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   OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/2010 (165/10), Ss (B) 117/10 (165/10)   

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https://dejure.org/2011,29333
OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/2010 (165/10), Ss (B) 117/10 (165/10) (https://dejure.org/2011,29333)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2011 - Ss (B) 117/2010 (165/10), Ss (B) 117/10 (165/10) (https://dejure.org/2011,29333)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - Ss (B) 117/2010 (165/10), Ss (B) 117/10 (165/10) (https://dejure.org/2011,29333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Ordnungsgemäße Einführung einer Urkunde in die Hauptverhandlung und nachträgliche Protokollberichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine nachträgliche Protokollberichtigung

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine nachträgliche Protokollberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 319
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 158/10

    Fehlende Verlesung der Anklage (negative Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Eine solche nachträgliche Protokollberichtigung hat vorliegend jedoch nicht in der gebotenen Weise stattgefunden und kann auch nicht nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - 2 StR 158/10; OLG Hamm, Beschluss vom 10.031009 - 5 Ss 506108, jew. zit. nach juris sowie i.E. Meyer/Goßner, StPO , 53. Aufl., § 271 Rdn. 23 ff.).

    Auch dann gilt das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 3 Rvs 49/10, III-3 Rvs 49/10- jew. zit. nach juris).

    Eine Rücksendung der Akten zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Berichtigungsverfahrens ist bei der gegebenen Sachlage nicht geboten, weil dies der Wiederholung eines nicht ordnungsgemäßen Verfahrens unter Verletzung des Rechts des Angeklagten auf ein faires Verfahren gleichkäme (vgl. Meyer/Goßner, aaO., § 271 Rdn. 26 a; OLG Hamm, StV 2009, 668; BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10, zit. nach juris).

    c) Aber auch eine - neben einer ordnungsgemäßen Protokollberichtigung grundsätzlich statthafte - freibeweisliche Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs allein unter Berücksichtigung abgegebener dienstlicher Erklärungen und damit unter geringeren Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren nach erhobener Verfahrensrüge zum Nachteil des Angeklagten kommt vorliegend nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10, m.w.N. zit. nach juris).

    Ob hiervon in Fällen krasser Widersprüchlichkeit Ausnahmen zu machen sind (vgl. BGH, NJW 2010, 2068, 2069; BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10, zit. nach juris), kann offen bleiben, da ein solcher Fall hier ersichtlich nicht gegeben ist.

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Darüber hinaus kann zwar nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH durch eine nachträgliche Berichtigung des Protokolls einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge zum Nachteil des Revisionsführers die Tatsachengrundlage entzogen werden (BGHSt 51, 298 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07, zit. nach juris).

    Fehlt es hieran, kann das Protokoll nicht mehr berichtigt werden (BGHSt 51, 298, 314, 316).

    Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGHSt 51, 298, 315 f.; BGH, NStZ 2008, 580, 581).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Darüber hinaus kann zwar nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH durch eine nachträgliche Berichtigung des Protokolls einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge zum Nachteil des Revisionsführers die Tatsachengrundlage entzogen werden (BGHSt 51, 298 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07, zit. nach juris).

    Denn das BVerfG hat die Zulässigkeit der nachträglichen Protokollberichtigung mit der Folge, dass einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge nachträglich die Grundlage entzogen wird, eng damit verknüpft hat, dass bei der Berichtigung des Protokolls das vom BGH vorgegebene förmliche Verfahren eingehalten wird (BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07, Rdn. 76 ff., zit. nach juris).

  • BGH, 02.07.1991 - 5 StR 151/91

    Verlesung des Protokolls der Vernehmung eines Zeugens im Ausland in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls (Bl. 53-59 d.A.) vom 30.06.2010, dem gemäß § 274 StPO im Hinblick auf die wesentlichen Förmlichkeiten der Verlesung einer Urkunde und der Augenscheineinnahmen auch eine negative Beweiskraft zukommt (BGH, wistra 1992, 30 ) ist belegt, dass der OWi-Beleg, die Messskizze, der Eichschein, das Messprotokoll und das Kontrollblatt in Augenschein genommen worden sind; eine Verlesung des Eichscheins sowie der maßgeblichen Angaben zur Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Kontrollblatt Nr. 1 zum Messprotokoll jedoch nicht erfolgte.
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Ob hiervon in Fällen krasser Widersprüchlichkeit Ausnahmen zu machen sind (vgl. BGH, NJW 2010, 2068, 2069; BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10, zit. nach juris), kann offen bleiben, da ein solcher Fall hier ersichtlich nicht gegeben ist.
  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 444/07

