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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11   

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https://dejure.org/2011,7425
BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11 (https://dejure.org/2011,7425)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - 4 StR 241/11 (https://dejure.org/2011,7425)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 (https://dejure.org/2011,7425)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 211 StGB
    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

  • Wolters Kluwer

    Zu berücksichtigende Umstände i.R.d. Prüfung einer Strafrahmenmilderung durch den Tatrichter

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Urteils durch den Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat

  • rewis.io

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu berücksichtigende Umstände i.R.d. Prüfung einer Strafrahmenmilderung durch den Tatrichter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11
    Der Schuldspruch wegen eines versuchten Tötungsdeliktes durch Unterlassen (in Tatmehrheit mit fahrlässiger Tötung [Fall II. 2 der Urteilsgründe]) hält rechtlicher Nachprüfung stand (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 51/55, BGHSt 7, 287, 288; BGH, Beschluss vom 23. Juli 1965 - 4 StR 250/65, bei Dallinger MDR 1966, 22, 24).

    Auch die Annahme von Verdeckungsabsicht begegnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1965 aaO; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 ff.; BGH, Urteil vom 31. März 1955 aaO insoweit überholt; vgl. dazu Fischer StGB 58. Aufl., § 211 Rn. 72 m.w.N.).

  • BGH, 23.07.1965 - 4 StR 250/65

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Öffentlichkeit wegen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11
    Der Schuldspruch wegen eines versuchten Tötungsdeliktes durch Unterlassen (in Tatmehrheit mit fahrlässiger Tötung [Fall II. 2 der Urteilsgründe]) hält rechtlicher Nachprüfung stand (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 51/55, BGHSt 7, 287, 288; BGH, Beschluss vom 23. Juli 1965 - 4 StR 250/65, bei Dallinger MDR 1966, 22, 24).

    Auch die Annahme von Verdeckungsabsicht begegnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1965 aaO; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 ff.; BGH, Urteil vom 31. März 1955 aaO insoweit überholt; vgl. dazu Fischer StGB 58. Aufl., § 211 Rn. 72 m.w.N.).

  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81

    Unterlassung - Strafmilderung - Bewertung des Unrechtsgehalts - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11
    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81, NJW 1982, 393; Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11
    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81, NJW 1982, 393; Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11
    Auch die Annahme von Verdeckungsabsicht begegnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1965 aaO; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 ff.; BGH, Urteil vom 31. März 1955 aaO insoweit überholt; vgl. dazu Fischer StGB 58. Aufl., § 211 Rn. 72 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 369/12

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei alkoholisiertem

    Zur Frage möglicher Verdeckungsabsicht verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11, NStZ-RR 2011, 334.
  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

    So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/ Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt.
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch Vornahme seiner Verdeckungshandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Ob eine solche Milderung ausnahmsweise (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.1997 - 4 StR 487/97, zitiert nach juris, dort Rn. 6) in Betracht kommt, ist in einer wertenden Gesamtwürdigung - vor allem - der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 - 2 StR 170/12, Rn. 6; BGH; Beschluss vom 30.06.2011 - 4 StR 241/11, Rn. 6).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    Zwar bildet das strafbare Verhalten des Angeklagten während der Rennfahrt mit seinem Verhalten nach der Kollision eine Tat im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 ? 4 StR 241/11, juris Rn. 3 f.; Urteil vom 7. November 1991 ? 4 StR 451/91, juris Rn. 16; Beschluss vom 22. Juli 1971 ? 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 186).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot,

    Bei der danach gebotenen wertenden Gesamtwürdigung der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 mwN) wird der neue Tatrichter berücksichtigen können, dass der Kern des Unrechts der Untreue (§ 266 StGB) in dem pflichtwidrigen Umgang mit dem Täter anvertrautem fremden Vermögen besteht.
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur

    So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch die Vornahme seiner Verdeckunghandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Die Revisionsbegründung muss daher erkennen lassen, dass die Nebenklägerin mit ihrem Rechtsmittel ein zulässiges Rechtsmittelziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer zur Nebenklage berechtigenden Straftat erstrebt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 ? 6 StR 229/21; vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16 und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 Rn. 6).
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 170/12

    Strafmilderung bei Totschlag durch Unterlassen (minder schwerer Fall des

    Die Frage, ob von dieser Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung Gebrauch zu machen ist, muss das Tatgericht indes in einer wertenden Gesamtwürdigung - vor allem - der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte prüfen und seine Auffassung in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise darlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11, NStZ-RR 2011, 334).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19

    Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren

    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

  • VGH Bayern, 20.03.2013 - 16a D 11.2002

    Regierungshauptsekretär; Wesentlicher Mangel des behördlichen

  • LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761 - 762/11, 3 Ws 761/11, 3 Ws 762/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7217
OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761 - 762/11, 3 Ws 761/11, 3 Ws 762/11 (https://dejure.org/2011,7217)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2011 - 3 Ws 761 - 762/11, 3 Ws 761/11, 3 Ws 762/11 (https://dejure.org/2011,7217)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2011 - 3 Ws 761 - 762/11, 3 Ws 761/11, 3 Ws 762/11 (https://dejure.org/2011,7217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 5 Abs 1 MRK, Art 7 Abs 1 MRK
    Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in Altfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in Altfällen

  • rechtsportal.de

    Altfall; Fortdauer; nachträgliche Sicherungsverwahrung - Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in Altfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 154
  • NStZ-RR 2011, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11
    Sie vertrat die Auffassung, nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. müsse (lediglich) die Gefahr schwerer Gewalttaten bestehen, die aus konkreten Umständen in der Person des Verurteilten und seinem Verhalten abzuleiten sei, einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalttaten und des Vorliegens einer psychischen Störung bedürfe es hingegen nicht.

