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   BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10   

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https://dejure.org/2011,2632
BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10 (https://dejure.org/2011,2632)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2011 - 3 StR 444/10 (https://dejure.org/2011,2632)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 3 StR 444/10 (https://dejure.org/2011,2632)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer tatsächlich bestehenden, nicht durchsetzbaren Forderung; Bewertung einer noch nicht fälligen Forderung; Kompensation eines Vermögensverlusts

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer tatsächlich bestehenden, nicht durchsetzbaren Forderung; Bewertung einer noch nicht fälligen Forderung; Kompensation eines Vermögensverlusts

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer tatsächlich bestehenden, nicht durchsetzbaren Forderung; Bewertung einer noch nicht fälligen Forderung; Kompensation eines Vermögensverlusts

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 266 Abs 1 StGB
    Betrug und Untreue: Schadenskompensation durch Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Vorliegens eines Nachteils auf Grund einer Betrugsstraftat bei Bestehen der Möglichkeit der Befreiung des Geschädigten durch die Tat von einer Gegenforderung; Kompensationsgeeignetheit eines Vergütungsanspruchs für die Herstellung von Baustraßen; Betrug ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Vorliegens eines Nachteils auf Grund einer Betrugsstraftat bei Bestehen der Möglichkeit der Befreiung des Geschädigten durch die Tat von einer Gegenforderung; Kompensationsgeeignetheit eines Vergütungsanspruchs für die Herstellung von Baustraßen; Betrug ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Vorliegens eines Nachteils auf Grund einer Betrugsstraftat bei Bestehen der Möglichkeit der Befreiung des Geschädigten durch die Tat von einer Gegenforderung; Kompensationsgeeignetheit eines Vergütungsanspruchs für die Herstellung von Baustraßen; Betrug ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Vorliegens eines Nachteils auf Grund einer Betrugsstraftat im Zusammenhang mit einem Vermögensabfluss wegen der Zahlung auf eine tatsächlich nicht erbrachte Leistung; Betrug im Zusammenhang mit einem Auftrag über Grundsanierung von Baustraßen im ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Vorliegens eines Nachteils auf Grund einer Betrugsstraftat im Zusammenhang mit einem Vermögensabfluss wegen der Zahlung auf eine tatsächlich nicht erbrachte Leistung; Betrug im Zusammenhang mit einem Auftrag über Grundsanierung von Baustraßen im ...

  • rewis.io

    Betrug und Untreue: Schadenskompensation durch Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug und Untreue: Schadenskompensation durch Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266; VOB/B § 2 Nr. 5
    Überprüfung des Vorliegens eines Nachteils auf Grund einer Betrugsstraftat bei Bestehen der Möglichkeit der Befreiung des Geschädigten durch die Tat von einer Gegenforderung; Kompensationsgeeignetheit eines Vergütungsanspruchs für die Herstellung von Baustraßen; Betrug ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadenskompensations-Fall

    § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug, Vermögensschaden

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch die Befreiung von streitigen und noch nicht fälligen Forderungen schließt einen Vermögensnachteil aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 312
  • StV 2011, 733
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 667/98

    Untreue; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand; MfS;

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10
    Dies gilt selbst dann, wenn die Verbindlichkeit schwer zu beweisen wäre (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 46).

    Es ist daher grundsätzlich möglich, dass ein Gläubiger sich im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, auf Grund dessen ihm kein Anspruch zusteht, einen Vermögensvorteil verschafft, um sich damit für einen aus einem anderen Rechtsgeschäft bestehenden Anspruch zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1982, 68 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 46).

  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 568/81

    Betrug - Vermögensvorteil - Rechtswidrigkeit - Bereicherungsabsicht

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10
    Es ist daher grundsätzlich möglich, dass ein Gläubiger sich im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, auf Grund dessen ihm kein Anspruch zusteht, einen Vermögensvorteil verschafft, um sich damit für einen aus einem anderen Rechtsgeschäft bestehenden Anspruch zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1982, 68 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 46).

    Hierfür ist es erforderlich, dass der Handelnde das durch rechtswidrige Mittel, etwa Täuschung, Erlangte zu seinem bestehenden Anspruch in Beziehung gebracht hat, um auszuschließen, dass der Schuldner sowohl auf den bestehenden als auch auf den fingierten Anspruch leistet (vgl. BGH wistra 1982, 68 f.; BGH NStZ-RR 1997, 298).

  • BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01

    Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche;

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10
    Zwar scheint sich im Hinblick auf den Schuldspruch aus einer Entscheidung des 5. Strafsenats vom 27. August 2003 (gemeint: Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01) (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51) anderes zu ergeben.
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB - gleichermaßen wie unter Nachteil i.S.d. § 266 StGB - jede durch die Tat verursachte Vermögensminderung zu verstehen, wobei diese nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung auf Grund eines Vergleichs des Vermögensstandes vor und nach der Tat bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise festzustellen ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10; BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96; Fischer, aaO, § 263 Rn. 110 ff. mwN).

    Ein solcher Vermögenszuwachs tritt beispielsweise ein, soweit das Vermögen von einer Verbindlichkeit in Höhe des Verlustes befreit wird (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 mwN).

