Rechnung stellenden Kreisverwaltung festzusetzen haben.
  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

    Eine im Vordringen befindliche Auffassung der Oberlandesgerichte übernimmt die Kosten für Alkohol- bzw. Drogenkontrollen, von Therapien oder Fahrtkosten in Erfüllung einer Weisung im Rahmen von Führungsaufsicht auf die Staatskasse und beruft sich dazu auf eine Annexkompetenz zu § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und Abs. 2 Satz 4 StGB (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; Thüringer OLG, NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

    Der Senat teilt die dortige Ansicht, dass in einem solchen Fall die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse entsprechend Anwendung finden und der Senat zur Anordnung aufgrund einer Annexkompetenz befugt ist (siehe hierzu näher OLG Karlsruhe NStZ 2014, 62; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2012, 4 a Ws 33/12; vgl. auch OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18

    Führungsaufsicht; Anforderungen an die Erteilung einer Abstinenzweisung nach §

    Zudem ist die Kostentragungspflicht bezüglich der Alkohol- und Drogenkontrollen zu regeln (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011, 1 Ws 74/11 - zitiert nach beckonline).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Tragung der notwendigen Kosten zur Erfüllung einer

    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
  • SG Altenburg, 30.04.2013 - S 21 SO 2014/12

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für Aufenthalt und

    Denn die im Rahmen der Aussetzung zur Bewährung erteilten Weisungen dienen nicht allein der Gefahrenabwehr, sondern vor allem auch der Unterstützung im Bemühen um ein künftig straffreies Leben (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2011, Az.: 1 Ws 74/11, juris Rdnr. 13 m. w. N.; der von der Beklagten angeführte Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 30. September 2010, Az.: 2 Ws 334/10, betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, da dort die Weisung erteilt wurde, den Aufenthalt in einer geschlossenen Einrichtung zu nehmen).

    Insofern ist von entscheidender Bedeutung, dass jedenfalls nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 16. Mai 2011, Az.: 1 Ws 74/11, juris Rdnr. 15) die Bestimmung, dass die Kosten einer führungsaufsichtsrechtlichen Weisung von der Staatskasse zu tragen ist, nur erfolgen darf, wenn kein anderer Kostenträger vorhanden ist, wobei das Verhältnis zur grundsätzlich ebenfalls nur nachrangigen Eingliederungshilfe ungeklärt bleibt.

  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Drogenscreening, Kosten, Träger

    Allerdings hat die Verurteilte diese Aufwendungen grundsätzlich nach dem Veranlassungsprinzip zu tragen, weil sie die Drogenscreenings mit ihren Straftaten erst erforderlich gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 02. November 2011 - 2 Ws 433/11, juris, Rdnr. 9 ff. [dort zu § 68b StGB]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09, juris; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Mai 2014 - 2 Ws 216/14, juris).
  • OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11

    Veranlassungsprinzip; Unterbringung; Maßregelvollstreckung

    a) Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Erwägungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 - OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 - OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010, 1 Ws 96/10 -, jeweils zitiert nach juris) stichhaltig sein können, wonach im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig der Störer (der Verurteilte) mit den Kosten der Gefahrenabwehr belastet werde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -).
  • KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13

    Weisung, die Kosten für Urinkontrollen selbst zu tagen

    b) Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es dem Verurteilten zuzumuten ist (§ 68b Abs. 3 StGB), die Kosten für die auf zwei Jahre begrenzten Kontrollen zu tragen, und zwar unabhängig davon, wie diese Kosten einzuordnen sind (vgl. Thüringer OLG NStZ-RR 2011, 296; Hanseatisches OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Dresden NStZ 2009, 268).
  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Auflagen und Weisungen im Rahmen der

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