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   OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11   

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https://dejure.org/2011,9630
OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,9630)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,9630)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,9630)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zumutbarkeit der Kosten für Alkohol- und Drogenkontrollen als Erfüllung einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilter hat grundsätzlich die Kosten für die Durchführung von Alkoholkontrollen oder Drogenkontrollen i.R.e. Führungsaufsicht selbst zu tragen; Kostentragungspflicht für die Durchführung von Alkoholkontrollen oder Drogenkontrollen i.R.e. Führungsaufsicht; Begrenzung ...

  • Justiz Thüringen

    § 68b Abs 1 Nr 10 StGB, § 68b Abs 2 S 4 StGB, § 68b Abs 3 StGB, § 68d StGB, § 73 Abs 1 S 1 StPO
    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung einer Weisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragungspflicht hinsichtlich im Rahmen der Führungsaufsicht angeordneter Alkohol- oder Drogenkontrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 296
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11
    Dies trifft auf Ärzte, die in Erfüllung einer im Rahmen der Bewährungs- oder Führungs­aufsicht erteilten gerichtlichen Wei­sung von dem Verurteilten selbst - auch nach näherer Weisung seines Be­wäh­rungs­helfers - mit der Vornahme solcher Kontrollen beauftragt worden sind, nicht zu (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.1997, 3 Ws 602/96; OLG Bremen, Beschluss vom 17.09.2010, Ws 96/10, bei juris; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl., § 1 Anm. IV d bis f).
  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11
    b) Die zur Verteilung der Kosten solcher Maßnahmen zwischen Verurteiltem und Staatskasse teilweise in der Rechtsprechung - obiter dictum - geäußerte Auf­fassung, dass aus dem Gefahrenabwehrcharakter führungsaufsichts­recht­li­cher Weisungen eine grundsätzliche Kostentragungspflicht des Staates ab­zu­leiten sei (vgl. OLG Dresden NStZ 2009, 268), hält der Senat für nicht über­­zeugend.
  • OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09

    Führungsaufsicht: Kostentragungspflicht für notwendige Kosten zur Erfüllung von

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11
    a) Eine gesetzliche Regelung, der zu entnehmen wäre, ob die Kosten für eine im Rah­men der Führungsaufsicht nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 oder Abs. 2 Satz 4 StGB erteilte Weisung, sich regelmäßigen Alkohol- oder Suchtmittel­kon­trol­len zu unterziehen, von der Staatskasse oder vom Verurteilten zu tragen sind, ist nicht erkennbar (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009, 1 Ws 94/09, bei juris; OLG Bremen a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    b) Hinsichtlich der Kosten der Weisungen beruht die Entscheidung auf einer Annexkompetenz zu § 68b Abs. 3 StGB (OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 - juris).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14

    Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse

    Legt die Staatsanwaltschaft gegen die Bestimmung der Kostentragung im Bewährungsbeschluss keine Beschwerde ein, wird das für die Bewährungsaufsicht zuständige Amtsgericht Bad Kreuznach die Kosten nach dem JVEG (zur Rechtsgrundlage vgl. Thür.OLG NStZ-RR 2011, 296) zugunsten der Rechnung stellenden Kreisverwaltung festzusetzen haben.
  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

    Eine im Vordringen befindliche Auffassung der Oberlandesgerichte übernimmt die Kosten für Alkohol- bzw. Drogenkontrollen, von Therapien oder Fahrtkosten in Erfüllung einer Weisung im Rahmen von Führungsaufsicht auf die Staatskasse und beruft sich dazu auf eine Annexkompetenz zu § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und Abs. 2 Satz 4 StGB (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; Thüringer OLG, NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

    Der Senat teilt die dortige Ansicht, dass in einem solchen Fall die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse entsprechend Anwendung finden und der Senat zur Anordnung aufgrund einer Annexkompetenz befugt ist (siehe hierzu näher OLG Karlsruhe NStZ 2014, 62; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2012, 4 a Ws 33/12; vgl. auch OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296).
  • SG Altenburg, 30.04.2013 - S 21 SO 2014/12

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für Aufenthalt und

    Denn die im Rahmen der Aussetzung zur Bewährung erteilten Weisungen dienen nicht allein der Gefahrenabwehr, sondern vor allem auch der Unterstützung im Bemühen um ein künftig straffreies Leben (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2011, Az.: 1 Ws 74/11, juris Rdnr. 13 m. w. N.; der von der Beklagten angeführte Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 30. September 2010, Az.: 2 Ws 334/10, betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, da dort die Weisung erteilt wurde, den Aufenthalt in einer geschlossenen Einrichtung zu nehmen).

    Insofern ist von entscheidender Bedeutung, dass jedenfalls nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 16. Mai 2011, Az.: 1 Ws 74/11, juris Rdnr. 15) die Bestimmung, dass die Kosten einer führungsaufsichtsrechtlichen Weisung von der Staatskasse zu tragen ist, nur erfolgen darf, wenn kein anderer Kostenträger vorhanden ist, wobei das Verhältnis zur grundsätzlich ebenfalls nur nachrangigen Eingliederungshilfe ungeklärt bleibt.

  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18

    Führungsaufsicht; Anforderungen an die Erteilung einer Abstinenzweisung nach §

    Zudem ist die Kostentragungspflicht bezüglich der Alkohol- und Drogenkontrollen zu regeln (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011, 1 Ws 74/11 - zitiert nach beckonline).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Tragung der notwendigen Kosten zur Erfüllung einer

    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

    Allerdings hat die Verurteilte diese Aufwendungen grundsätzlich nach dem Veranlassungsprinzip zu tragen, weil sie die Drogenscreenings mit ihren Straftaten erst erforderlich gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 02. November 2011 - 2 Ws 433/11, juris, Rdnr. 9 ff. [dort zu § 68b StGB]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09, juris; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Mai 2014 - 2 Ws 216/14, juris).
  • OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11

    Veranlassungsprinzip; Unterbringung; Maßregelvollstreckung

    a) Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Erwägungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 - OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 - OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010, 1 Ws 96/10 -, jeweils zitiert nach juris) stichhaltig sein können, wonach im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig der Störer (der Verurteilte) mit den Kosten der Gefahrenabwehr belastet werde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -).
  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Gleichwohl können diese Weisungen keinen Bestand haben; denn der Senat vermag nicht zu beurteilen, ob sie wegen der Belastung des Verurteilten mit den insoweit entstehenden Kosten - von der mangels abweichender ausdrücklicher Bestimmung in dem angefochtenen Beschluss auszugehen ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2011, 296 - juris Rdn. 14; HansOLG Bremen NStZ 2011, 216 - juris Rdn. 11 f.; OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11 - juris Rdn. 14 ff.) - im konkreten Fall unzumutbar sind.
  • KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13

    Weisung, die Kosten für Urinkontrollen selbst zu tagen

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