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Zahlung war das Vermögen der Patienten - unbeschadet der Frage der Fälligkeit, vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 - nicht mit einem Zahlungsanspruch belastet; ohne diesen hat die erbrachte ärztliche Leistung hier keinen eigenen, zur Bestimmung des tatbestandlichen Schadens i.S.v. § 263 Abs. 1 StGB maßgeblichen wirtschaftlichen Wert.

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Für die Schadensbetrachtung ist das Erlöschen einer Verbindlichkeit allerdings nur dann relevant, wenn es unmittelbar durch die Tat eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312, 313).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Ein solcher tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Gesamtsaldierung, vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 79/12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 77; Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 75; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, jeweils mwN).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Ein solcher Vermögenszuwachs tritt auch ein, soweit durch die Verfügung das Vermögen des Verfügenden von einer Verbindlichkeit befreit wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1999 - 5 StR 667/98, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 46; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312, 313).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 36/19

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Schadensbestimmung bei

    Dies bedeutet für den Wert eines Gegenstands, eines Rechts oder einer Forderung, an dem sein Inhaber einem Dritten ein Sicherungsrecht eingeräumt hat, dass sich sein Wert im Vermögen des Sicherungsgebers umso mehr verringert, je wahrscheinlicher der Eintritt des Sicherungsfalls ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48, 66; vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312, 314).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 588/18

    Untreue (Treubruchstatbestand; Prinzip der Gesamtsaldierung; Weiterleitung von

    Unbeschadet der Frage, ob es hierzu in jedem Fall der Einforderung einer nach § 8 RVG fälligen Forderung durch ausdrückliche Berechnung nach § 10 RVG bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14, NStZ 2015, 277, der bei der dort zugrundeliegenden Fallkonstellation hierzu keine Stellung zu nehmen brauchte) oder ob eine Honorarforderung auch ohne ausdrückliche Abrechnung einen werthaltigen und zur Kompensation geeigneten Anspruch beinhaltet (so BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, StV 2011, 733 f. zur Kompensation von Honoraransprüchen nach VOB/B beim Fehlen einer prüffähigen Abrechnung; ebenso: Schmidt, NStZ 2013, 498, 501 f.), ist in Fällen der vorliegenden Art Voraussetzung einer nachteilsausgleichenden Kompensation, dass ein Vermögenszuwachs auf Seiten des Treugebers zu verzeichnen ist, weil er durch die Untreuehandlung von einer Verbindlichkeit befreit wird.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    Nach der Rechtsprechung ist unter Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB - gleichermaßen wie unter Nachteil i.S.d. § 266 StGB - jede durch die Tat verursachte Vermögensminderung zu verstehen, die nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung durch Vergleich des Vermögensstandes vor und nach der Tat bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise festzustellen ist (vgl. BGH , Beschluss vom 5. Juli 2011, 3 StR 444/10, juris), was letztlich auf einen Vergleich des Werts des aufgrund des Werkvertrages Geleisteten im Verhältnis zum Gezahlten zu geschehen hat.
  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger

    Dies setzt aber voraus, dass die Verwendung der Mandantengelder nicht mit dem Vorsatz rechtswidriger Bereicherung erfolgt, sondern tatsächlich dem Zweck dient, bestehende Honoraransprüche zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - 1 StR 638/97, NStZ-RR 1997, 298, 299; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312, 313; Schmidt, NStZ 2013, 498, 500 f.).
  • OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren

    Ein solcher Vermögenszuwachs tritt beispielsweise ein, soweit das Vermögen von einer Verbindlichkeit in Höhe des Verlustes befreit wird (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 m.w.N.).

    Gerade dadurch unterscheidet sich die hier gegeben Konstellation vom Fall des BGH, 3 StR 444/10, in dem es der BGH für möglich hielt, dass der Gläubiger sich im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, auf Grund dessen ihm kein Anspruch zustand (Grundsanierung von Baustraßen im Spätherbst 1997), einen Vermögensvorteil verschaffte, um sich damit für einen aus einem anderen Rechtsgeschäft bestehenden Anspruch (Herstellung einer Baustraße im Frühjahr 1997) zu befriedigen.

    Daher scheitert die Vergleichbarkeit des Anspruchs aufgrund nach der GOÄ mit dem nach der VOB berechneten (so im Urteil des BGH, 3 StR 444/10): Der Anspruch nach VOB bestand in einer konkreten Höhe, hinter der die Leistung des Bauunternehmers stand; bei dem Anspruch des Klägers aufgrund seiner einstündigen Behandlung machte er sich selbst abhängig vom Erstattungsverhalten der Privaten Krankenversicherungen, das der Kläger freilich umgehen wollte.

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Ein Nachteil liegt nicht vor, wenn zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312; Urt. v. 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74, NJW 1975, 1234).
  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 217/12

    Schadensersatzanspruch wegen Beihilfe zur Untreue zum Nachteil einer

  • BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20

    Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff;

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

  • LSG Hamburg, 22.06.2017 - L 1 KR 39/15
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

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