    Die Maßregel war nicht nach Maßgabe der Entscheidungen des BVerfG vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 u.a (Senat) und vom 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09 (Kammer) für erledigt zu erklären.

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11
    Die dagegen eingelegte Revision wurde ebenso verworfen wie die Verfassungsbeschwerde (BVerfG [Kammer], NJW 2010, 1514).

    Das BVerfG hat zwar bereits in seiner Entscheidung vom 05.08.2009 - 2 BvR 2098708 (NJW 2010, 1514) u.a. ausgeführt, dass § 66 b III StGB gegenüber den § 66 b 1, 11 und § 67d III d StGB, die lediglich eine tatbestandliche Rückanknüpfung ermöglichen, gegebenenfalls auch einen schwerwiegenderen Eingriff, nämlich die Rückbewirkung von Rechtsfolgen - Korrektur der Ablehnung der möglichen originären Sicherungsverwahrung durch deren nachträgliche Anordnung nach Erledigung der Maßregel des § 63 StGB nach § 67d VI StGB ausschließlich auf der Grundlage von Tatsachen, die bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung bekannt oder erkennbar waren - ermögliche.

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11
    Der vom BVerfG in Bezug genommene Große Senats des BGH hat deshalb in seiner Entscheidung vom 07.10.2008 - GSSt 1/08 (Rn 35) zu Recht ausgeführt, die Rückwirkungsproblematik stelle sich dieserhalb nur in stark abgeschwächter Form, was - anders gewendet - nur bedeuten kann, dass dem Vertrauen des Betroffenen in die Nichtanordnung der (ursprünglich abgelehnten) Sicherungsverwahrung bei der Abwägung gegen die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit nur ein geringeres Gewicht zukommen kann als in den übrigen Fällen ihrer nachträglichen Anordnung.
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11
    Die Maßregel war nicht nach Maßgabe der Entscheidungen des BVerfG vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 u.a (Senat) und vom 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09 (Kammer) für erledigt zu erklären.
  • BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11
    Sie erschließt sich aber zwanglos daraus, dass die Beschränkung der in Nr. 11. 2 des Urteilstenors der Senatsentscheidung aufgeführten Vorschriften auf § 66b II StGB und 7 II JGG (sowie § 67d III StGB) ersichtlich nur den dem BVerfG vorgelegten Fällen geschuldet war, die eine mittelbare Überprüfung eben nur dieser Vorschriften erforderten (BGH, Urt. v. 21.06.2011 - 5 StR 52/11 - juris Rn 21).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

    a) Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. August 2011 - 3 Ws 761-762/11 - und der Beschluss des Landgerichts Marburg vom 15. Juli 2011 - 7 StVK 190/11 + 267/11 - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. August 2011 - 3 Ws 761-762/11 - wird aufgehoben.

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Es gibt keinen plausiblen Grund dafür, warum das ThUG einen zuvor nach § 63 StGB untergebrachten, demzufolge von Beginn an vom Strafgericht als gefährlich für die Allgemeinheit angesehenen Täter, der außerdem wegen bestimmter Katalogtaten strafgerichtlich verurteilt wurde, für den aber (nur) eine Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB im Raum stand, besser stellen sollte als einen ebenso gefährlichen Täter, der nicht untergebracht war, sondern - wie im Übrigen der Betroffene wegen der außer der "Anlasstat" begangenen Taten auch - zu Strafhaft verurteilt wurde (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.8.2011 - 3 Ws 761/11, 3 Ws 762/11 -).
  • OLG Hamm, 12.03.2015 - 4 Ws 80/15

    Verschärfter Prognosemaßstab auch bei Fällen der Erledigung der Unterbringung im

    Dabei ging der Gesetzgeber offensichtlich davon aus, dass dieser verschärfte Prognosemaßstab, anders als in den anderen Fällen der nachträglichen Sicherungsverwahrung, deshalb keine Anwendung finden musste, weil durch die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits eine potenziell unbefristete Maßregel angeordnet worden war und der Verurteilte somit nur ein geringeres schützenswertes Interesse hat (so auch Fischer, StGB, 62. Auflage § 66b Rn. 3 a. E.unter Verweis auf die Entscheidung OLG Frankfurt, NStZ 12, 154).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.05.2011 - III-2 Ws 261/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19964
OLG Köln, 18.05.2011 - III-2 Ws 261/11 (https://dejure.org/2011,19964)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.2011 - III-2 Ws 261/11 (https://dejure.org/2011,19964)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - III-2 Ws 261/11 (https://dejure.org/2011,19964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 334
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2011 - 2 Ws 261/11
    Durch Urteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2365/09) hat das Bundesverfassungsgericht § 67d Abs. 2 S. 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 160), soweit er zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu zehn Jahren ermächtigt, für mit Art. 2 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt (Ziff. II. 1. b) des Urteilstenors) und zugleich gem. § 35 BVerfGG angeordnet, dass die Vorschrift bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis 31.05.2013 nach Maßgabe der Gründe weiter anwendbar bleibt (Ziff. III. 1. des Urteilstenors).
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