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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2011 - III-2 Ws 74/11   

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https://dejure.org/2011,14891
OLG Köln, 28.01.2011 - III-2 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,14891)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2011 - III-2 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,14891)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - III-2 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,14891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 325
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11
    Eine Beiordnung im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO dann veranlasst, wenn die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, dies gebietet (OLG Hamm in NStZ-RR 1999, 319 f.; Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Rdn. 33 zu § 140).
  • LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich,

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11
    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist daher unzulässig und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu stellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte (zu vgl. Senat in NJW 2003, S. 2038; SenE vom 10.1.2011 - 2 Ws 30/11 - KG in StrafO 2006, 200 ff. m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 141 Rdn. 10 b, vor § 296 Rdn. 17; a.A. LG Itzehoe NStZ 2011, 56).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11
    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist daher unzulässig und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu stellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte (zu vgl. Senat in NJW 2003, S. 2038; SenE vom 10.1.2011 - 2 Ws 30/11 - KG in StrafO 2006, 200 ff. m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 141 Rdn. 10 b, vor § 296 Rdn. 17; a.A. LG Itzehoe NStZ 2011, 56).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11
    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist daher unzulässig und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu stellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte (zu vgl. Senat in NJW 2003, S. 2038; SenE vom 10.1.2011 - 2 Ws 30/11 - KG in StrafO 2006, 200 ff. m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 141 Rdn. 10 b, vor § 296 Rdn. 17; a.A. LG Itzehoe NStZ 2011, 56).
  • LG Köln, 06.04.2021 - 323 Qs 19/21
    Die ursprünglich herrschende obergerichtliche Auffassung, die Bestellung eines Pflichtverteidigers diene nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder des Verteidigers, sondern allein dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhalte und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet sei (OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011, 2 Ws 74/11, juris; BGH, NStZ-RR 2009, 348; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, 1 Ws 19/20, juris; vgl. zum Meinungsstand vor der Reform: Münchener Kommentar zur StPO- Thomas/Kämpfer , 1. A., 2014, § 141 Rn. 9 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt- Schmitt , a.a.O., § 142, Rn. 19; Karlsruher Kommentar zur StPO- Willnow , 8.A., 2019, § 141, Rn. 12), gelte damit uneingeschränkt fort.
  • LG Frankfurt/Main, 12.06.2023 - 27 Qs 22/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO statthaft, aber unzulässig, weil die Beschwer auf Grund prozessualer Überholung entfallen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vorn 28.01.2011 - 2 Ws 74/11; KG, Beschluss vom 09.03.2006 5 Ws 563/05; OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ws 675/07).

    Daher ist eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das abgeschlossene Verfahren unzulässig und zwar auch dann, wenn der Antrag - so wie hier - rechtzeitig und auch begründet gestellt wurde (OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011 - 2 Ws 74/11; KG, Beschluss vom 27.02.2006 - 3 Ws 624/05; LG Zweibrücken, Beschluss vom 20.05.2010 - Qs 32/10).

  • LG Münster, 19.12.2019 - 8 Qs 60/19

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung neues Recht, Schwere der Tat,

    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das abgeschlossene Verfahren ist daher unzulässig, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger rechtzeitig und begründet seine Bestellung beantragt hatte (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 28.01.2011, 2 Ws 74/11).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2014 - 1 Ws 343/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren nur bei

    Die rückwirkende Bestellung eines Verteidigers ist auch dann schlechthin unzulässig und unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08 -, NStZ-RR 2009, 348; OLG Hamm, Beschluss vom 10.07.2008 - 4 Ws 181/08 -, NStZ-RR 2009, 113), wenn der Antrag rechtzeitig gestellt, aber versehentlich nicht beschieden worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011 - 2 Ws 74/11 -, NStZ-RR 2011, 325; KG, Beschluss vom 27.02.2006 - 3 Ws 624/05 -, StV 2007, 343; KG, Beschluss vom 09.03.2006 - 5 Ws 563/05 -, StV 2007, 372 m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ws 676/07 -, NJW 2007, 3796).
  • OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22

    Bestellung eines Sicherungsverteidigers nach § 144 Abs. 2 StPO ; Beiordnung eines

    d) Aus den vorstehenden Gründen besteht für den Senat kein Anlass zu einer Entscheidung, ob die ständige Rechtsprechung des Senats, nach der eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung unzulässig ist - und dies auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte - (vgl. BGH, Beschluss v. 20.07.2009, 1 StR 344/08; SenE v. 28.01.2011, 2 Ws 74/11, v. 10.01.2011, 2 Ws 30/11, v. 30.03.2011, 2 Ws 176/11 und v. 02.03.2020, 2 Ws 96/20), mit Blick auf die mit dem Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 verfolgten Zwecke aufrechtzuerhalten ist (vgl. zum Meinungsstand Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 142 Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.07.2021 - 63 Qs 51/21

    Pflichtverteidiger, keine rückwirkende Bestellung

    Bis zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (nachfolgend: "PKH-Richtlinie") mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 - BGBl. I, S. 2128 ff. - (nachfolgend: "Pflichtverteidigerneuregelungsgesetz") ging die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine nicht auf eine zukünftige Tätigkeit des Verteidigers gerichtete, sondern lediglich auf ein beendetes Verfahren bezogene rückwirkende oder nachträgliche Verteidigerbeiordnung grundsätzlich unzulässig sei (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011 - 2 Ws 74/11).
  • LG Köln, 02.06.2021 - 323 Qs 44/21
  • OLG München, 13.01.2012 - 1 Ws 25/12

