Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11   

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https://dejure.org/2011,7734
OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11 (https://dejure.org/2011,7734)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.2011 - 5 Ws 6/11 (https://dejure.org/2011,7734)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 2011 - 5 Ws 6/11 (https://dejure.org/2011,7734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Eröffnungsverfahren, Bewertung der belastenden Aussage eines Zeugen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der belastenden Aussage eines Zeugen im Eröffnungsverfahren als unglaubhaft im Falle von weiteren gegen den Angeschuldigten erstatteten abwegigen oder haltlosen Strafanzeigen durch diesen Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung bezüglich eines Belastungszeugen im Eröffnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Abwegig, haltlos oder in ihrem Tatsachenkern widerlegt,

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vielleicht unglaubhafte Zeuge im Eröffnungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11
    Denn aus einer Belastungsmotivation beim Zeugen kann nicht zwingend auf das Vorliegen einer falschen Verdächtigung geschlossen werden (BGHSt 45, 164 ff. - Rdnr. 34 nach juris).

    Für die Glaubhaftigkeit einer Aussage spricht unter dem Blickwinkel ihrer inhaltlichen Konsistenz, wenn sie detailreich sowie im Handlungsrahmen und im Handlungsablauf schlüssig ist, wenn sie die Schilderung ausgefallener Einzelheiten sowie von psychischen Vorgängen enthält und wenn sie den Täter in Handlungsdetails entlastet (BGHSt 45, 164 ff - Rdnr. 21 in juris).

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11
    Der Senat weist darauf hin, dass auch im Hauptverfahren die Argumentation, nach dem Zweifelssatz müsse von der Unrichtigkeit der weiteren Anzeigen ausgegangen werden, weshalb die Aussage der Nebenklägerin zum Vergewaltigungsgeschehen als unglaubwürdig erscheinen müsse, nicht zulässig ist, weil der Zweifelssatz auf Indiztatsachen nicht anzuwenden ist (vgl. BGH NJW 2005, 2322, Rdnrn. 25 - 28 in juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 261, Rdnr. 26).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11
    Ein hinreichender Tatverdacht besteht dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe wistra 2005, 72f.; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203, Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Deshalb ist das Hauptverfahren nicht erst dann zu eröffnen, wenn die Verurteilung nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens überwiegend wahrscheinlich oder gar sicher ist, sondern schon in Zweifelsfällen mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung, die nur mit den besonderen Erkenntnismitteln und besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung zu klären sind (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2011, 08613; OLG Koblenz NJW 2013, 98; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 203 Rdn. 13).
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, Beschluss vom 1. Februar 2002, 1 AR 19/02, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 15.01.2021 - 114 Qs 100/20

    Verbreitung pornographischer Schriften in Anwaltsschriftsatz

    Dies ist bereits dann der Fall, wenn es bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung notwendig erscheint, die besonderen Erkenntnismittel einer Hauptverhandlung für die Sachaufklärung in Anspruch zu nehmen um hinreichend Gewissheit über die Berechtigung des Tatvorwurfs zu gewinnen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2011 - 5 Ws 6/11 - juris).
  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    Ein hinreichender Tatverdacht setzt voraus, dass die Verurteilung eines Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2013, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz NJW 2013, 98).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

    Die Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 218; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2009, 88; Löwe-Rosenberg aaO).
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

    Die Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 218; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2009, 88; Löwe-Rosenberg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

    Das ist dahin zu präzisieren, dass entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheinen oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegen muss, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2011, 218, 219).

    Die Eröffnungsentscheidung soll lediglich erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2011, 218, 219).

  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

    Ist der Angeklagte einer gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig und ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen eines tateinheitlichen begangenen versuchten Tötungsdelikts ungefähr gleich groß wie die Wahrscheinlichkeit eines strafbefreienden Rücktritts hiervon, ist das Hauptverfahren statt vor dem Amtsgericht vor der Schwurgerichtskammer zu eröffnen (im Anschluss an OLG Stuttgart Justiz 2011, 218).

    Denn diffizile Beweiswürdigungsfragen dürfen nicht im Wege einer nicht-unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung des über die Eröffnung entscheidenden Gerichts womöglich endgültig - § 211 StPO - entschieden werden (OLG Stuttgart Justiz 2011, 218).

  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Das ist dahin zu präzisieren, dass entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheinen oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegen muss, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (OLG Stuttgart, Beschl. 5 Ws 6/11 v. 12.4.11, juris Rn. 5 = Justiz 2011, 218).
  • LG Potsdam, 02.06.2015 - 24 Qs 110/14

    Sachbeschädigung durch Graffiti

  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12

    Darlegungs-und Beweislast im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen falscher

  • LG Kaiserslautern, 16.12.2022 - 5 Qs 134/22

    Billigen eines Angriffskrieges durch Verwendung des Buchstabens "Z" bei

  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15

    Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem

  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden

  • AG Berlin-Tiergarten, 31.03.2017 - 249 Ds 201/16

    Hinreichender Tatverdacht: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens

  • OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 2 Ws 112/22

    Hinreichender Tatverdacht für Anklageerhebung; Wahrscheinlichkeit der

  • LG Potsdam, 17.12.2014 - 24 Qs 95/14

    Nebenklage im Strafverfahren: Zeitpunkt der Erlangung der Nebenklägerstellung;

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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8925
BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,8925)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,8925)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,8925)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 212 StGB, § 213 StGB
    Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags

  • Wolters Kluwer

    Revision wird gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision gem. § 349 Abs. 2 StPO

  • rewis.io

    Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Revision wird gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision gem. § 349 Abs. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 442/98

    Minder schwerer Fall des Totschlags; Notwehrexzess aus Furcht; Handlung aus Zorn

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Nachdem das Landgericht diese Einlassung gänzlich widerlegt hat, durfte es nicht mehr vom Vorliegen eines Geständnisses hinsichtlich einer beabsichtigten Beibringung erheblicher Verletzungen ausgehen und dieses zum Nachteil des Angeklagten verwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. und 24. Mai 2011 - 5 StR 65/11 und 161/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 442/98).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Nachdem das Landgericht diese Einlassung gänzlich widerlegt hat, durfte es nicht mehr vom Vorliegen eines Geständnisses hinsichtlich einer beabsichtigten Beibringung erheblicher Verletzungen ausgehen und dieses zum Nachteil des Angeklagten verwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. und 24. Mai 2011 - 5 StR 65/11 und 161/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 442/98).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10

    Totschlag (minder schwerer Fall; Hingerissenwerden; Spontantat); erheblich

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10).
  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Es durfte daher übrige Teile der Einlassung nicht ohne nähere Begründung - an der es hier mangelt - zu Lasten des Angeklagten heranziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11, NStZ-RR 2011, 318, 319; LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 73).
  • BGH, 16.08.2012 - 5 StR 238/12

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen erneut teilweise aufgehoben

    Nachdem die Schwurgerichtskammer diese Einlassung bereits als widerlegt angesehen hat, durfte sie sie aber im Rahmen der Beweisführung nicht als Beleg für einen Tötungsvorsatz des Angeklagten heranziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11, NStZ-RR 2011, 318).
  • BGH, 12.07.2011 - 3 StR 186/11

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Spontantat; Kränkung; Kausalität);

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Schlägen des Nebenklägers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn der Angeklagten hervorgerufen und diese zu ihrer Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11 mwN).
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