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   OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10   

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OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 (https://dejure.org/2010,1905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 (https://dejure.org/2010,1905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2010 - 3 Ss 285/10 (https://dejure.org/2010,1905)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweiserhebungsverbot

  • openjur.de

    § 81a StPO
    Annahme von Gefahr im Verzug kann mit einer drohenden Unterschreitung des Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit begründet werden; Beweisverwertungsverbot; Irrtum über Einholung einer richterlichen Anordnung

  • Justiz Hessen

    § 81a StPO

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertung einer ohne richterliche Anordnung bei Gefahr im Verzug entnommenen Blutprobe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot bei einer ohne richterlichen Anordnung erfolgten Blutentnahme

  • blutalkohol PDF, S. 49
  • rabüro.de

    Zur Verwertung einer ohne richterliche Anordnung bei Gefahr im Verzug entnommenen Blutprobe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 81a
    Gefahr im Verzug bei grenzwertiger Alkoholisierung; Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung der Blutprobe in der Tatsacheninstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme - so kann man m.E. nicht argumentieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gefahr im Verzug bei drohender Unterschreitung des Grenzwertes für die absolute Fahruntüchtigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit reicht die Widerspruchslösung?

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unendliche Geschichte: Neues zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen (§ 81a Abs. 2 StPO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 46
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.).
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150) ist wiederholt in Fällen der drohenden Unterschreitung eines Grenzwertes die Annahme von Gefahr im Verzug durch die Ermittlungsbehörden als rechtmäßig angesehen worden.

    Während in den Fällen der Oberlandesgerichte Thüringen, Koblenz und Köln zu der Grenzwertnähe zusätzlich hinzukam, dass sich die Erforderlichkeit der Blutentnahme zu Zeitpunkten stellte, zu denen ein Richter nicht (mehr) oder noch nicht erreichbar war, führt das OLG Frankfurt insoweit sogar ausdrücklich aus, dass der Eilkompetenz des ermittelnden Polizeibeamten auch die Tatsache, dass die Anordnung der Blutentnahme an einem regulären Arbeitstag innerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgte, nicht entgegen stehe (OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 - 48).

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Ss BS 8/17

    Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren: Unzulässige Einschaltung von

    a) Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist bereits auf die Sachrüge hin zu überprüfen, soweit sich die einer solchen Annahme zugrunde liegenden Feststellungen und Wertungen aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGHSt 51, 285 ff., juris Rn. 13, 15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07, juris Rn. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 ff., juris Rn. 5; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 13. September 2016 - Ss RS 21/2016 (28/16 OWi) - Meyer-Goßner /Schmitt, 60. Aufl., § 261 Rn. 38; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 30).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    18aa) Beanstandet der Revisionsführer nämlich, dass das Ergebnis einer Blutalkoholuntersuchung Grundlage des Schuldspruchs ist, obwohl es unverwertbar gewesen sei, so ist nach § 344 Abs. 2 StPO konkret vorzutragen, dass einer tatrichterlichen Verwertung in der Hauptverhandlung bis zu dem in § 257 StPO bezeichneten Zeitpunkt (BGHSt 42, 15/23; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46/48) widersprochen worden ist (BGH NJW 2006, 707/708; OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2009 - Az.: 3 Ss 359/09 - zit. nach juris; OLG Stuttgart NStZ 1997, 405; OLG München Beschluss vom 15. September 2009 - Az.: 4 StRR 114/10; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG München Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 4 StRR 105/09 - S. 3; OLG Hamm StV 2009, 462/463; OLG Celle StraFO 2009, 330/331; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 81a Rdn. 34; Metz NStZ-RR 2010, 271/273 f.).
  • OLG Saarbrücken, 13.09.2016 - Ss RS 21/16

    Beweisverwertungsverbot, Messung durch Private, Zulassung der Rechtsbeschwerde

    bb) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft auch nicht daraus, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbots bereits auf die Sachrüge hin zu überprüfen ist, soweit sich die einer solchen Annahme zugrunde liegenden Feststellungen und Wertungen aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGHSt 51.285 ff. - juris Rn. 13, 15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07, juris Rn. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 ff. - juris Rn. 5; NStZ-RR 2016, 185 f. - juris Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 261 Rn. 38; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 30).
  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Diese Rüge versetzt den Senat in die Lage zu prüfen, ob das Amtsgericht auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen zu Recht das Bestehen eines Beweisverwertungsverbots angenommen hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 08. November 2010 - 3 Ss 285/2010 - m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 261 Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ersatzeingriffes (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2010 - 3 Ss 285/10 m. w. N.) hier wesentliche Bedeutung zu.
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

    Neben der mit einer solchen Verzögerung für den Angeklagten verbunden Belastung bestand daher - trotz der durch die Atemalkoholkontrolle festgestellten höhergradigen Alkoholisierung - die Gefahr des Absinkens der Blutalkoholkonzentration unter rechtlich relevante Grenzwerte verbunden mit der - durch fortschreitenden Zeitablauf - zunehmenden Unsicherheit der Ermittlung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit im Wege der Rückrechnung (vgl. zu letzterem: OLG Frankfurt BeckRS 2010, 27980; vgl. zu allem: Senat a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-0Wi 887/10

    Blutentnahme, Richtervorbehalt., Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot

    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ersatzeingriffes (vgl. OLG 'Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2010 - 3 Ss 285/10 m. w. N.) hier wesentliche Bedeutung zu.
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