    Verteidigung: Zulässigkeit einer rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung

  • LG Erfurt, 16.06.2021 - 7 Qs 120/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, unverzügliche Bestellung

  • LG Halle, 31.07.2015 - 3 Qs 151/15

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche Bestellung nach rechtskräftigem

  • LG Zweibrücken, 05.09.2023 - 1 Qs 28/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • LG Berlin, 21.12.2022 - 534 Qs 97/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende bestellung, Zulässigkeit

  • LG Konstanz, 10.09.2022 - 3 Qs 68/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • LG Berlin, 20.06.2023 - 534 Qs 97/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • LG Bonn, 18.05.2021 - 63 Qs 41/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung

  • LG Bonn, 14.05.2021 - 63 Qs 33/21

    - nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung - rückwirkende

  • LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

  • LG Halle, 18.01.2016 - 3 Qs 2/16

    Statthaftigkeit einer nachträglichen und mit Rückwirkung versehenen

  • LG Stralsund, 23.08.2021 - 26 Qs 161/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

  • LG Münster, 19.01.2023 - 11 Qs 48/22

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • LG Hamburg, 28.04.2021 - 616 Qs 12/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.03.2011 - III-5 Ws 59/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12725
OLG Hamm, 10.03.2011 - III-5 Ws 59/11 (https://dejure.org/2011,12725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2011 - III-5 Ws 59/11 (https://dejure.org/2011,12725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2011 - III-5 Ws 59/11 (https://dejure.org/2011,12725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Essen - I StVK 2085/10
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - III-5 Ws 59/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.07.2008 - 5 Ws 216/08

    Berücksichtigung anderer objektiver Umstände neben dem persönlichen Eindruck

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 Ws 59/11
    Nach der Rechtsprechung aller Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm kommt dem persönlichen Eindruck der Strafvollstreckungskammer von dem zu beurteilenden Strafgefangenen eine hohe Bedeutung zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2008 - 5 Ws 216/08 - und vom 23. Juli 2009 - 5 Ws 169 u. 170/09 - OLG Hamm Beschlüsse vom 18. November 1999 4 Ws 389/99 , vom 27. Juli 2000.
  • OLG Hamm, 27.07.2000 - 4 Ws 288/00

    Anordnung der bedingten Entlassung, Beschwerde der StA, persönlicher Eindruck in

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 Ws 59/11
    4 Ws 288/00 , vom 26. Oktober 2000 4 Ws 429/00 - und vom 23. Dezember 2010 - 2 Ws 339/10 -).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 4 Ws 429/00

    Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung, persönlicher Eindruck in der Anhörung,

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 Ws 59/11
    4 Ws 288/00 , vom 26. Oktober 2000 4 Ws 429/00 - und vom 23. Dezember 2010 - 2 Ws 339/10 -).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Aussetzungsentscheidung der

    Da es sich um einen wesentlichen objektiven Umstand handelt, auf dessen Relevanz der persönliche Eindruck von dem Verurteilten nach dem Dafürhalten des Senats sich nicht auswirken kann (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2011 - II-5 Ws 59/11 -, Rn. 5 - juris), sieht der Senat keinen Anlass, hierzu eine mündliche Anhörung - sei es durch die Strafvollstreckungskammer oder durch den Senat selbst - herbeizuführen.
  • OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16

    Haftbefehl; Außervollzugsetzung; eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts;

    Ein Abweichen von diesem persönlichen Eindruck ist nur möglich, wenn wesentliche objektive Umstände, die einer bedingten Entlassung entgegenstehen, unberücksichtigt geblieben sind (OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.2013 - 2 Ws 22/13 -, BeckRS 2014, 01822 und vom 10.03.2011 - 5 Ws 59/11-, BeckRS 2011, 07191).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27813
OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,27813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2011 - 2 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,27813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,27813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufhebung und Zurückverweisung eines mangelhaft begründeten Beschlusses der Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de

    StPO § 34; StPO § 454
    Aufhebung und Zurückverweisung eines nur mangelhaft begründeten Beschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 325
  • AnwBl 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 196/04

    bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
    Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.).
  • KG, 14.10.2005 - 5 Ws 498/05

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung: Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
    Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15

    Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung

    Ebenso unterliegen solche außerhalb der Hauptverhandlung ergangenen Entscheidungen, die nicht nur mangelhaft, sondern - wie im vorliegenden Fall - überhaupt nicht begründet worden sind, der Aufhebung und der Zurückverweisung an das erstinstanzlich zuständige Gericht (vgl. KG, Beschl. v. 23.06.2009 - 1 Ws 64/09, zit. nach juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 325 f. - Rn. 2 ff. nach juris).
  • OLG Celle, 27.01.2020 - 2 Ws 18/20

    Anhörungsprotokoll bei Bezugnahme auf mündliche Anhörung im

    Bei dieser Sachlage ist der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert, denn unabhängig davon, dass diese mit dem Verlust einer Instanz für die Verfahrensbeteiligten verbunden wäre und § 309 Abs. 2 StPO eine - im Verfahren nach § 463 i.V.m. § 454 StPO vorgeschriebene - mündliche Anhörung grundsätzlich nicht vorsieht, würde sie im Ergebnis eine Kompetenzverlagerung darstellen und der Senat praktisch in erster Instanz tätig werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 241/11, juris).
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