    Beweiswürdigung; Fehler; Lückenhaftigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Eine solche scheidet hier nämlich aus, weil sie nur auf der Grundlage von vom Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen möglich (OLG Schleswig, Beschlüsse vom 13.02.2004 - 1 Ss OWi 13/04 - und vom 24.11.2005 - 2 Ss OWi 196/05; OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2007 - 3 Ss OWi 444/07, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10

    Protokollberichtigung; Verfahren; rechtliches Gehör; Rügeverkümmerung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Auch dann gilt das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 StR 158/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 3 Rvs 49/10, III-3 Rvs 49/10- jew. zit. nach juris).
  • OLG Jena, 17.10.2007 - 1 Ss 252/07

    Eichbescheinigung - Eichung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Die im Übrigen ausschließlich erfolgte Augenscheineinnahme der Urkunden war keine zureichende Beweiserhebung, weil dies nur dann gegeben ist, wenn es nicht auf den Inhalt der Urkunde, sondern nur auf deren Vorhandensein oder den Zustand ankommt (BGH, NStZ-RR 1999, 37), Demgegenüber kann der durch Schrift dokumentierte Inhalt einer Urkunde nur durch Verlesung nach §§ 249 ff. StPO bzw. nach § 78 Abs. 1 OWiG in die Hauptverhandlung eingeführt werden (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2007 - 1 Ss 252/07, zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 24.11.2005 - 2 Ss OWi 196/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Eine solche scheidet hier nämlich aus, weil sie nur auf der Grundlage von vom Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen möglich (OLG Schleswig, Beschlüsse vom 13.02.2004 - 1 Ss OWi 13/04 - und vom 24.11.2005 - 2 Ss OWi 196/05; OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2007 - 3 Ss OWi 444/07, zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 13.02.2004 - 1 Ss OWi 13/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
    Eine solche scheidet hier nämlich aus, weil sie nur auf der Grundlage von vom Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen möglich (OLG Schleswig, Beschlüsse vom 13.02.2004 - 1 Ss OWi 13/04 - und vom 24.11.2005 - 2 Ss OWi 196/05; OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2007 - 3 Ss OWi 444/07, zit. nach juris).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; nachträgliche Protokollberichtigung;

  • BayObLG, 30.04.2019 - 202 ObOWi 505/19

    Protokollberichtigung: Keine "Rügeverkümmerung" ohne vorherige Anhörung

    Der erhobenen Verfahrensrüge wird auch nicht dadurch die Grundlage entzogen, dass das Amtsgericht mit Beschluss vom 11.03.2019 hinsichtlich der Verlesung des Auszugs aus dem Fahreignungsregister eine Protokollberichtigung vorgenommen hat, denn diese ist nicht verfahrensordnungsgemäß zustande gekommen (BGH NStZ 2011, 168; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2011, 319).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2012 - 3 RBs 98/12

    Einführung von Urkunden in die Bußgeldhauptverhandlung

    Eine Augenscheinnahme der Urkunde allein reicht hierfür nicht aus (zu vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. Februar 2011, NStZ-RR 2011, 319).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - Ss (Z) 206/12

    Ordnungsgemäße Begründung einer Verfahrensrüge bei Rüge des Ruhens der

    a) Soweit der Betroffene rügt, die Überzeugungsbildung des Tatgerichts beruhe deswegen nicht auf dem Inbegriff der Hauptverhandlung, weil Messprotokoll und Eichschein nicht ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden seien (vgl. zu diesem Fragenkreis einschl. der Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge Senat in NStZ-RR 2000, 48, sowie Beschlüsse vorn 19.09.2005 Ss 30/05 -, 19.03.2008 - Ss (B) 12/08 [21/08]- und 21.02.2011 - Ss (B) 117/2010 [165/10]), handelt es sich um eine unzulässige Protokollrüge.
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